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steffi33 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 28.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 28.05.2008 - 17:55 | |
Hallo,
Seid auszug eines meiner drei kinder im April,bin ich aufgefordert worden meine Wohnkosten zu senken.
Ich habe eine drei zimmer Wohnung 96qm 420,00 kalt
zuzüglich 125,00 Nebenkosten und 220,00 Heizkosten.Meine Kaltmiete übersteigt 60,00.
Ich habe mir ein Mietangebot eingeholt von einer anderen angemessene Wohnung 78qm 320,00 kalt Nebenkosten 80,00 Heizkosten 110,00,Warm 510,00 die mir von der Arge zugestimmt worden ist.
Doch in der Wohnung bekomme ich meine Küche nicht gestellt und meine Flurgarderobe.Die Kinderzimmer sind sehr klein,keine Jalousien und das im Erdgeschoss...
Nun habe ich eine andere Wohnung besichtigt
Eine 4Zimmer Wohnung 80qm Kostet genau 360,00
Nebenkosten 190,00 Heizkosten 120,00 Warm 670,00
Ich komme aus dem Märkischen Kreis.Liegt die Wohnung noch im angemessenen Rahmen?Oder dürfen sie mir die abschlagen?
Hinzu kommen die Umzugskosten!!!
Ich benötige Hilfe die ich in meinen Umfeld nicht erhalte.Ich bin Alleinerziehend,meine jüngste Tochter wird 3 Jahre ich wohne im 5 Obergeschoss ohne Fahrstuhl.
Zuerst sollte ich mir angebote einholen,das ich auch tat.
Dann bekam ich ein Schreiben,das ich den Umzug in Eigenregie durchzuführen habe.
Was kann ich jetzt tuen?
Einen Transporter und einen Elektriker für den Herd zum Anschließen würden sie nur übernehmen.
So wären die richtlinien für den märkischen Kreis
Wäre nett wenn sich einige auskennen und mir hilfreiche tipps mitteilen könnte.Alleine schaffe ich dieses niemals.
liebe grüße steffi33
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.05.2008 - 18:38 | |
steffi33 schrieb
Ich habe eine drei zimmer Wohnung 96qm 420,00 kalt... Meine Kaltmiete übersteigt 60,00. - Nun habe ich eine andere Wohnung besichtigt
Eine 4Zimmer Wohnung 80qm Kostet genau 360,00 |
Hallo Steffi,
lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug Beachte hier insbesondere "Hinweis 3".
steffi33 schrieb
Liegt die Wohnung noch im angemessenen Rahmen? Oder dürfen sie mir die abschlagen? |
Da diese Wohnung von der Kaltmiete her innerhalb der von der ARGE genannten Kriterien liegt (alte Wohnung kalt € 420,-- abzügl. € 60,-- = € 360,-- kalt), kann es höchstens passieren, dass die sich an den 5 qm zuviel hochziehen. Das wäre aber nicht korrekt! Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
steffi33 schrieb
Dann bekam ich ein Schreiben,das ich den Umzug in Eigenregie durchzuführen habe... Einen Transporter und einen Elektriker für den Herd zum Anschließen würden sie nur übernehmen. So wären die richtlinien für den märkischen Kreis |
Das ist doch wieder grober Unfug. Der Umzug wurde durch die ARGE verursacht, d. h. dass die ARGE auch für die daraus resultierenden Kosten aufzukommen hat. Gegen diesen Bescheid solltest du sofort Widerspruch einlegen.
Falls du weitere Hilfe benötigst, melde dich bitte nochmals.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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steffi33 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 28.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 29.05.2008 - 07:58 | |
Vielen Dank für den hinweis.
Gibt es den auch zu den Umzugskosten ,der durch die Arge gefordert wird, auch einen Paragrapfen,auf den ich mich schriftlich berufen kann?
Es sind ja nicht nur die reinen Umzugskosten die auf mich zukommen,durch den ungewollten Umzug benötige ich eine neue Arbeitsplatte mit zuschnitt für die Küche,da sie nicht mehr wie jetzt gestellt werden kann.
Die ganzen gebührenpflichtigen gebühren,
wie Postnachsendeantrag ,Personalausweis umändern,
Telefonanschluß ummeldenu.u.u
Ich habe Sperrmüll zu entrichten,das bei uns nach Kilo berechnet wird.
Die neue Wohnung übernehme ich im Unrenovierten zustand,die zumindest gestrichen werden muß.
Das kann ich ja noch selber machen,aber die Materialkosten?
Im Kinderzimmer liegt nur ein Pvc belag,für meine Tochter hätte ich schon gerne einen Teppich.
Das sind alles kosten die ich so nicht hätte.
Die ich auch nicht mal ebend so bezahlen kann.
Wenn ich das dennen schriftlich mitteile,wimmeln die mich eh wieder ab.Deshalb würde ich gerne denen das mit Paragrapfen belegen oder eventuell wenn es gerichtsurteile gibtdenen das so aufführen.
Liebe grüße steffi32
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.05.2008 - 09:28 | |
Die Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten ergibt sich einerseit aus § 22 Abs. 3 SGB II und andererseits aus dem Verursacherprinzip des BGB das besagt, dass derjenige, der die Kosten verursacht, diese auch tragen muss (fällt unter Schadenersatzrecht).
Zu den Renovierungskosten steht was unter Hinweis 5 im und zu den Wohnungsbeschaffungskosten unter Hinweis 9 im o.g. Ratgeber, jeweils mit Urteilen.
Ob allerdings die neue Arbeitsplatte für die Küche und der Belag fürs KiZi dazu zählen, glaube ich nicht. Auch Erstausstattung ist das nicht. Hier wäre sicher nur ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II möglich.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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