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dings 
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Status: Offline
Registriert seit: 15.09.2008
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 08:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Zusammen,
zu diesem Sachverhalt habe ich Fragen:

Frau mit Kind bekommt Leistungen nach SGBII (Hartz4) und bezieht zur Untermiete 2 Räume in einer Wohngemeinschaft. Der Mitbewohner ist der Hauptmieter und gibt der Frau einen Untermietvertrag über die beiden Räume + Nutzung von Bad, Küche, Flur, Balkon.

Muss ich als Mitbewohner und Untervermieter (kein Leistungsbezieher) einer Überprüfung der Wohnung zustimmen?
Kann ich das kategorisch verweigern? Und welche Folgen hätte das?

Kann die Leistungsbezieherin ggf. auf die Versagung des Begehrens der Arge durch den Hauptmieter verweisen? dürfte das Auswirkungen auf die ihr gewährten Leistungen haben?

Muss man jemanden vom Amt in Privaträume von Mitbewohnern innerhalb der WG (nicht die Räume der Leistungsbezieherin) lassen, um dort irgendwas zu prüfen?

Muss man den Außendienstmitarbeitern Einlass gewähren, wenn die Leistungsbezieherin nicht anwesend ist?

Ist das Kind (13) der Leistungsbezieherin in irgendeiner Form auskunftspflichtig / muss sie die Außendienstmitarbeiter reinlassen, wenn weder die Mutter (Leistungsbezieherin) noch Mitbewohner/Untervermieter anwesend sind?

Und… kann die Leistungsbezieherin die negative Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft einfordern? (Feststellen lassen, dass man eben KEINE BG ist) Z.B. durch einen eigenen Antrag auf Überprüfung mit gesetzter Frist durch den Außendienst vor Ort? (Angriff ist die beste Verteidigung, und danach hätte man vermutlich Ruhe, oder?)

Muss man sich unangemeldeten Überprüfungen stellen? Oder kann man verlangen, dass sich die Damen und Herren schriftlich anmelden? Z.B. weil man die Möglichkeit haben muss, gegen das Begehren vorher schon Widerspruch einzulegen?

Wie müssen sich die Mitarbeiter ausweisen?

Was dürfen sie fragen, öffnen, prüfen, was dürfen sie nicht?

ist ein gemeinsamer Kühlschrank Indiz für eine BG?

Was wäre Indiz für eine BG?

Viele Fragen, aber vielleicht helfen die Antworten auch anderen!
freue mich auf Eure Antworten bzw. Verweise!





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Aufstehen - Duschen - Weiterkämpfen!

Jenny78 
Star User
......

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Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 08:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also um nicht alles haarklein auseinander zu nehmen was Du fragst, schau doch einfach mal unter Ratgeber in die Rubrik: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft...

Dort findest Du alle Antworten auf deine Fragen..

Ich kann dir in soweit eins vorweg nehmen was deine Fragen betrifft....solang Du nicht der Vater dieses Kindes bist, ihr kein Jahr zusammenwohnt, das Kind nicht gemeinsam versorgt und ihr keine gemeinsamen Konten bzw. gegenseitige Kontovollmachten habt....seit ihr definitiv KEINE BG...

Aber wie gesagt lies im Ratgeber nach dort findest Du alles auf einen Blick!

LG Jenny78

[Dieser Beitrag wurde am 16.09.2008 - 08:30 von Jenny78 aktualisiert]





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Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

dings 
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Status: Offline
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 8
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 10:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine antwort, Jenny. Ottokar erklärt in dem von Dir genannten Artikel eindeutig und nachvollziebar, wann man nach dem SGB eine BG ist, und wann eben nicht. Er zeigt aber auch auf, dass die Argen vorsätzlich oder auch fahrlässig falsch bewerten (wollen).

Meine Fragen beziehen sich nun auf den praktischen Alltag.

WAS ist zu tun, wenn die vor der Tür stehen? Dass sie das eigentlich lassen könnten weil alles daraus abgeleitete rechtlich anfechtbar sein könte, ist denen vermutlich klar, aber es wäre ja der versuch, die NICHT-BG "über die Ohren zu balbieren", wie Ottokar es nennt.

Es geht mir also nicht so sehr um "dürfen die das eigentlich?" sondern um "was mache ich, wenn sie vor der tür stehen?"

und dazu habe ich die benannten Fragen. Vielleicht gibt es schon einen Ratgeber dafür? Bin dankbar für alle Antworten!





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Wolf27 ...
Moderatorin
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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Dings,

du hättest deine zusätzlichen Fragen besser in deinem Ursprungs-Thread Wohnungswechsel von einzelwohnung in WG gestellt! Dann wäre der Zusammenhang erhalten geblieben und Jenny hätte sofort erkannt, dass das Thema BG hier überhaupt nicht relevant ist in deinem Fall.
Hier mal ein Link, um die Begrifflichkeiten zu klären: BG, WG und HG bei ALG II

dings schrieb
    Muss ich als Mitbewohner und Untervermieter (kein Leistungsbezieher) einer Überprüfung der Wohnung zustimmen?
    Kann ich das kategorisch verweigern? Und welche Folgen hätte das?

Nein, das musst du nicht, da du nicht dem Rechtskreis des SGB II unterliegst. Im schlimmsten Fall kürzen oder streichen sie das ALG II deiner Untermieterin, um sie so unter Druck zu setzen.

dings schrieb
    WAS ist zu tun, wenn die vor der Tür stehen?

Wenn die unangemeldet dort erscheinen, egal ob deine Untermieterin da ist oder nicht, brauchst du die nicht in die Wohnung zu lassen und sie muss auch nicht ihre Zimmer zeigen. Der Termin muß vorher schriftlich angezeigt werden. Der AD hat Dienstausweise, die auf Verlangen vorzuzeigen sind. Für den AD gilt: NUR gucken! - NICHT anfassen! Ist das Kind alleine in der Wohnung, soll es NICHT die Tür aufmachen!!!

Auf deine anderen Fragen findest du hier Antworten: Hausbesuch vom Amt

Bitte beachte, dass DU gegenüber der ARGE nur der Vermieter bist und sonst nichts. Die ARGE hat also dir gegenüber keine Rechte, die sie einfordern kann.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


dings 
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Status: Offline
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 8
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 20:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf27, herzlichen Dank für die Links und die Erläuterungen.

Stimmt, im Ursprungstread wäre es einfacher gewesen, die nicht-BG zu erkennen. ich dachte aber, es sei für die Dokumentation und die Verweise auf Treads innerhalb dieses Forums besser, einen neuen Tread zu diesen spezifischeren Fragen zu erstellen.

Der Verweis "Hausbesuch vom Amt" ist inhaltlich ein ziemlicher Kracher, ich hätte aber keine Bedenken, die Anregungen bei Bedarf direkt in die Tat umzusetzen!

Vielen Dank für die Infos!





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