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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<guest> unregistriert
| Erstellt am 01.11.2007 - 08:56 | |
Hallo,
seit einem Monat bin ich einer der glücklichen, der in Vollbeschäftigung gekommen ist und den es noch dabei gut geht.
Heute musste ich jedoch feststellen, dass mich die ARGE überzalhlt hat, obwohl meine Bearbeiterin schon vor anderthalb Monaten bescheid wusste, dass ich ab dem 01.10.2007 einen Arbeitsvertrag habe. Mitte des Monats 09 wurde Se darüber in Kenntnis gesetzt, durch ein persönliches Gespräch, allerdings lag da noch kein Arbeitsvertrag vor. Da soll mal einer Durchblicken.  
Was mit dem Geld tun?
Über eine Antowrt würde ich mich freuen.
Lg
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 01.11.2007 - 12:38 | |
schrieb
Hallo,
seit einem Monat bin ich einer der glücklichen, der in Vollbeschäftigung gekommen ist und den es noch dabei gut geht.
Was mit dem Geld tun?
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Erst einmal herzlichen Glückwunsch
Warte ab und gebe das Geld von H4 nur aus, wenn du es zum Leben brauchst.
Eigendlich hast du ja im Monat 10 kein Einkommen, oder zahlt dein Arbeitgeber vorher?
Also hast du Anspruch auf Hilfe, erst nach Geldeingang vom Arbeitgeber und der reicht auch noch zum Leben solltest du das Geld der Arge dringend aufheben zum zurückzahlen..
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
<guest> unregistriert
| Erstellt am 01.11.2007 - 13:49 | |
Danke für deine Antwort.
Also für den Monat 10 bzw. Oktober habe ich ja den vollen Regelsatz bekommen, so wie es mir zusteht.
Heute habe ich aber nochmal den Regelsatz bekommen, obwohl ich mich rechtzeitig bei meiner Bearbeiterin persönlich abgemeldet habe. 
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 02.11.2007 - 09:25 | |
Hallo guest,
Änderungen in Deinen persönlichen Verhältnissen müssen schriftlich, per Änderungsmitteilung, angezeigt werden.Durch persönliche Gespräche hast Du keinen Nachweis.Schnell darum kümmern, sonst bekommst Du Ärger wegen Leistungsbetrug.
Im schlimmsten Fall eine Strafanzeige.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.11.2007 - 16:31 | |
schrieb
Hallo guest,
Änderungen in Deinen persönlichen Verhältnissen müssen schriftlich, per Änderungsmitteilung, angezeigt werden.Durch persönliche Gespräche hast Du keinen Nachweis.Schnell darum kümmern, sonst bekommst Du Ärger wegen Leistungsbetrug.
Im schlimmsten Fall eine Strafanzeige.
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Es gibt keine Pflicht, Änderungen schriftlich mitzuteilen - nur sie mitzuteilen. Auf welche Weise das geschieht, ist demjenigen selbst überlassen.
Da du das nun selbst festgestellt hast, das du zu Unrecht ALG2 bekommen hast, hast du nun die Pflicht, dem Amt diesen Sachverhalt mitzuteilen und von diesem Geld nichts auszugeben.
Nur wenn du das nicht tust, kann man dich möglicherweise dafür zur Rechenschaft ziehen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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