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clia 
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...

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...   Erstellt am 26.10.2007 - 11:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ziehe Ende des Jahres in eine neue Stadt um. (Umzug von ARGE genehmigt) Da ich bisher mit meinem kleinen Kind bei meinen Eltern gewohnt habe, steht mir Erstausstattung zu. Kann ich diese bei meiner alten ARGE, die den Umzug genehmigt hat, beantragen, damit ich die Möbel usw. vor bzw. zum Umzug besorgen kann? Wenn ich das erst in der neuen Stadt kann, würden wir ja sonst monatelang ohne irgendwas in der Wohnung hocken, bevor nach Bearbeitung des neuen Erstantrags und Bearbeitung des Antrags auf Erstausstattung irgendwann mal Geld fließt. Hat jemand einen Tip, wie ich das umgehen kann?? Ich will ja nicht den "Pascha" spielen, aber ich brauch doch mit dem Kind wenigstens Küche, Waschmaschine und Bett von Anfang an.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Erstausstattungen gemäß SGB II § 23 Abs. 3:
- muss schriftlich beantrag werden,
- ist kein Darlehen sondern eine Einmalleistung,
- ist keine Ermessensleistung sondern eine Pflichtleistung!,
- als Erstausstattung steht dir alles zu, was üblicherweise zur Grundausstattung einer Wohnung gehört, so u.a.: 1 Tisch, 2 Stühle, Sofa, Bett incl. Matratze und 2x Bettwäsche, 1 Schrank, Kühlschrank, Waschmaschine, TV, Radio. Einige Gerichte zählen sogar einen PC dazu. Außerdem: Handtücher und mind. 2 Sätze komplette Bekleidung, Gardinen und falls erforderlich Auslegware. Ein Anspruch auf Neuware besteht nicht.

Also Antrag stellen und auflisten, was du benötigst.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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clia 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 13:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Erstmal Danke für die Antwort.
Daß mir die Erstausstattung zusteht,ist soweit klar. Mein Problem ist: Welches Amt muß zahlen???(siehe mein 1. Schreiben)Ist das Amt zuständig, welches mir den Umzug gewährt? (Es ist nämlich nicht mit dem identisch, welches nach dem Umzug für mich zuständig sein wird.)




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 26.10.2007 - 13:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der Antrag ist beim neuen Amt, das für deine neue, leere Wohnung zuständig ist, zu stellen.





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