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detlev Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 28.08.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 13:02 | |
hi,
wir brauchen dringend mal euren rat.
wir haben der arge im juli mitgeteilt, dass wir die wohnung im alg II bezug gekündigt haben da ein lebensbedrohlicher mangel festgestellt wurde.
es hat dann wochen gedauert bis die arge schließlich den bescheid bzgl. der miete am neuen wohnort, kaution, umzugskosten bearbeitet hat.
heute mussten wir feststellen, dass einige posten nicht berücksichtigt wurden obwohl die arge alle erforderlichen unterlagen hatte und die zeit massiv drängt.
wir haben folgende kosten geltend gemacht,
wohnung:
2 personen als BG in der nähe von braunschweig
294,09 euro grundmiete
vorausz. w/K 45,00 euro
vorausz. hk 70,00 euro
vorausz. bk 48,00
____________
gesamt 457,09 euro
+ kaution 750,00 euro
jetzt steht im bescheid:
die kosten für die nachfolgend aufgeführte wohnung sind angemessen und werden daher im vollen umfang....
grundmiete 286,50 euro
nebenkosten 93,00 euro
heizkosten 59,50 euro
baujahr 1995
__________
gesamt 439,00 euro..
es fehlt hier also etwas..
des weiteren haben wir der arge einen sehr kulanten und sparsamen -da privat- kostenvoranschlag für den umzug eingereicht.
jetz steht im bescheid * fast originaler wortlaut:
falls ihnen die gewünschte renovierung bewilligt wird ist es ihnen zuzumuten die entsprechenden arbeiten selbst durchzuführen.
wir haben aber extra angegeben, dass diese arbeiten ein bekannter erledigt.
da wir dazu nicht in der lage sind u.a. gesundheitliche einschränkungen
weiter steht da :
bezüglich der kosten für eine person die das umzugsfahrzeug fährt sind mir die adressdaten vorzulegen
spritkosten dürfen nicht mehr als 30,00 euro betragen, der sprinter wird nur dann bezahlt wenn eine rechnung ausgestellt wird damit die arge dann direkt an das autohaus überweisen kann.
fage: wie soll das gehen.
wir haben im antrag extra angegeben, dass wir einen vorschuss beantragen da wir den umzug privat und sparsam durchführen möchten.
des weiteren waren die angaben im kostenvoranschlag mit einer fußnote versehen die deutlich macht, dass schwankungen vorhanden sind.
außerdem ist es sicherlich nicht möglich bei esixt auf rechnung zu bezahlen.
was meint ihr dazu?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.08.2008 - 09:20 | |
Wenn dort steht:
"die kosten für die nachfolgend aufgeführte wohnung sind angemessen und werden daher im vollen umfang...."
und es sich trotzdem nicht um die tatsächlichen Kosten handelt: Widerspruch einlegen und die Übernahme der tatsächlichen Kosten fordern.
"sicherlich handelt es sich nur um einen Rechenfehler"
Bei den Heizkosten kann ich nicht beurteilen, ob diese um eine Pauschale für Warmwasser gemindert wurden, was rechtswidrig ist, oder ob hier die im Regelsatz der Bewohner enthaltenen Warmwasseranteile abgezogen wurden, da du dazu keine näheren Angaben gemacht hast.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
detlev schrieb
jetz steht im bescheid * fast originaler wortlaut:
falls ihnen die gewünschte renovierung bewilligt wird ist es ihnen zuzumuten die entsprechenden arbeiten selbst durchzuführen.
wir haben aber extra angegeben, dass diese arbeiten ein bekannter erledigt.
da wir dazu nicht in der lage sind u.a. gesundheitliche einschränkungen
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Dagegen Widerspruch einlegen und begründen! D.h. nicht nur reinschreiben sondern auch, z.B. dur ärztliches Attest, belegen.
detlev schrieb
bezüglich der kosten für eine person die das umzugsfahrzeug fährt sind mir die adressdaten vorzulegen
spritkosten dürfen nicht mehr als 30,00 euro betragen, der sprinter wird nur dann bezahlt wenn eine rechnung ausgestellt wird damit die arge dann direkt an das autohaus überweisen kann.
fage: wie soll das gehen.
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Für eine deratige Pauschalierung hat das Amt keinerelei Rechtsgrundlage. Außerdem ist es Aufgrund des Ausfallrisikos unüblich, bei Privatpersonen mittels Zahlung auf Rechungen zu arbeiten.
Auch dagegen solltest du mit entsprechenden Argumenten widersprechen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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