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Gitta 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 31.03.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 13.06.2008 - 10:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ein guter Freund von mir hat seit mehreren Monaten einen Krankenschein wegen Angstzuständen und Depressionen. Heute bekam er Post vom Amt, dass er sich innerhalb von 6 Monaten eine neue Wohnung suchen muss, weil die jetzige 60 Euro " zu teuer " ist. Frage : kann er trotz Krankenscheins gezwungen werden, sich nach einer anderen Bleibe umzusehen ?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.06.2008 - 15:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Gitta,

bevor dein Freund jetzt losrennt, um eine neue Wohnung zu suchen, sollte erst einmal geprüft werden, ob die Forderung der ARGE überhaupt rechtskonform ist. Dazu folgende Fragen:

a) Wie lange wohnt er schon dort?
b) Hat die ARGE von Anfang die ungekürzte Miete gezahlt?
c) Wie hat die ARGE die € 60,-- errechnet? Ist die Kaltmiete angeblich zu hoch oder woher kommt der Betrag?

Beantworte mal die Fragen bitte. Dann können wir weitersehen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Gitta 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 31.03.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 13.06.2008 - 16:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf27,

zu 1. er wohnt seit 2001 in der Wohnung

zu 2. 2004 wurde er leider arbeitslos und seitdem zahlt die Arge ihm die Miete ohnen irgendwelche Kürzungen

zu 3. genau, es wären 60 Euro Kaltmiete zuviel.

LG Gitta




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 14.06.2008 - 12:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hier wäre zunächst zu prüfen, ob deine ARGE die Angemessenheitskriterien gemäß den Vorgaben des BSG festgelegt hat.
Lies dazu mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

Da dein Freund keine Krankheit hat, die ihn ans Bett fesselt oder ihm körperlich einen Umzug unzumutbar macht, ist von der Voraussetzung her also alles rechtens.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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