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corazon1311 
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 10:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Guten Morgen,

nachdem ich meine minderjährige Tochter in Ausbildung nun aus der BG habe , bekommt die Arge nun die nächste Arbeit mit mir .

Würdet ihr bitte mal über meinen Überprüfungsantrag lesen? Ich möchte keine Fehler machen, denn da hat man mir eine Menge an Unterstützung vorenthalten.

Überprüfungsantrag, BG-Nr.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage gemäß SGB X § 44 die Überprüfung aller ALG2-Bescheide für den gesamten Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXXX.

Grund:

§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag.

Wie Sie bei Überprüfung der von mir o.a. Bescheide feststellen werden, wurde mir dieser Zuschlag nicht gezahlt. Ich wurde weder dazu beraten noch informiert.

Daher beantrage ich die Überprüfung und Neuberechnung aller Bescheide des genannten Zeitraums und umgehende Nachzahlung zuzüglich Zinsen.

Sollten Sie meinem berechtigten Ansinnen nicht stattgeben, behalte ich mir vor, meine Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen.


Freundliche Grüße



…………………………….

Anlage
Kopie des letzten gültigen Arbeitslosengeld-Bescheides vom ……….
Kopie des Wohngeldbescheids vom ……..


Habt vielen lieben Dank!!!!
Grüßlis
corazon

[Dieser Beitrag wurde am 11.09.2008 - 17:30 von Wolf27 aktualisiert]




corazon1311 
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 16:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ wolf27, @ ottokar

Ich würde mich freuen, wenn ihr mal über meinen Entwurf gucken könntet, ob ich das so abgeben kann.
Mit Überprüfungsanträgen habe ich noch keine Erfahrungen.

Vielen Dank!!

corazon




Wolf27 ...
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...............

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...   Erstellt am 11.09.2008 - 17:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Corazon,

der Antrag ist okay. Habe nur ein paar kleine Anpassungen eingestrickt.

Allerdings würde ich die Anlagen weglassen. Warum? Die ALG-Bescheide hat die ARGE selber vorliegen und für den Wohngeldbescheid ergibt sich für mich hier kein Zusammenhang mit deinem Antrag.

LG Wolf




corazon1311 
Durchstarter
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 17:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo wolf,

vielen Dank.

Die Anlagen sind vorsichtshalber.....ich kenn ja meine Arge und weiß nicht, ob die meinen ALG I-Bescheid noch finden.

Den Wohngeldbescheid benötigen sie doch um den Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Es heißt unter § 24 wie folgt

"Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen

1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld "

Ich will denen ja alles notwendige zur Verfügung stellen.....damit sie schön für mich rechnen können...

LG corazon




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 11.09.2008 - 17:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sorry, hatte ich völlig vergessen. Dann schick die Kopien ruhig mit. Bevor die da noch Zeit mit Suchen vertrödeln.




corazon1311 
Durchstarter
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...   Erstellt am 11.09.2008 - 18:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Genau.....

Ich will doch meiner Mitwirkungpflicht auch nur nachkommen ....

Ganz viel und einen schönen Abend wünscht

corazon





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