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Republicain  Dieses Baums Blatt


Status: Offline Registriert seit: 14.10.2005 Beiträge: 522 Nachricht senden | Erstellt am 27.03.2006 - 11:45 |  |
Desöfteren ist mir der recht unverkrampfte Umgang auch mit den unehelichen Kindern aufgefallen, was die höhere Gesellschaft betrifft.
Zufällig habe ich mal in einem Buch von Cécile geblättert und mir ist aufgefallen, dass sowohl Georgiana Herzogin von Devonshire wie auch der Herzog, ihr Gemahl uneheliche Kinder jeweils hatten. Wie man sich mit diesen bisweilen selbst abbilden ließ oder zumindest in einen direkten Zusammenhang stellen ließ (ich denke da an ein Gemälde einer Mätresse von Carl Theodor von der Pfalz, das sie und ihre Kinder zeigt, wobei an der Wand ein Porträt des Zeugers hing) deutet doch stark auf eine völlig andere Moralvorstellung noch bis ins Empire hinein, als sie für das 19.Jh. üblich war.
Na ja manchmal weiß ich aber auch nicht, ob es unbedingt so geschmackvoll zuging. Eine uneheliche Tochter des genannten Kurfürsten, aus der Zeit seiner ersten Ehe, wurde seiner zweiten Frau, die er 1795 ehelichte, von ihm als Kammerzofe beigegeben. Was wird die hohe Prinzessin dabei wohl gefühlt haben, denn der Kurfürst machte über seine Fam.verhältnisse kaum einen Hehl, wie die Einsetzung der Bastarde als Grafen etc. zeigt?
Signatur ... Das Sturmläuten, das nun anheben wird, ist kein Alarmsignal, es bedeutet den Generalangriff auf die Feinde des Vaterlandes. Um sie zu besiegen, brauchen wir Mut, meine Herren, Mut und nochmals Mut; dann ist Frankreich gerettet. |
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Suzette  Zweig


Status: Offline Registriert seit: 26.10.2005 Beiträge: 164 Nachricht senden | Erstellt am 27.03.2006 - 11:54 |  |
Nun ja, was die unehelichen Kinder angeht, müssen wir wohl scheiden zwischen jenen die die Männer hatten und jenen der Frauen. Da gibt es nämlich durchaus unterschiedliche Werturteile. Bei Georgiana Herzogin von Devonshire meine ich mich zu erinnern, dass sie ihr uneheliches Kind erst bekommen hat, nachdem sie ihre "Plicht" erfüllt hatte: nämlich dem Herzog einen legitimen Nachfolger zu schenken. Zumal wenn ich mich recht erinnere, ihr illegitimes Kind ein Mädchen war, also für die Nachfolge nicht zu berücksichtigen. Deshalb konnte es auch im Kreise der anderen aufgezogen werden.
Für Männer gelten da andere Spielregeln..... die beweisen ja auch nur mit jedem illegitimen Sprößling ihre "Zeugungsfähigkeit". Bei Frauen gilt nach wie vor die Regel: Nur eine Frau kennt den Vater ihres Kindes, weshalb z.B. in einigen Bereichen Erbrecht über die Mutterlinie praktiziert wird. Weil nur in diesem Punkt absolute Sicherheit besteht, wer die Mutter ist...
[Dieser Beitrag wurde am 27.03.2006 - 16:38 von Suzette aktualisiert]
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britta Ast


Status: Offline Registriert seit: 12.10.2005 Beiträge: 380 Nachricht senden | Erstellt am 27.03.2006 - 14:15 |  |
grrr, eben ist mir der Computer abgestürzt, also schreib ich nicht alles nochmal 
also: für die bürgerliche Welt würde mich das auch interessieren, wie da die ganzen Geschichten gelaufen sind...dass haute volaute da andere Gesetzmäßigkeiten sich selbst schuf, dürfte klar sein. Auch die Argumente von Suse, dass man als Gattin seine Pflicht zu erledigen hatte, sind bekannt 
Zur geneigten Info noch näher zu Carl Theoder v.d. Pfalz: die Ehe stand unter ungünstigen Sternen, er war der letzte verheiratbare Verwandte der Wittelsbach-pfälzischen Linie, Vollwaise und am Hofe Mannheims auf Rolle zwangspäppelnder Weise eingebunkert. Die älteste Cousine durfte ja nicht den Kurfürstentitel allein tragen, sie mußte zur Erbfolge geheiratet werden...das erklärt, wer in dieser Ehe die Hosen anhatte...war übrigens "Reichsweit" bekannt 
Die Gattin hielt vom Milchbart nicht viel, hielt sich gleich von Anfang an Liebhaber (die eigenen Schwager, dank militärischem Wuchs und vollen Schenkeln...). Erst nach 20 Jahren Ehe kams zur Geburt eines Thronfolgers (ob von ihm?), leider überlebte der Zwerg die Nacht nicht (dank Geburtszange) und aus verschiedenen medizinischen Gründen war an einen 2. Versuch nicht mehr zu denken.
CT hatte erst danach angefangen, die eigenen treuen Bahnen aufzugeben und sich Mätressen zu halten. Alle aus dem Theater- und Tänzerinnen-Milieu, alles bekam Töchter, bis auf eine Ausnahme: Josepha Seiffert bekam 4 Kinder (starb bei den letzten Zwillingen), 1 Tochter, 1 Sohn (!), 2 weitere Mädels. Dass er beim Sohn fast austickerte, verständlich: Wittelsbach starb aus!!! Seine angeheirateten z.T. evangelischen Cousins waren nicht so ganz als Nachfolger geplant, aber befürchtet....Zumal auch in Bayern das große W ausstarb: CT mußte 1778 Residenz wechseln, da er laut Hausvertrag Bayern erbte.
Mit seinen Kindern hatte er wohl tatsl. gutes Verhältnis, nahm Vaterrolle rel. ernst u. erbaute für die 4 eben erwähnten gegenüber vom Schloss ein eigenes Palais, immerhin konnte Mozart dort für ein paar Monate den älteren Kiddies Klavierunterricht geben für ein paar launige Taler.
Die älteste Tochter aus der ersten Mätressenbeziehung wurde gut untergebracht: keiner wollte sie zuerst unter die Haube nehmen, sie sei "schwer von Gehör und Zunge"... Fürst Ysenburg wußte ob der guten Mitgift, nahm sie und die Ehe soll rel. glücklich verlaufen sein...
Achja, zuerst hatte CT versucht, seiner Gattin die Liebhaber wegzusperren (angebl. wg. "geistiger Umnachtung" ), später gab er auf....
Naja, da gäbs noch vieles mehr , aber evtl. hat ja noch jemand ähnliches aus anderen Häusern zu berichten????
Wie gesagt, in der Nobilitas war wohl manches möglich...
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MadameKaya  Dieses Baums Blatt


Status: Offline Registriert seit: 14.10.2005 Beiträge: 742 Nachricht senden | Erstellt am 27.03.2006 - 16:30 |  |

Sodom und Gomorrha, Britta, bei euch war ja richtig was los!
Mir fiel eben spontan das Beispiel von Josephine (damals noch Marie Rose) ein:
Ihr erster Mann Alexandre de Bauharnais will die lästige Ehefrau loswerden, besucht ihre Heimatinsel Martinique, im Schlepptau seine damalige Favoritin Laure Longpré . Das Duo besticht ehemalige Sklaven der Taschers (die Familie von J.). Diese erzählen daraufhin von jugendlichen Verfehlungen ihrer Herrin auf das ihr Ruf ruiniert sei.
Wieder in Frankreich posaunt der Beauharnais dies lautstark in der Verwandschaft und Bekanntenkreis herum .
Läßt das ganze etwas einwirken und startet dann die eigentliche Schmutzkampagne: Seine Tochter Hortense kann ja gar nicht von ihm sein. Sie hätte keinerlei Ähnlichkeit mit ihm und zum Zeitpunkt der Zeugung habe er sich in Italien befunden.
Sein Ziel ist die Scheidung aufgrund moralischer Verfehlungen von ihrer Seite, so das er das Sorgerecht für die Kinder (vor allem für den Sohn Eugene erhält)und sich lästige Unterhaltszahlungen ersparen kann.
Nette Briefe schreiben kann er auch :
"Ungeachtet der Verzweiflung meiner Seele, ungeachtet der Wut, die mich erstickt, werde ich mich zu bezähmen wissen.
Ganz kühl werde ich Ihnen sagen,das sie in meinen augen, die erbärmlichste aller Kreaturen sind......
Was hat man von diesem letzten Kind zu halten,das acht Monate und 2o Tage nach meiner Rückkehr aus Italien zur Welt gekommen ist?
Ich bin gezwungen es anzuerkennen, aber bei dem Himmel, der mich erleuchtet, schwöre ich, daß es von einem anderen ist, daß fremdes Blut in seinen Adern ist!......So bitte ich sie ,sich sofort nach Erhalt dieses Briefes sich in ein Kloster zu begeben!
Rose begibt sich in das Kloster Penthemont in der Rue de Grenelle, dort logieren Frauen die sich in einer ähnlichen Situation wie sie selbst befinden.
Ein gepflegter Rahmen bot auserlesene Gesellschaft und jene Lebensform und Konversation wie sie wenig später die Revolution dahinraffen sollte..
Rose weiß sich zu helfen und strengt einen Klage gegen ihren Gatten an. Sie zeigt dem zuständigen königlichen Rat die beleidigenden Briefe und erzählt die ganze Misere ihrer von Anfang an unglücklchen Ehe.
Im Dezember 1783, stellt Madame de Beauharnais dann den Antrag auf Trennung von Tisch und Bett.
Zwei Monate später ermächtigt der Profoß von Paris Rose im Kloster zu bleiben oder sich nach ihrem belieben woanders niederlassen.
Alexandre wird für schuldig befunden und muß für den Unterhalt seiner Kinder zahlen.
Rose erhielt für sich und ihre Kinder 6000 Livres jährlich (etwa 30 000 neue Franc).
Eugene darf sie bis zu seinem 5. Lebensjahr behalten, dann soll er in die Obhut seines Vaters übergeben werden.
Damit hatte Rose mit Anfang Zwanzig ihre Freiheit erlangt.
Der Vicomte de Beauharnais hat sich nach erfolgtem Schuldspruch bei seiner Ex-Frau entschuldigt und Hortense als Tochter anerkannt.
[Dieser Beitrag wurde am 27.03.2006 - 16:34 von MadameKaya aktualisiert]
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MadameKaya  Dieses Baums Blatt


Status: Offline Registriert seit: 14.10.2005 Beiträge: 742 Nachricht senden | Erstellt am 27.03.2006 - 16:36 |  |
Hatte sie Glück? Oder waren die Richter das Ancien Regime wirklich so "frauenfreundlich"?
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Republicain  Dieses Baums Blatt


Status: Offline Registriert seit: 14.10.2005 Beiträge: 522 Nachricht senden | Erstellt am 13.04.2006 - 12:02 |  |
Interessant erscheint mir noch die Mätresse Friedrich Wilhelm II. - Wilhelmine Encke Gräfin Lichtenau (siehe hier: http://www.marquise.de/en/1700/pics/1700d.shtml). Im Prinzip handelte es sich bei ihr aber eigentlich nicht um eine Mätresse, da er sie ja nicht wechselte, sondern sein Leben lang behielt und auch weniger wie eine Mätresse als wie seine Frau behandelte. Das veranlasste seine tatsächliche Gattin Königin Frederike Luise von Preußen dazu Berlin immer mehr zu meiden, bis sie sich Freienwalde (meine Heimatstadt) zu ihrer ständigen Residenz auerkoren hatte. Sie ließ sich dort ein winziges Schlösschen, eher ein Haus, errichten, wo sie auch oftmals von ihren Kindern und u. a. von ihrer Schwiegertochter Luise besucht wurde.
http://www.walther-rathenau.de/bilder/freienwalde.jpg
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