uttinger6048 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.09.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 04.09.2008 - 02:21 | |
Ich bin seid 2 Jahren getrennt lebend und seid dem Auszug meiner Frau und unserem Kind (6 Jahre) im Aug 06 leide ich unter Depressionen. Zu dem Zeitpunkt konnte ich meine Tochter jeden Tag aus dem kindergarten holen und sie wieder Abends nach Hause bringen, auch aller 2 Wochen hatte ich sie am Wochenende. Aber trotz des sehr häufigen Kontaktes bin ich immer wieder unter Tränen zusammengebrochen wie auf Arbeit als auch zu Hause. Im Jan 07 war es so schlimm das ich meine Sachen stehen und liegengelassen habe und von heut auf morgen erst mal wieder zu meiner Mutter bin ( 500km Entfernung). Mir war zwar bewußt das ich durch diese Entfernung meine Tochter nicht mehr so häufig sehe, aber nach allem war dies ein positiver Schritt für mich. Auf diesem Schritt folgte meine fristlose Kündigung, was mir aber in der Situation egal war. Auch hatte ich überlegt den kontakt zu meiner Tochter ganz abzubrechen, doch brachte es einfach nicht übers Herz, da wir ein sehr enges Verhältnis zueinander haben. Habe mich in der Zeit komplett abgeschottet und niemand an mich rangelassen, auf drängen und bitten habe ich es dann geschafft mich Ende Mai arbeitslos zu melden. Da ich doch endlich wieder Geld hatte konnte ich meine Tochter auch bald wieder in die Arme schließen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch eine Geldstrafe hatte wollte ich sehen ob ich doch nicht wieder einer Beschäftigung nachgehen kann, doch im Jan 08 mußte ich das ganze abbrechen, da ich auch da immer wieder zusammengebrochen bin, einfach nur da saß und heulte. Nun bin ich seid Ende Mai im ALG2 und hatte meine Tochter im Juni für 2 Wochen bei mir. Ich wollte die Fahrtkosten von zur Zeit 70€ und die Mehrbelastung durch sie angeben. Die Fahrtkosten wurden mir komplett abgelehnt und von der Mehrbelastung war schon gar keine Rede mehr. Seid dieser Ablehnung sind meine Depressionen wieder stärker geworden da ich Angst habe meine Tochter aus finanziellen Gründen nicht mehr zu sehen oder auch zu holen. Auch meine noch Frau drohte mir an, da ich Mitte 07 ein Schreiben von ihrem Anwalt bekam wo die Umgangsregelung drinn stand das ich verpflichtet sei den Kontakt zu meiner Tochter aufrechtzuerhalten und sie auch besuchen und auch zu mir nehmen soll. Heute drohte sie mir wenn ich dem nicht nachkomme mir das Sorgerecht zu entziehen. Ich weis nicht mehr was ich tun und machen kann, wo kann ich mir die Unterstützung holen das ich das Umgangsrecht warnehmen kann! Vom Amt gabs auch schon eine psycholgische Untersuchung, die mir bestätigte das ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht arbeitsfähig bin (weitere Untersuchungen und evtl Therapien folgen) Ich möchte so gern meine Tochter wieder sehen, sie in den Arm nehmen und knuddeln, ich vermisse sie so sehr!
Anhang:
War auch beim Sozialamt, aber die sagten mir das wenn meine Tochter zu mir kommt sind es ihre Kosten und nicht meine und wenn ich sie besuche sind es nur meine Kosten. Die ich beantragen könnte, aber hat auch gleich gesagt das sie abgelehnt werden.
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.09.2008 - 17:11 | |
Kosten für die Warnehmung des (Besuchs-)Umgangsrechtes werden von der ARGE nicht übernommen.
Sollte sich deine Tochter jedoch länger bei dir aufhalten, bildet sie für diese Tage mit dir eine BG, wofür du beim Amt den (für diese Zeit) anteiligen Regelsatz beantragen kannst.
Wenn jemand aus rein finanziellen Gründen sein Umgangsrecht nicht warnehmen kann, besteht kein Grund, ihm das Sorgerecht zu entziehen, das würde kein Familienrichter zulassen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |