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RDK Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 13:10 | |
und gleich die nächste Frage..
naja, ist grad alles aktuell bei mir 
Ich ziehe von einer 2 Zimmer Wohnung in ein Zimmer in einer WG.
Wieviele Umzugshelfer sind da gerechtfertig, wenn ich die Kosten hierfür beantragen möchte?
Wie wird das eig. vom Amt kontrolliert wieviele nun tatsächlich da sind?
Werden die kosten hier für "private" getragen, oder nur für gewerbliche Helfer?
[Dieser Beitrag wurde am 28.08.2008 - 10:41 von RDK aktualisiert]
Signatur Das hatt Mister Hartz geschafft?!? Danke Deutschland ... Gute Nacht -.-
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 16:00 | |
Hallo RDK,
lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und da insbesondere den Hinweis 3.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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RDK Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 16:06 | |
Hab ich schon im Vorfeld gelesen, allerdings beantwortet das nicht eine meiner Fragen 
schrieb
Hinweis 3.1
Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde, er aber erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde oder wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, muss die ARGE die Wohnungsbeschaffungskosten (u.a. Maklerkaution), die Umzugskosten und Mietkaution, letztere als Darlehen, übernehmen. Auch hier kann die neue Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung bewilligt werden.
Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde und auch nicht erforderlich ist, kann die ARGE ihre Zustimmung zum Umzug und damit auch die Kostenübernahme verweigern. |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 16:14 | |
Mit den mir zur Verfügung stehenden Infos von dir, habe ich deine 3. Frage durchaus beantwortet:
Ratgeber Umzug schrieb
...- Kosten für private Helfer sind unvermeidbar, es sein denn, man hat einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis, die alle uneigennützig und unentgeltlich helfen... |
In dem jetzt zitierten Abschnitt geht es um was anderes.
LG Wolf
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RDK Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 16:16 | |
hmmm..
muss ich so wohl überlesen haben. tschuldigung 
demnach sind private helfer zu entlohnen, was dann auch angefordert wird, sofern sich noch die ersten fragen beantworten lassen 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 17:52 | |
RDK schrieb
Wieviele Umzugshelfer sind da gerechtfertig, wenn ich die Kosten hierfür beantragen möchte?
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Wie viele benötigst du, um deinen Umzug an einem Tag zu realisieren?
Ob du nun 10 Leute für 2 Std. oder 2 Leute für 10 Std. beschäftigst: die Kosten sind bei einer einheitlichen Stundenvergütung (10€) die selben.
RDK schrieb
Wie wird das eig. vom Amt kontrolliert wieviele nun tatsächlich da sind?
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Denkst du , da kommt tatsächlich einer der das kontrolliert?
RDK schrieb
Werden die kosten hier für "private" getragen, oder nur für gewerbliche Helfer?
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Vorranging private Helfer. Die Kosten für ein gew. Umzugsunternehmen werden nur getragen, wenn man nachweisen kann, das man den Umzug nicht selbst machen kann (gesundheitliche Gründe) und keine Verwandten/Bekannten hat, die das übernehmen. Wobei letzteres nur per eigener Erklärung erfolgen kann, da das amt das ja ohnehin nicht prüfen kann.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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rdk Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 06.08.2008 - 18:59 | |
Ottokar schrieb
Wie viele benötigst du, um deinen Umzug an einem Tag zu realisieren?
Ob du nun 10 Leute für 2 Std. oder 2 Leute für 10 Std. beschäftigst: die Kosten sind bei einer einheitlichen Stundenvergütung (10€) die selben.
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Ich meine hier im Forum mal was von 20€ pro helfer gelesen zu haben..
Nun wird das stundenweise berechnet? Oo
Dann währ das natürlich ganz gleich, bei ner einmalzahlung pro helfer natürlich nicht.
Wie genau läuft das dann da nun? 
Ottokar schrieb
Denkst du , da kommt tatsächlich einer der das kontrolliert?
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Das einer kommt glaub ich nun natürlich nicht, aber i.wie müssen die doch Kontrollieren, ob die mir nicht grad 2 Helfer bezahlen die es gar nicht gibt Oo
dachte vllt. per unterschrift vom helfer oder so?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.08.2008 - 17:10 | |
Die Helfervergütung von 10€/Std. war ein Vorschlag.
Ob die vom Amt einen Nachweis haben wollen, musst du individuell für dich abklären.
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RDK Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 10.08.2008 - 17:24 | |
Werde nun die Kosten für 4 Helfer anfordern, da sich eben diese direkt spontan anbieten.
oder meint ihr das sind zu viel? 
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RDK Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 28.06.2008 Beiträge: 48 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 17:45 | |
Huhu, ich nochmal..
möchte morgen den Antrag los senden..
da ich nun nur einen tag für den umzug Zeit habe, denke ich mal, das 4 Helfer ok sind..
wenn nicht wird das der SB schon reduzieren..
meine Frage.
Gibts dafür auch so ne art muster schreiben???
hab mal wieder keine Ahnung, wie ich das formulieren soll..
währe nett, falls mir da heute noch jemand was dazu schreiben könnte...
danke 
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