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Trine 
Durchstarter
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Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 20
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...   Erstellt am 22.07.2008 - 14:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen

Ich bin alleinerziehend und wohne seit einem Jahr mit meiner Tochter (3 jahre) in einer "angemessenen" Wohnung.
Nun habe ich das Problem, dass in dieser Wohnung Warmwasser und Heizung über Strom läuft. Auch muss ich im Garten Rasen mähen( natürlich mit meinem Strom)... ich hatte dieses Jahr eine enorme Nachzahlung. Das Amt, übernimmt zwar den Anteil für die Heizung(Nachtspeicher), aber mein Problem ist dabei, das im Bad und im Wohnzimmer Heizöfchen sind, die über normalen Strom laufen...die bezahlt mir keiner. Ich habe jetzt im Monat 130 € Abschlag und wegen der Nachzahlung eine Ratenzahlung von nochma 50 €, die mir übrigens meine SB vereinbart hat beim Versorger. Das Amt überweist diese 180€ jetzt direkt zum Versorger, da das angeblich bei so hohen Kosten pflicht wäre. Mir soll es egal sein, da ich es ja eh bezahlen muss, jedoch bleiben mir und meiner kleinen, jetzt nur noch 250€ vom Amt zum leben und das haut hinten und vorne nicht hin.
Ich war schon bei meine SB und habe wegen Umzug angefragt, aber sie meinte nur, ich dürfe zwar umziehen, aber sie würden keine Kosten übernehmen, da die Wohnung angemessen wäre. Ich hätte vorher gewusst, das alles über Strom laufen würde...
Jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit um zuziehen und zumindest einen Teil vom Amt zu bekommen? Von dem bisschen Geld kann ich mir keinen Umzug leisten und nochmal so eine Nachzahlung auch nicht!
Zudem kommt hinzu, das ich 150 km von meinem jetzigen Wohnort bessere Betreuungsmöglichkeiten für meine Tochter hätte und somit wieder Aussicht auf Arbeit. Kann man das irgendwie als Begründung verwenden?
Meine Tochter soll jetzt am 4.8 in den Kiga gehen, drohen mir irgendwelche Konsequenzen, wenn ich sie dort abmelde? Weil ich vor diesem Winter gerne umziehen will, bevor ich wieder teuer heizen muss! Aber lass ich meine Tochter dort für 3 Monate in den Kindergarten gehen, ändert sich schon wieder alles für sie und ob das so gut ist, bezweifle ich. Muss ich sie schicken? Können die mir irgendwas streichen, wenn ich sie abmelde?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin etwas verzweifelt!

Liebe Grüße
Trine




Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 22.07.2008 - 15:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sind in Bad und Wohnzimmer keine Heizungen, wenn du dort anderst heizt?
Für die Ausstattung mir Heizung ist der Vermieter zuständig.

Du kannst auch ohne Genehigung umziehn, dann aber nur mit Einschränkungen. Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

Wenn du dein Kind vom KiGa abmeldest, ist das deine Sache. Sollte das Amt dir einen Job vermitteln, musst du sicher stellen, dass deine Tochter den KiGa dann wieder besuchen kann.
Die Betreuungskosten übernimmt bei ALG II Beziehern das Jugendamt auf Antrag. Die Essenskosten muss man selbst zahlen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Trine 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 20
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...   Erstellt am 22.07.2008 - 22:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im Bad kann man keine andere Heizung anbringen, aber selbst wenn, sind die Kosten hier zu hoch und chancen auf Arbeit hab ich hier wenig.
Meine Angst war einfach nur, das die mir irgendwas streichen, wenn ich meine Kleine vom Kiga abmelde und mir auf eigene Faust eine andere Wohnung suche.
Kann ich den meine Wohnung kündigen? Oder muss ich erst eine neue vorweisen könnnen?
Ich weiß, das ich umziehen darf, dass teilte meine SB mir ja schon mit, jedoch muss ich den aus der eigenen Tasche tragen und womit soll ich das tun? Aber Energiekosten kann ich nicht senken... zwickmühle




Wolf27 ...
Moderatorin
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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 23.07.2008 - 04:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Trine schrieb
    Ich weiß, das ich umziehen darf, dass teilte meine SB mir ja schon mit

Hallo Trine,

wenn das so ist, dann soll deine SB dir das mal schriftlich bestätigen. Sie kann nicht einerseits dem Umzug zustimmen und auf der anderen Seite die Kosten für den Umzug verweigern. Allerdings lohnt sich ein Antrag auf Bewilligung der Kosten erst, wenn du ein Schriftstück in der Hand hast, dass dein Umzug genehmigt wurde. Mündliche Zusagen haben i. d. R. keinen Wert, insbesondere wenn du keinen Zeugen bei dem Gespräch dabei hattest.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Trine 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 20
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...   Erstellt am 23.07.2008 - 11:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also verstehe ich das jetzt richtig? - Wenn sie sagt, ich darf umziehen, ist das eine Zusage? Jedoch betonte sie im gleichem Atemzug ja, das ich dann die Kosten selbst übernehmen muss, da es für sie keinen Grund gibt, dass ich umziehe...




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.07.2008 - 17:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist eine Zusage, ein sog. mündl. Verwaltungsakt. Aber die solltest du dir unbedingt vorher schr. geben lassen, sonst weis die SB hinterher von nichts.





Signatur
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