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redtiger1965 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 00:34 | |
Hallo, ich bin alleinerziehender Vater von zwei Kindern und bekomme leider auch HarzIV. Vor einem Jahr lernte ich eine neue Frau kennen, zu der ich nun mit den Kindern ziehen wollte. Sie hat auch zwei Kinder, die aber schon 15 & 17 Jahre sind. Da das Haus von ihr zu klein für 6 Personen ist, dachten wir uns, das ihre zwei Kinder in die Doppelhaushälfte der Eltern ziehen, was nur 3 Häuser entfernt ist. Dadurch würde eine Mehrbelastung von 230€ entstehen. Im Gegenzug würde bei einer Lebensgemeintschaft den Anspruch auf Alleinerziehenden Zuschuss ect in einer Höhe von ca. 240€ wegfallen. Es muß gesagt werden, das beide Häuser ihren Eltern gehören und die Miete dementsprechend sehr niedrig ist und weit unter dem Regelsatz des Amtes liegt.
Das Amt erteilte aber uns trotz dieser Ersparnis eine Absage. Ich soll nun in die Doppelhaushälfte ziehen, wobei sie diese Kosten aber übernehmen. Also entsteht den Amt eine Mehraufwendung von ca. 240€, die meiner Meinung nicht notwendig sind aber lt. dem Sozialgesetz im Einklang stehen. Also mit anderen Worten, wir halten uns schön an die Gesetzesvorgaben, egal was es kostet und wer es bezahlt. Ihre Kinder dürfen nach dieser Vorgabe nicht ausziehen, da sie noch keine 25 Jahre sind.
Signatur Die einen kennen mich, die anderen können mich :-) |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 08:30 | |
Genau.
Unabhängig davon würde ich nicht das Risiko eingehen, zwei 15 und 17 Jahre alte Kinder allein in einer Wohnung wohnen zu lassen, einerseits, weil diese dazu noch nicht Alt, sprich Reif genug sind, und weil das im geringsten Fall nur Vernachlässigung der Aufsichtspflicht wäre, im Extremfall was wesentlich schlimmeres.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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redtiger1965 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 09:39 | |
Ottokar schrieb
Genau.
Unabhängig davon würde ich nicht das Risiko eingehen, zwei 15 und 17 Jahre alte Kinder allein in einer Wohnung wohnen zu lassen, einerseits, weil diese dazu noch nicht Alt, sprich Reif genug sind, und weil das im geringsten Fall nur Vernachlässigung der Aufsichtspflicht wäre, im Extremfall was wesentlich schlimmeres.
| In der Doppelhaushälfte der Eltern, sprich Oma und Opa der Kinder, wäre doch übertrieben da von Vernachlässigung zu sprechen zumal wir die Mahlzeiten ja gemeinsam machen und auch so zu jeder Zeit für sie da sind.. Es ging lediglich darum, das sie dort schlafen.
Signatur Die einen kennen mich, die anderen können mich :-) |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 13:12 | |
Ich habe auch 2 Kinder und ich würde es nicht machen, auch wenn sie nur dort schlafen, das sind auch ca. 8 Std. und da kann viel passieren.
Aber das ist meine eigene Meinung.
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