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Camaha34 ...
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 14:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

habe da mal wieder eine Frage,es geht um eine Überzahlung seitens der Arge,und zwar erhalte ich ergänzend Alg2 zu meinem Verdienst,allerdings bin ich zum 31.07.08 gekündigt worden mein letztes Gehalt von der Firma erhielt ich am 29.07 und den Rest der Arge am 31.07., alles bis dato völlig korrekt!!!!!

Kündigungsschreiben,letzte Lohnabrechnung habe ich auch fristgerecht eingereicht,und gleichzeitig erwähnt das ich ja ende August kein Lohn mehr bekomme und ich meine normale Grundsicherung für September erhalten muß,alles schön und gut!!!!

Heute erhalte ich einen Bescheid über eine sofortige Zahlungsanweisung seitens der Arge,ich bekomme rückwirkend nochmal einen Betrag über 381,00 Euro für JULI!!Von meinem zukünftigen Bescheid und was ich im September erhalte,kein Wort enthalten

Deswegen war ich ja eigentlich da,laut meiner Rechnung findet hier eine Überzahlung statt,die die Arge definitiv verschuldet hat,ich habe alle Papiere korrekt eingereicht,wenn die zu blöde sind zum rechnen,dann ist das ja nicht mein Problem oder

Wie soll ich mich jetzt verhalten ohne einen in die Weichen gehauen zu bekommen,soll ich es ausgeben,denn denn gegen eine Geldspritze hat ja niemand was einzuwenden ,aber da ich ja ein ehrlicher Mensch bin werde ich es wohl auf dem Konto stehen lassen,wenn es im Folgemonat ans Tageslicht kommt,wird es mir ja von der regulären Grundsicherung abgezogen,oder soll ich es zurücküberweisen??????????

Vielen Dank für Antworten,

Lg Camaha

[Dieser Beitrag wurde am 13.08.2008 - 14:31 von Wolf27 aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 14:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bitte formatiere mal deinen Beitrag neu, so dass man ihn zusamenhängend lesen kann!





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Camaha34 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

ähm wie formatieren...habe nicht soviel Ahnung davon

Gruß camaha




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 14:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Camaha,

habe den Text mal für dich formatiert.

LG Wolf





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Camaha34 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 19:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf27,

jaaaa vielen Dank fürs formatieren,schon mist wenn man sich net auskennt

Aber nun zu meinem Beitrag:was soll ich denn nun tun,kommen keine Antworten.....schaade




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 20:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Camaha34 schrieb

    Heute erhalte ich einen Bescheid über eine sofortige Zahlungsanweisung seitens der Arge,ich bekomme rückwirkend nochmal einen Betrag über 381,00 Euro für JULI!!

Freu dich. Dann hat die ARGE aufgrund deiner Nachweise dein ALG II nochmal nachberechnet und dir zustehendes nachgezahlt.



Camaha34 schrieb

    Von meinem zukünftigen Bescheid und was ich im September erhalte,kein Wort enthalten

Das ist auch ein anderer Vorgang. Da musst du nachhaken, was damit ist.





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Camaha34 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 20:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

das Problem ist das ich für Juli schon ergänzend Alg2 erhalten habe,und zwar knapp 600 Euro,mit meinem dazuverdienten Gehalt lag ich da bei 1130,dazu kommen noch erhaltenes Kindergeld,und zusätzlich Unterhaltsgeld für die Kinder vom Vater,macht insgesammt im Juli knapp 1900 Euro,das kam mir schon komisch vor und nun kommt die Nachzahlung über 381 euro AUCH für Juli da ist doch was faul,das sind ja Unsummen,verstehe garnix mehr,deswegen behaupte ich mal das die Arge sich da aber übelst vertan haben muß....also soll ich das melden oder ist das deren Verschulden????????Auf jeden Fallmuß da etwas faul sein,will am Ende nicht die dumme sein




Unterspreewaelder ...
Super Star
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 21:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Camaha34,

warte erst mal ab, ob die ARGE das denn merkt. Zurücküberweisen wäre aber absoluter Quatsch, das würde die Vorgänge bei der ARGE vollends aus den Schienen schmeißen. Der Ablauf dabei ist so, die ARGE merkt ihr Versehen (oder auch nicht) meldet dir das und du sollst eine Stellungnahme dazu ausfüllen. Dann bekommst du einen Erstattungsbescheid, kurze Zeit nach diesem eine Zahlungsaufforderung deiner Regionaldirektion. Für die Zahlung hast du dann gewöhnlich einen Monat Zeit, kannst hierbei auch Ratenzahlungen aushandeln. Dass die dir das automatisch von zukünftigen Leistungen abziehen, wirds nicht geben, da bricht bei denen sicher das System zusammen, so flexibel sind die ARGEn nicht. Also wie gesagt, abwarten und Tee trinken

Gruß vom Unterspreewälder




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 14.08.2008 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn die ARGE mist macht, muss man das Geld i.d.R. nicht zurück zahlen:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e … 62e07.html

Wenn es dir damit aber besser geht: packe das Geld wegen einer möglichen Rückforderung zur Seite und gib es nicht aus.





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