Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: Hartz IV Forum zu begrüßen.
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | corazon1311 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 11.07.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 10:10 | |
Guten Morgen,
nachdem ich meine minderjährige Tochter in Ausbildung nun aus der BG habe , bekommt die Arge nun die nächste Arbeit mit mir .
Würdet ihr bitte mal über meinen Überprüfungsantrag lesen? Ich möchte keine Fehler machen, denn da hat man mir eine Menge an Unterstützung vorenthalten.
Überprüfungsantrag, BG-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage gemäß SGB X § 44 die Überprüfung aller ALG2-Bescheide für den gesamten Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXXX.
Grund:
§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag.
Wie Sie bei Überprüfung der von mir o.a. Bescheide feststellen werden, wurde mir dieser Zuschlag nicht gezahlt. Ich wurde weder dazu beraten noch informiert.
Daher beantrage ich die Überprüfung und Neuberechnung aller Bescheide des genannten Zeitraums und umgehende Nachzahlung zuzüglich Zinsen.
Sollten Sie meinem berechtigten Ansinnen nicht stattgeben, behalte ich mir vor, meine Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen.
Freundliche Grüße
…………………………….
Anlage
Kopie des letzten gültigen Arbeitslosengeld-Bescheides vom ……….
Kopie des Wohngeldbescheids vom ……..
Habt vielen lieben Dank!!!!
Grüßlis
corazon
[Dieser Beitrag wurde am 11.09.2008 - 17:30 von Wolf27 aktualisiert]
| corazon1311 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 11.07.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 16:58 | |
@ wolf27, @ ottokar
Ich würde mich freuen, wenn ihr mal über meinen Entwurf gucken könntet, ob ich das so abgeben kann.
Mit Überprüfungsanträgen habe ich noch keine Erfahrungen.
Vielen Dank!!
corazon
| Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 17:32 | |
Hallo Corazon,
der Antrag ist okay. Habe nur ein paar kleine Anpassungen eingestrickt. 
Allerdings würde ich die Anlagen weglassen. Warum? Die ALG-Bescheide hat die ARGE selber vorliegen und für den Wohngeldbescheid ergibt sich für mich hier kein Zusammenhang mit deinem Antrag.
LG Wolf
| corazon1311 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 11.07.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 17:53 | |
Hallo wolf,
vielen Dank.
Die Anlagen sind vorsichtshalber.....ich kenn ja meine Arge und weiß nicht, ob die meinen ALG I-Bescheid noch finden.
Den Wohngeldbescheid benötigen sie doch um den Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Es heißt unter § 24 wie folgt
"Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld "
Ich will denen ja alles notwendige zur Verfügung stellen.....damit sie schön für mich rechnen können...
LG corazon
| Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 17:58 | |
Sorry, hatte ich völlig vergessen. Dann schick die Kopien ruhig mit. Bevor die da noch Zeit mit Suchen vertrödeln. 
| corazon1311 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 11.07.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 11.09.2008 - 18:06 | |
Genau.....
Ich will doch meiner Mitwirkungpflicht auch nur nachkommen ....
Ganz viel und einen schönen Abend wünscht
corazon
|
|
|
|
|
Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II:
Hartz 4
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!Verwandte Suchbegriffe:
mitwirkungpflicht alg1