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bo212 
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...

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Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 31.07.2008 - 16:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, folgende Sachlage und ich hoffe sehr, dass Ihr mir behilflich sein könnt.

Ich bin 30 Jahre alt und habe es in jüngeren Jahren versäumt eine Ausbildung zu machen. Jetzt bin ich seit ca einem 1/2 Jahr ALG II Empfänger.

In meiner Stadt wird das nun so geregelt, dass neben der normalen Betreuung vom Sozialamt auch eine Betreuung seitens der 100%igen Tochterfirma des Sozialamtes stattfindet. Beide Instanzen haben sich wie ich auch für eine Umschulung ausgesprochen. Es gab zunächst ein Hin und Her wegen der Berufsrichtung, aber ich entschied mich zuletzt eine Umschulung als Verantsaltungskauffrau zu machen. Mein Fallmanager vom Sozialamt, nennen wir ihn Herr Müller, befürwortete mein Vorhaben. Er sprach sogar mit mir über den Bildungsgutschein und erzählte, das auch Gelder derzeit für Umschulung da wären. Da hatte ich noch nicht mal mein Fachgespräch bei dem Bildungsträger gehabt. Er sagte, er erwarte von da schon eine positive Resonanz und dass wir uns dann die nächsten Tage bestimmt wieder sehen würden. Aber die Entscheidung könne nicht er, sondern die Etage über ihm treffen, solange nur Herr XY von der Tochterfirma seine Zustimmung gäbe, sehe er keine Probleme.

Nur dieser Herr XY gibt seine Zustimmung nicht. Jedenfalls nicht für diesen Beruf. Für ihn sind die Vermittlungschancen zu gering. Um dies vorzuführen benutzt er einfach eine Jobbörse und die ausgegebene Anzahl an freien Stellen ist sein Beweis. Er rät mir eine Umschulung als Bürokauffrau, da dort die meisten Vakanzen seien. Aber wie viele Bürokauffrauen und -männer stehen diesen Stellen gegenüber? Sogar mein Fallmanager sprach sich beim 1. Gespräch dahingegen, dass er Akten voller Bürokaufleute hätte, die einen Job suchten.

Nun hat Herr XY letztens mit dem Bildungsträger gesprochen und schon im vorab zu mir gesagt, dass wenn der Bildungsträger keine Vermittlungsquote seiner Abgänger von mind. 80% ! nennen könne, (keine Ahnung ob solche Einrichtungen überhaupt darüber Buch führen) er weiterhin bei seinem Nein bleibt. Resultat war, dass die Maßnahme bei denen erst seit 2007 läuft und sie somit keine Auskunft geben konnten.

Für ihn ist die Sache damit erledigt. Er beteuert natürlich sein bedauern, aber wir sehen uns dann wieder zu dem nächsten regulären Termin in sechs Wochen. Dann, wenn alle Maßnahmen bereits begonnen haben und ich die nächsten sechs Monate abwarten darf bis die neuen Anmeldezeiten beginnen.

Wie kann ich hier dagegen vorgehen? Ich brauche eigentlich eine schnelle Entscheidung, die Maßnahme fäng nämlich Anfang September an.

Vielen Dank schon mal vorab.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 31.07.2008 - 16:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine Umschulung/Ausbildung/Weiterbildung ist immer eine Ermessensfrage. Hier ist normalerweise das Ermessen dahingehend zu treffen, ob eine solche Maßnahme den Betroffenen tatsächlich helfen würde, wieder einen Job zu bekommen.
Die Leistungsträger werden hier aber intern "gegängelt" mit dem Hintergrund, dass solche Maßnahmen Geld kosten und deshalb vorwiegend abzulehnen sind.
Einen Rechtsanspruch auf eine solche Maßnahme gibt es ebenfalls nicht.

Wenn der Betroffene jedoch keine Erstausbildung hat, dann steht diesem vorrangig eine solche zu, das folgt aus § 3 Abs. 2 SGB II und soll demnächst sogar eindeutig im SGB II festgeschrieben werden (das Recht auf eine Schul- und Erstausbildung).
Allerdings ist hinsichtlich der Berufswahl nicht nur die persönliche Eignung des Betroffenen sondern auch die Arbeitsmarktaussichten hinsichtlich des auszuübenden Ermessens zu berücksichtigen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

bo212 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 31.07.2008 - 16:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja, Hallo, und danke erst Mal für die schnelle Antwort.
Ich weiß, dass nicht jedem alles nach belieben genehmigt werden kann und Finanzen wie auch Berufsperspektiven eine große Rolle spielen. Ich verstehe nur nicht warum er sich nur auf die Ergebnisse der Stellenbörse stützend, mir "Bürokauffrau" anbietet. Und auf alle weiteren Gegenargumente, seitens wem auch immer, taub ist.

Mein eigentlicher Fallmanager hat ja nichts gegen meinen Umschulungswunsch einzuwenden. Nur Herr XY streubt sich.





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