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<Titus>
unregistriert

...   Erstellt am 29.08.2007 - 16:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,

ich beziehe ALG II, habe eine nichteheliche Tochter, bin verheiratet (abr nicht mit der Kindesmutter) und mache gerade eine MAE.

Da ich eine Tochter habe und demnach unterhaltspflichtig bin, zieht mir das Jugendamt etwas Geld von der MAE ab.

Da ich aber auch ALG II beziehe (311,-EUR) plus anteilige Miete (meine Frau die andere Hälfte, da ebenfalls ALG II-Empfängerin) und ich, trotz der MAE noch unter meinem Selbstbehalt liege, legte ich gegen die Berechnung des Unterhalts Widerspruch ein und bat darum die letzte Berechnung abzuändern, worauf ich nun folgendes Schreiben vom JA zurück erhielt: "Sehr geehrter Herr XY, bezüglich Ihres Schreibens vom 00.00.07 möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine andere Entscheidung über Ihren Herabsetzungsantrag nicht möglich ist. Die von Ihnen zu leistene Miete wurde bei unserer Entscheidung nicht berücksichtigt. MfG (Vorgesetzte)"

Was soll ich davon halten? Ich kann das Schreiben irgendwie nicht nachvollziehen, vor allem frage ich mich, warum ich trotz ALG II Unterhalt zahlen soll. Kann einer von euch mir das mal bitte erklären? Habe mir mal einen Termin bei einem Anwalt für ein Beratungsgespräch geben lassen.

Gruß
Titus




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 30.08.2007 - 14:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich glaube Du mußt nicht zahlen und gut ist du lebst unter dem Exzistensminimum. Und dem Jugendamt würde ich sagen melde Dich mal wieder wenn Du 1. Arbeit für mich hast so das ich Zahlen kann.
oder
2. Ich habe nicht also kriegste nichts!




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 30.08.2007 - 18:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

lies mal dazu das hier:
Hartz IV Forum » Fragen & Antworten zu Hartz IV » Trotz Hartz 4 u. MAE Kindesunterhalt!?
und das:
Hartz IV Forum » Fragen & Antworten zu Hartz IV » Pfändung von 1,-€ Aufwandsentschädigung

[Dieser Beitrag wurde am 30.08.2007 - 18:04 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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