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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<colli> unregistriert
| Erstellt am 12.11.2007 - 18:08 | |
[color=red][/color]Hallo an alle Mitgeplagten Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Also, mein 14 jähriges Kind liegt im Kh, das 12km von uns entfernt ist.Er wurde operiert, sehr schmerzhafte Geschichte. Ich habe noch 2 kleinere Kids und bin allein.Die von der Arbeitsförderung wollen mir jetzt für die Woche anteilig den Unterhalt für mein Kind kürzen, da diese Leistung ja von einem Dritten erbracht wurde. Ist das überhaupt rechtens und wenn ja, kann ich dann erhöhte Aufwände für Fahrtkosten und zusätzliche Betreuungskosten der anderen Kids beantragen????Wer weiß rat oder hatte schon mal so einen Fall???. Lieben Dank im voraus.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2007 - 21:45 | |
Hallo colli,
offensichtlich sind sich die Gerichte hier noch immer nicht ganz einig. Lies mal bitte hierzu die Punkte 57, 63 und 66 unter: Urteile
Das Urteil des SG Berlin ist zwar wohl noch nicht rechtskräftig, könnte dir aber, wenn du Widerspruch einlegst gegen die Kürzung, bei der Argumentation helfen.
Ob du die höheren Aufwände geltend machen kannst, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen. Hier hoffe ich auf die Kollegen im Forum!
Gruss Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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<colli> unregistriert
| Erstellt am 13.11.2007 - 09:01 | |
Hallo Wolf,
vielen Dank für Deine Antwort. Nach Einsicht in die Urteile werde ich auf jeden Fall erstmal widerspruch einlegen.
Gruß colli
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Lapie  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.10.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 12:51 | |
hallo,
war bis vor kurzem auch in einer Klinik, mir wurde für diese Zeit (6 Wochen) mein Regelsatz um 35% gekürzt.
Widerspruch wurde von der Arge abgelehnt, ich habe jetzt geklagt und kann dir das nur empfehlen. Wegen der Urteile ( s.o) !!
Der petitionsaussschuss vom Bundestag sagt auch ganz klar das dieses nicht zulässig ist. Diese Rechtsfrage liegt auch beim Bundessozialgericht ( B 14 AS 22/07R )
Also auf jeden Fall klagen, die Chancen stehen gut, nach der Richterin zu Urteilen mit der ich sprach... Viel Glück!
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<colli> unregistriert
| Erstellt am 15.11.2007 - 10:33 | |
Hallo Lapie,
Dir auch Dank für Deine Antwort...
Gruß colli
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