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Mike 
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 13:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe Umlagen vom Jobcenter nicht an den Vermieter weitergeleitet,wegen extremer Geldnot.Wir sind eine BG und meine Tochter wird 5.Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn das Jobcenter beim Vermieter sich Auskunft holt??[size=1][/size]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 14:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Erst mal darf der Vermieter ohne dein Einverständnis dem Amt gar keine Auskunft geben = Datenschutz.

Wenn du die Miete nicht, oder nicht ganz, an den Vermieter zahlst, hast du Mietschulden. Zwar kann der Vermieter dagegen gar nichts machen, wenn es sich dabei lediglich um die Betriebskostenvorauszahlungen handelt, aber eine ev. Nachzahlung bei der nächsten Betriebskostenabrechnung fällt dann natürlich höher aus und wird vom Amt nicht oder nur teilweise übernommen, da das Amt seine ganzen geleisteten Zahlung gegenrechnet. Stellt das Amt hierbei fest, dass du die Mite niocht korrekt weitergeleitet bzw. gezahlt hast, darf es die dir gezahlten Mietkosten ab sofort direkt an den Vermieter zahlen.

Nachtrag:
das nächste Mal zu einer Frage auch nur ein Thema erstellen!

[Dieser Beitrag wurde am 16.07.2008 - 14:06 von Ottokar aktualisiert]





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Mike 
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 16.07.2008 - 22:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


size=1][/size]Hallo Ottokar!Vielen Dank für Deine Antwort,aber ich habe mich falsch ausgedrückt.Meine Hausverwaltung hat mir eine Nachkostenzahlung über 300 Euro zukommen lassen,welche ich den Jobcenter überreicht hatte.Das Jobcenter hat mir das Geld überwiesen mit einem Hinweisdas ich dazu verpflichtet sei das Geld an meine Verwaltung zu überweisen.Habe ich aber nicht getan,zwecks Geldnot.Jetzt meine Frage was für Sanktionen folgen können?Nur für mich,oder meiner Frau und meiner Tochter auch?Vielen DanK!





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sanktioniert werden kann hier nichts, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage im SGB II.
Deine Mietschulden bleiben natürlich bestehen, Ansprüche gegen das Amt hast du hier natürlich ebenfalls keine mehr.
Das Amt darf aber gemäß § 22 Abs. 4 SGB II deine Mietkosten ab sofort direkt an den Vermieter zahlen.





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