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Hasenfuss 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 27.10.2008 - 00:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo alle zusammen

Habe zur Zeit sehr viele Probleme mit unserem Jobcenter. Und seit ich mir einen Job gesucht habe, noch mehr.

Nun erstmal eine meiner wichtigen Fragen.

Das Jobcenter hat mir und meiner Familie ( Mann und Kind v.10J.) ohne angaben von Gründen die angemessenen Unterkunftskosten von 410€ auf 307€ gekürzt.

Hat einer von euch eine Idee, wie das zustande kommt?

Gruß




wolffi ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 80
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...   Erstellt am 27.10.2008 - 05:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hast du einen neuen Bescheid bekommen, dort muß normalerweise darauf stehen warum. Ich würd auf jedenfall erst mal Widerspruch dagegen einlegen. die sind verpflichtet das zu begründen. lg Wolffi

Im übrigen ich kenn das auch. Suchst du dir einen Job und wenn dein Einkommen nicht so hoch ist, fangen die Probleme erst mal so richtig an.

[Dieser Beitrag wurde am 27.10.2008 - 05:33 von wolffi aktualisiert]




frodo
unregistriert

...   Erstellt am 27.10.2008 - 10:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


bei Kürzung der Unterkunftskosten ,wird immer davon ausgegangen ,ob der Wohnraum an-oder unangemessen ist.
Senkung der Unterkunftskosten
Aufforderung zum Umzug
Anrechnung des Verdienstes usw. usw.
Muss aber alles begründet werden.
lies mal bitte hier.
http://www.sozialleistungen.info/con/ha … -alg-ii-2/
lg frodo




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 27.10.2008 - 17:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@frodo: In deiner Aufzählung fehlt leider der wichtigste Punkt! Bevor die ARGE die KdU senken darf, muß sie zuerst eine "Aufforderung zur Senkung der KdU" an den Hilfebedürftigen senden. Dann ist eine Frist von 1/2 Jahr einzuräumen, um sich ggfs. eine andere, preisgünstigere Wohnung zu suchen. Erst danach, und auch nur, wenn "angemessener" Wohnraum zur Verfügung steht, aber kein Umzug erfolgt, können die KdU gesenkt werden.

@ Hasenfuss: Wenn dir kein rechtsgültiger Bescheid zugegangen ist, aus dem hervorgeht, warum die KdU gesenkt wurden und du auch keine Aufforderung zur Senkung der KdU erhalten hast, dann SOFORT Widerspruch gegen die Kürzung einlegen und die ARGE auffordern, dir einen rechtsgültigen Bescheid/Berechnungsbogen bzgl. der Kürzung zuzusenden. Dazu ist die ARGE verpflichtet!

Beachte bitte, dass die Widerspruchsfrist nur einen Monat beträgt!

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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