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MiaBaby 
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...

Status: Offline
Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 16.07.2007 - 11:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
mein Freund bekommt schon Hartz IV und ich ab August auch.
Zur Zeit haben wir eine 45m² große Wohnung die KM beträgt 230€.
Jetzt ist es aber so das wir 6 Monate Zeit hatten um die Kaution zu zahlen und dieses nicht konnten, weil mein Freund in der Zeit arbeitslos geworden ist. Die ARGE hat uns den schein für die Kaution nicht mehr ausstellen wollen.
Nun hat uns unser Vermieter mit einem Anwalt gedroht.
Da wir aber sowieso in diesem Haus total unglücklich sind, weil wir immer für alles beschuldigt werden, wollen mein Freund und ich die Wohnung kündigen.

Auf Nachfrage bei der ARGE ob das denn möglich ist, bekam ich die Antwort "Sie wohnen in einer Wohnung die für sie beide in Ordnung ist. Ein Umzug kommt nicht in Frage und wenn nur eine Wohnung bis 230€ KM und Kosten wie Kaution und Umzug werden nicht erstattet."

Gibt es eine andere Möglichkeit aus dieser Wohnung raus zu kommen wo die ARGE dann auch die Kaution übernehmen würde?

Falls wichtig, wie kommen aus Bochum.

Danke schönmal für eure Hilfe!





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Liebe Grüße
MiaBaby

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.07.2007 - 17:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

es gibt in eurem Fall mehrere Möglichkeiten:
- es tritt eine Situation ein, in der euch mehr Wohnraum zusteht (Familienzuwachs)
- euch wird gekündigt (dabei ist es egal, ob selbst verschuldet oder nicht)
- die Wohnung ist aufgrund Mängel nur teilweise bewohnbar und der Vermieter weigert sich trotz Mängelanzeige und Fristsetzung, die Mängel zu beheben; damit steht euch eine Kündigung und ein Umzug zu
- ihr könnt, ohne das die ARGE dabei etwas dagegen unternehmen kann, in eine andere Wohnung umziehen; dabei müsst ihr aber beachten, dass diese neue Wohnung nicht teurer sein darf als die alte, denn wenn ihr ohne Genehmigung umzieht, trägt das Amt nur die Kosten der Unterkunft in der bisherigen Höhe weiter; das ist inhaltlich auch die Aussage der SB

Die Übernhame von Mietkaution und Umzugskosten ist eine Ermessensentscheidung des jeweiligen SB - leider.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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MiaBaby 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 17.07.2007 - 08:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die schnelle antwort!
Hier wird man echt geholfen...find ich super.

Hab meine Situatiuon vorher schonmal in einem anderen Forum geschildert und da wurde man leider nur fertig gemacht.





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Liebe Grüße
MiaBaby

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 17.07.2007 - 17:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


MiaBaby schrieb

    Danke für die schnelle antwort!
    Hier wird man echt geholfen...find ich super.

    Hab meine Situatiuon vorher schonmal in einem anderen Forum geschildert und da wurde man leider nur fertig gemacht.


Das finde ich schade. Fertig machen uns die ARGEn, das brauchen wir nicht noch untereinander. Im Gegenteil, hier machen wir die ARGEn "fertig" - mit genauer Gesetzeskenntnis und unbeugsamem Widerspruchsgeist. Gelle?





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