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lisa Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.08.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2007 - 21:44 | |
Hallöle...
ich bin neu hier und habe da mal eine Frage...
so halb habe ich da die Antworten schon gefunden..würde trotzdem gerne noch einmal alles genau schwarz auf weiß haben...!!??
Hier nun meine Frage...
Habe Anfang August Hartz 4 im vorraus erhalten...nun stehe ich seit dem 27.8.07 in einem Arbeitsverhältnis..freu freu freu...
Mein 1. Gehalt wird allerdings erst Anfang Oktober gezahlt..also für die restlichen Tage im August und für den September bekomme ich dann Geld..
Was wird mir dann abgezogen.........???
Wird überhaupt etwas abgezogen...........???
Bekomme ich für September noch Hartz 4 automatisch oder muss ich Antrag stellen...?? Da ich ja sonst keinen Euro habe...??!!
Danke für die Antworten...
Lisa
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 27.08.2007 - 22:26 | |
Hallo Lisa,
da Dein erstes Gehalt erst im Oktober kommt, bist Du im August und September (auch wenn Du bereits arbeitest) nach dem SGBII hilfebedürftig. Somit hast Du Anspruch auf das volle ALGII.
Allerdings solltest Du aufpassen!
Den neuen Arbeitsvertrag hast Du ja voraussichtlich Deiner ARGE vorgelegt (ist Pflicht). Aus diesem müßte hervorgehen, das die erste Lohnzahlung im Oktober erfolgt. Manche ARGEN gehen hin und stellen rechtswidrig ab Arbeitsaufnahme, ohne Prüfung, die Zahlungen ein. Achte genau darauf, das der/die SB diesen Zahlungstermin Oktober genau beachtet, damit die Zahlungen nicht früher eingestellt werden. Hier ist es am besten, mit einem persönlichen Gespräch und Übergabe des neuen Arbeitsvertrages dieses zu klären. Ein neuer ALGII-Antrag muß nicht gestellt werden., durch die Oktoberzahlung des Gehaltes erlischt der alte Bescheid mit der Lohnzahlung bzw. Beginn Oktober. Es erfolgt ein Aufhebungsbescheid.
Gruß
Quinky
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lisa Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.08.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2007 - 10:19 | |
Danke..,
soweit alles verstanden..
Nur, ziehen sie mir nicht etwas ab??
Verdiene doch schon im August..also, bin über dem Satz..
zu Hartz 4 darf man doch nur 400 Euro dazuverdienen??
Darf also das ganze Geld im Oktober behalten??
Gehalt von September und August??
Schönen Tag wünscht allen hier Lisa
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2007 - 12:39 | |
Einkommen kann und darf erst dann angerechnet werden, wenn man es auch tatsächlich zur Verfügung hat. I.d.R. an dem Tag, wenn es auf dem Konto ist. Erhälst du also erstmals im Oktober Lohn, kann dieser auch erst im Oktober undauf den ALG2 für Oktober angerechnet werden. Bis dahin erhälst du ungemindertes ALG2.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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