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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 08:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
da meine beiden Kinder wohl bald ausziehen werden, wird die Wohnung hier für mich zu groß, und ich muss dann ausziehen.
Da dies sehr schnell gehen kann, werde ich wohl bei meinen Eltern im Haus (1 Zimmer, Küche, Bad) bewohnen, die dann aber von mir Miete und NK wollen.Es gibt aber keine Abschlusstür, allerdings hätte ich wie gesagt eigenes Bad und Küche. Wird es da Probleme geben?

Evtl. möchte ich aber auch bei meiner Schwester wohnen. Die bewohnt mit ihrem Mann ein Haus mit 6 ZKB, ich hätte da ein eigenes Zimmer, eigenes Bad und Küchen.-Mitbenutzung. Auch hier müsste ich natürlich Miete und NK zahlen.

Mit welchen Problemen muss ich rechnen?
Danke schon mal





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.07.2008 - 13:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn du den Umzug ordnungsgemäß mit Zustimmung des Amtes durchführst, ev. die Aufforderung zur Kostensenkung abwartest, und ihr einen ordentlichen Untermietvertrag abschließt, dann sollte es keine Probleme geben.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 08:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
erstmal danke!

Untermietvertrag? Es handelt sich bei beiden um die Hausbesitzer.

Und ich werde das nächste Woche schon mal vorsorglich mit meiner SB besprechen, da ich, wenn ich auf die Aufforderung warte, die Miete zu senken, die Miete hier, wenn ich alleine bin, nicht mehr zahlen kann, da ich ja dann nur 1/3 der KDU bekomme.





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quinky 
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 11:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Flyingwitch,

unterliegst Du da einem Irrtum?

Und ich werde das nächste Woche schon mal vorsorglich mit meiner SB besprechen, da ich, wenn ich auf die Aufforderung warte, die Miete zu senken, die Miete hier, wenn ich alleine bin, nicht mehr zahlen kann, da ich ja dann nur 1/3 der KDU bekomme.

Wenn Du alleine in der Wohnung lebst, bekommst Du nicht 1/3 sondern 3/3. Durch die Veränderungsmitteilung, das die beiden Kinder ausgezogen sind und eigene Wohnungen haben, hast Du zwar eine zu große Wohnung, ABER
bis zur Aufforderung die Miete zu senken bzw. umzuziehen, MUSS die volle Miete durch die ARGE erstattet werden. Erst wenn dieser geforderte Umzug nicht erfolgt (normalerweise binnen 6 Monaten nach Aufforderung) wird nur die angemessene Miete für 1 Person bezahlt. (hat wiederum mit dem 1/3 Wert nichts zu tun.

Wenn Eltern/Schwester die Hausbesitzer sind, machst Du mit diesen einen normalen Mietvertrag.

Wie Ottokar schon sagt, es ist nicht verboten, einen Mietvertrag mit Eltern/Schwester abzuschließen. Dieser ist genauso gültig, als ob Du mit einem nicht verwandten Vermieter einen Mietvertrag abschließt.

Gruß
Quinky




flyingwitch ...
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...   Erstellt am 26.07.2008 - 11:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi quincy,
oh mann, danke, das habe ich nicht gewusst. also müssen die auch die 2/3 der KdU meiner beiden Kinder übernehmen, bis sie mich zum Umzug auffordern. Ist ja krass. Dann muss ich mir ja nicht so riesige Sorgen machen.
danke danke danke





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 12:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb

    Untermietvertrag? Es handelt sich bei beiden um die Hausbesitzer.


Dann eben Mietvertrag.





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