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<guest> unregistriert
| Erstellt am 26.04.2007 - 16:43 | |
Guten Tag,Frage an alle
Wir müßen aus dem Haus ausziehen,da es abgerissen wird.Da wir einen anderen Wohnugsvermieter gefunden haben will die Wohnungsgesellschaft diesen Umzug bezahlen.Da ich Harz 4 empfäner bin wer zahlt diesen Umzug dan ARGE oder wer.
Wie viel Wohnraum steht mir und meiner Tochter zu.
Darf ich auch mehr qm haben wen die höhe der Miete den vorgaben entspricht.Grüße an alle
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lerouge unregistriert
| Erstellt am 26.04.2007 - 17:39 | |
Kann ich eigentlich bejagen, aber Achtung wegen Mehrkosten der Heizung, Wohnung darf auch nicht zu Groß sein! paar Quadratmeter geht wohl.
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 27.04.2007 - 23:13 | |
schrieb
Guten Tag,Frage an alle
Wir müßen aus dem Haus ausziehen,da es abgerissen wird.Da wir einen anderen Wohnugsvermieter gefunden haben will die Wohnungsgesellschaft diesen Umzug bezahlen.Da ich Harz 4 empfäner bin wer zahlt diesen Umzug dan ARGE oder wer.
Wie viel Wohnraum steht mir und meiner Tochter zu.
Darf ich auch mehr qm haben wen die höhe der Miete den vorgaben entspricht.Grüße an alle
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Also wenn abgerissen wird, dann muß die Wohnungsgesellschaft zahlen und auch die mit den Umzug verbundenen Kosten.
Umzugsbedingte Kosten:
Umzug: 750,-Euro
Ab und Aufbau der Einbauküche: 500,-Euro
Auslegware: 360,-Euro
Ummeldungen: 50,-Euro
Malerarbeiten: 300,-Euro
Gardinen 100,-Euro
Diese Kosten kommen auf mich zu, bei einen Umzug in eine 60 qm Wohnung.
Es handelt sich um ca. Werte und eine realistische Zusammensetzung der Kosten die für mich anfallen durch die Kündigung Ihrerseits.
So habe ich das gehandhabt, ich musste zwar dafür kämpfen, aber es hat sich gelohnt !
Bin auch nicht, bei meiner Wohnungsbaugesellschaft geblieben
Grüsse
cherie
[Dieser Beitrag wurde am 27.04.2007 - 23:16 von cherie aktualisiert]
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
--------------------------------------------------------------------
"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.06.2007 - 16:01 | |
Wenn die Wohnungsgesellschaft diesen Umzug bezahlt, dann zahlt die ARGE natürlich nicht.
Wieviel qm angemessen sind und wie teuer die Wohnung sein darf, kann nur die zuständige ARGE beantworten. Auf alle Fälle müsst ihr vor dem Abschluß eines neuen Mietvertrages die Zustimmung der ARGE für die neue Wohnung einholen, den Umzug kann sie euch ja in diesem bestimmten Fall nicht verweigern.
Aber wenn ihr die Zustimmung nicht vorher einholt, darf die ARGE die Übernahme der neuen Wohnkosten verweigern, wenn diese höher sind als in der alten Wohnung. Ihr bekommt dann nur die Wohnkosten, welche die ARGE bisher für eure alte Wohnung übernommen hat.
Siehe SGB 2 § 22 Abs. 1 (http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Gesetze und Verordnungen).
Wichtig ist diese Anfrage auch für die Klärung, wer die Mietkaution für die neue Wohnung übernimmt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
PierreMensah unregistriert
| Erstellt am 20.06.2007 - 15:45 | |
Ottokar schrieb
...
Wieviel qm angemessen sind und wie teuer die Wohnung sein darf, kann nur die zuständige ARGE beantworten. Auf alle Fälle müsst ihr vor dem Abschluß eines neuen Mietvertrages die Zustimmung der ARGE für die neue Wohnung einholen, den Umzug kann sie euch ja in diesem bestimmten Fall nicht verweigern.
Aber wenn ihr die Zustimmung nicht vorher einholt, darf die ARGE die Übernahme der neuen Wohnkosten verweigern, wenn diese höher sind als in der alten Wohnung. Ihr bekommt dann nur die Wohnkosten, welche die ARGE bisher für eure alte Wohnung übernommen hat.
Siehe SGB 2 § 22 Abs. 1 (http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Gesetze und Verordnungen).
Wichtig ist diese Anfrage auch für die Klärung, wer die Mietkaution für die neue Wohnung übernimmt.
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Angemessen erscheinen für 2 Personen jedenfalls erheblich unter 60 m². Für Einzelpersonen sind es z.B. im Westen bis 50 m², Ossis müssen mit maximal 40-45 m² zufrieden sein. nd es darf auch nicht ein Quadratmeter mehr sein!
Natürlich ist man als leistungsempfangendes Mitglieder der "Unterschicht" verpflichtet, VORHER die Umzugserlaubnis der Behörde einzuholen. Und wenn man das getan hat, aber keine Antwort erhält, da alsonichts schriftlich nachweisen kann, stellt sich die ARGE nach dem Umzug queer und behauptet, nie einen Antrag erhalten zu haben und lehnt folglich alle mit dem Umzug verbundenen Kosten mutwillig ab! Nur wenn man die Zustimmung schriftlich in Händen hat, kann man sich evl. darauf verlassen. Ansonsten reibt sich die ARGE die Hände, weil sie mal wieder richtig eingespart hat (und der Sachbearbeiter fällt das Beamtentreppchen mit entsprechenden Bonuspunkten wieder mal hinauf - natürlich mit einer angemessenen Erhöhrung seiner Bezüge. Also NICHTS mündlich regeln, auch wenn die noch so viel versprechen - sondern unbedingt darauf bestehen, dass alle Entscheidungen VOR der Kündigung bzw. dem Umzug schriftlich ausgehändigt worden sind.
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PierreMensah unregistriert
| Erstellt am 20.06.2007 - 16:13 | |
schrieb
....(schnipp)
Darf ich auch mehr qm haben wen die höhe der Miete den vorgaben entspricht.Grüße an alle
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Nein, das darst du ganz sicher nicht! ur Zeit des BSHG wäre das überhaupt kein Problem gewesen. Da hätte die Wohnung doppelt so gross sein dürfen, wenn die Obergrenze der Miete nicht überschritten würde. Entweder die Wohnungsgrösse ist im Bereich der amtlichen Vorgabe oder der Mietpreis.
Diese "goldenen" Zeiten sind mit HartzIV nun endlich vorbei. Wenn du jetzt eine neue Wohnung suchst, dann muss sowohl die Wohnungsgrösse als auch der mtl. Mietepreis den Vorgaben der ARGE entsprechen, es sei denn, beide sind darunter, aber dann muss noch immer die Relation gewahrt sein zwischen Whg-Grösse und Preis!
Anderenfalls - wenn du Glück hast - "darfst" du mindestens die Mehrkosten der Miete aus der eigenen Tasche zahlen 
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maaji Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 91 Nachricht senden | Erstellt am 20.06.2007 - 20:36 | |
Hallo Pierre Mensah,
erst mal willkommen im Forum und viel Spass hier.
Eins ist mir allerdings gleich aufgestossen bei den wenigen Posts von dir bisher.
Du reitest in einer für mich ungesunden Art auf Ossi-Wessi rum.
Dabei sollte inzwischen jedem klar sein, dass es kein Ossi-Wessi gibt.
Deine Aussage mit den 50 qm im Wessiland stimmt so auch nicht. Ich lebe im tiefsten Wessiland, und auch hier sind für eine Person 45 qm, für jeder weitere 15 qm angesetzt.
Weisst du, inzwischen gibt es nur noch die Opfer des Neoliberalismus, und die wenigen Nutzniesser davon.
Und solange die Opfer anfangen, sich auch noch gegenseitig an die Gurgel zu gehen, von wegen euch im Westen gehts ja besser, Euch mit/ohne Kinder gehts ja besser, euch in Deutschland geboreren/mit Migrationshintergrund, euch Arbeitslosen/die ihr noch Arbeit habt, euch Alleinerziehenden/Ehepaaren usw. geht es viel besser, solange können die Entscheidungsträger beruhigt zurücklehnen. Solange sind die Opfer nämlich damit beschäftigt, sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen und werden sich nicht mit den wahren Übeltätern befassen.
Teile und herrsche, das haben schon die Briten in ihrem Kolonialreich kapiert.
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<nicolaymuc> unregistriert
| Erstellt am 25.08.2007 - 14:07 | |
hallo,
habe einen antrag auf zusicherung der unterkunft+heizungskosten und die zusicherung der umzugsbedingtenkosten gestellt.
ich bin schwerbehindert 100% + merkzeichen "G", lebe jetzt in einer 35qm wohnung, im 1.stock.
aufgrund meiner behinderung kann ich meine wohnung nur schlecht erreichen. die wohnungsgröße und aufteilung erlaubt nicht, dass ich ein bett aufstellen kann, derzeit schlafe ich auf einer schlafcouch, da ich damit rechnen muss ein pflegefall zu werden und auf fremde hilfe angewiesen bin, benötige ich eine angemessene wohnung im erdgeschoss oder eine behindertenfreundliche wohnung mit aufzug.
die ARGE hat mir die zusicherung verweigert, ohne diese zusicherung kann ich mir keine neue wohnung suchen. erst bei einen konkreten mietangebot wird es überprüft. ich kann doch keinen neuen mietvertrag unterschreiben, wenn ich diese zusichrung nicht habe, am ende bleibe ich auf den kosten sitzen.
was soll ich machen, kann mir einer, ein tipp geben???
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