Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Gitta Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.03.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 10:03 | |
Hallo, ein guter Freund von mir hat seit mehreren Monaten einen Krankenschein wegen Angstzuständen und Depressionen. Heute bekam er Post vom Amt, dass er sich innerhalb von 6 Monaten eine neue Wohnung suchen muss, weil die jetzige 60 Euro " zu teuer " ist. Frage : kann er trotz Krankenscheins gezwungen werden, sich nach einer anderen Bleibe umzusehen ?
|
|
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 15:11 | |
Hallo Gitta,
bevor dein Freund jetzt losrennt, um eine neue Wohnung zu suchen, sollte erst einmal geprüft werden, ob die Forderung der ARGE überhaupt rechtskonform ist. Dazu folgende Fragen:
a) Wie lange wohnt er schon dort?
b) Hat die ARGE von Anfang die ungekürzte Miete gezahlt?
c) Wie hat die ARGE die € 60,-- errechnet? Ist die Kaltmiete angeblich zu hoch oder woher kommt der Betrag?
Beantworte mal die Fragen bitte. Dann können wir weitersehen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
Gitta Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.03.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 16:38 | |
Hallo Wolf27,
zu 1. er wohnt seit 2001 in der Wohnung
zu 2. 2004 wurde er leider arbeitslos und seitdem zahlt die Arge ihm die Miete ohnen irgendwelche Kürzungen
zu 3. genau, es wären 60 Euro Kaltmiete zuviel.
LG Gitta
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.06.2008 - 12:04 | |
Hier wäre zunächst zu prüfen, ob deine ARGE die Angemessenheitskriterien gemäß den Vorgaben des BSG festgelegt hat.
Lies dazu mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Da dein Freund keine Krankheit hat, die ihn ans Bett fesselt oder ihm körperlich einen Umzug unzumutbar macht, ist von der Voraussetzung her also alles rechtens.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
tricks für krankenschein | krankenschein tricks | hartz iv krankenschein | hartz 4 krankenschein | krankenschein tipps | umzug trotz hartz 4 | hartz 4 und krankenschein | umzug trotz hartz vi