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detlev 
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...   Erstellt am 08.09.2008 - 11:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hi,

unser umzug der bg wurde bewilligt.

nun muss ein veränderungsantrag eingereicht werden.
welche
erfahrungen bzw. hinweise könnt ihr mir geben da das geld spätestens am 30 diesen monates wie normal auf dem konto sein soll.

der umzug findet im selben bundesland statt.

am ersten oktober ist der einzug.

wenn der veränderungsantrag eingereicht wird muss dann ein neuer alg II antrag am neuen wohnort gestellt werden oder übernimmt das dann einfach die alte arge und die zahlung wird fortgesetzt?

danke..

gruß detlev




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Registriert seit: 25.04.2007
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 02:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Detlev,

Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug. Beachte hier insbesondere den Beitrag "Vorgehensweise"!

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


detlev 
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 10:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo hier nochmal detlev.

die arge hat die neue wohnung ja nun bewilligt aber es gibt noch punkte die ich nicht verstehe.

1. wir haben in dem bescheid gesehen, dass nur die hauptmiete aufgegliedert ist.
nun kostet die wohnung aber noch 750,00 euro mehr in bezug auf die kaution.
das amt hat dann mitgeteilt, dass die 750,00 euro nach vorlage des mietvertrages bewilligt werden.
aber nur mündlich daher muss ich damit rechnen, dass die kaution nur als darlehenen gezahlt wird?

2. wir haben eben erfahren, dass die arge die renovierungsbeihilfe nur dahingegehend bezahlt einen farbtopf zu finanzieren.
der helder der im kostenvoranschlag angegeben wurde darf nicht bezahlt werden,, von amtswegen.

3. was ist denn nun mit den änderungsbescheiden.
jetzt einreichen oder erst nächste woche..
bei der neuen arge oder der alten

hoffe einer antwortet heute... da bald der umzug ansteht,

danke von detlev




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 09.09.2008 - 13:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Detlev,

zu 1: Eine mündliche Zusage solltest du dir unbedingt schriftlich bestätigen lassen.In den ARGEn arbeiten leider viele "Demenzkranke". Ob das auf ein Darlehen hinausläuft hat mit der Zusage erst mal nichts zu tun.

zu 2: Geht es hier um die Auszugsrenovierung? Ist die mietvertraglich vereinbart? Gibt es einen speziellen Grund, dass ein Helfer benötigt wird? Falls ja, wurde der Antrag damit begründet?

zu 3: Hier verweise ich nochmals auf den Ratgeber Umzug - Unterpunkt "Vorgehensweise"!

LG Wolf





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detlev 
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...   Erstellt am 09.09.2008 - 14:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja.. irgendwie konnte ich darauf erkennen, dass ich zusammen mit dem mietvertrag den veränderungsantrag der arge aushändigen muss.

dann kann ich ja damit rechnen, dass die arge dann die akten z.b. mit den gesundheits-gutachten an die neue arge weiterleitet und ich irgendwann automatisch eingeladen werde und dort noch nichtmal anrufen brauche.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 10.09.2008 - 04:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Detlev,

sorry, aber du wirst hier i. d. R. nicht "eingeladen", sondern DU musst dich kümmern. Ich zitiere mal den relevanten Absatz aus dem verlinkten Ratgeber und füge noch Erklärungen hinzu:

Ist für die neue Wohnung ein anderer Leistungsträger zuständig:
- muss bei a) (wenn du mit Zustimmung der ARGE umziehst) der Umzug/die Kostenübernahme trotzdem bei dem Leistungsträger beantragt werden, der für den Ort der jetzigen Wohnung zuständig ist (also deine jetzige ARGE),
- muss i.d.R. bei a) statt der Veränderungsmeldung ein Neuantrag beim für die neue Wohnung zuständigen Leistungsträger (also bei der neuen ARGE) gestellt werden.

So, das bedeutet, dass du bei der neuen ARGE zügig einen Neuantrag auf ALG II einreichen mußt. Die alte und die neue ARGE nehmen zwar Kontakt auf und du wirst "weitergereicht", aber um den Antrag mußt du dich rechtzeitig kümmern.

detlev schrieb
    ...zusammen mit dem mietvertrag...

Achtung! NICHT den Original-Mietvertrag aus den Händen geben. Du reichst lediglich eine Kopie ein! Sollte das Original verloren gehen, stehst du ohne Mietvertrag da.

LG Wolf





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