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RDK 
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 13:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


und gleich die nächste Frage..
naja, ist grad alles aktuell bei mir

Ich ziehe von einer 2 Zimmer Wohnung in ein Zimmer in einer WG.


    Wieviele Umzugshelfer sind da gerechtfertig, wenn ich die Kosten hierfür beantragen möchte?

    Wie wird das eig. vom Amt kontrolliert wieviele nun tatsächlich da sind?

    Werden die kosten hier für "private" getragen, oder nur für gewerbliche Helfer?


[Dieser Beitrag wurde am 28.08.2008 - 10:41 von RDK aktualisiert]





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 16:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo RDK,

lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und da insbesondere den Hinweis 3.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


RDK 
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 16:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hab ich schon im Vorfeld gelesen, allerdings beantwortet das nicht eine meiner Fragen

schrieb
    Hinweis 3.1
    Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde, er aber erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde oder wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, muss die ARGE die Wohnungsbeschaffungskosten (u.a. Maklerkaution), die Umzugskosten und Mietkaution, letztere als Darlehen, übernehmen. Auch hier kann die neue Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung bewilligt werden.
    Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde und auch nicht erforderlich ist, kann die ARGE ihre Zustimmung zum Umzug und damit auch die Kostenübernahme verweigern.





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 16:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit den mir zur Verfügung stehenden Infos von dir, habe ich deine 3. Frage durchaus beantwortet:

Ratgeber Umzug schrieb
    ...- Kosten für private Helfer sind unvermeidbar, es sein denn, man hat einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis, die alle uneigennützig und unentgeltlich helfen...


In dem jetzt zitierten Abschnitt geht es um was anderes.

LG Wolf





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RDK 
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 16:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hmmm..
muss ich so wohl überlesen haben. tschuldigung

demnach sind private helfer zu entlohnen, was dann auch angefordert wird, sofern sich noch die ersten fragen beantworten lassen





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 17:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


RDK schrieb

    Wieviele Umzugshelfer sind da gerechtfertig, wenn ich die Kosten hierfür beantragen möchte?

Wie viele benötigst du, um deinen Umzug an einem Tag zu realisieren?
Ob du nun 10 Leute für 2 Std. oder 2 Leute für 10 Std. beschäftigst: die Kosten sind bei einer einheitlichen Stundenvergütung (10€) die selben.



RDK schrieb
    Wie wird das eig. vom Amt kontrolliert wieviele nun tatsächlich da sind?

Denkst du , da kommt tatsächlich einer der das kontrolliert?


RDK schrieb
    Werden die kosten hier für "private" getragen, oder nur für gewerbliche Helfer?

Vorranging private Helfer. Die Kosten für ein gew. Umzugsunternehmen werden nur getragen, wenn man nachweisen kann, das man den Umzug nicht selbst machen kann (gesundheitliche Gründe) und keine Verwandten/Bekannten hat, die das übernehmen. Wobei letzteres nur per eigener Erklärung erfolgen kann, da das amt das ja ohnehin nicht prüfen kann.





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rdk 
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...   Erstellt am 06.08.2008 - 18:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Wie viele benötigst du, um deinen Umzug an einem Tag zu realisieren?
    Ob du nun 10 Leute für 2 Std. oder 2 Leute für 10 Std. beschäftigst: die Kosten sind bei einer einheitlichen Stundenvergütung (10€) die selben.

Ich meine hier im Forum mal was von 20€ pro helfer gelesen zu haben..
Nun wird das stundenweise berechnet? Oo

Dann währ das natürlich ganz gleich, bei ner einmalzahlung pro helfer natürlich nicht.

Wie genau läuft das dann da nun?
Ottokar schrieb

    Denkst du , da kommt tatsächlich einer der das kontrolliert?

Das einer kommt glaub ich nun natürlich nicht, aber i.wie müssen die doch Kontrollieren, ob die mir nicht grad 2 Helfer bezahlen die es gar nicht gibt Oo
dachte vllt. per unterschrift vom helfer oder so?





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 07.08.2008 - 17:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Helfervergütung von 10€/Std. war ein Vorschlag.
Ob die vom Amt einen Nachweis haben wollen, musst du individuell für dich abklären.





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...   Erstellt am 10.08.2008 - 17:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Werde nun die Kosten für 4 Helfer anfordern, da sich eben diese direkt spontan anbieten.

oder meint ihr das sind zu viel?





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...   Erstellt am 14.08.2008 - 17:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Huhu, ich nochmal..
möchte morgen den Antrag los senden..
da ich nun nur einen tag für den umzug Zeit habe, denke ich mal, das 4 Helfer ok sind..
wenn nicht wird das der SB schon reduzieren..

meine Frage.

Gibts dafür auch so ne art muster schreiben???

hab mal wieder keine Ahnung, wie ich das formulieren soll..


währe nett, falls mir da heute noch jemand was dazu schreiben könnte...

danke





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