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Mullemaus 
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...   Erstellt am 05.02.2008 - 18:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


19jährige junge Frau mit abgeschlossener Berufsausbildung. Nach der Ausbildung einen Job bekommen und nach einem halben Jahr wieder entlassen. Durch den Job zu Hause ausgezogen und ne eigene Wohnung genommen. Kleine Zwei-Raum-Wohnung. Nun bei HARZ IV vorstellig geworden.

Nun will das Amt eine Erklärung von ihr, warum sie zu Hause ausgezogen ist.
Ist das rechtens? Kann man sie zwingen, wieder zu Hause einzuziehen? (neuer Wohnort ist ca. 200 km entfernt aber noch im gleichen Bundesland)

Bei Frage nach Bewerbungskosten wurde gesagt, nur noch ab 20 Euro werden die Kosten übernommen? Ich erinnere mich, dass es mal 5 Euro pro Bewerbung waren?


Für hilfreiche Antworten wär ich sehr dankbar.




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 01:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mullemaus,

hat die Frau bereits einen Antrag auf ALG II abgegeben oder diesen bei dem Termin ausgehändigt bekommen? Falls nein, dann würde ich Folgendes raten:

* sofort einen Antrag stellen (kann auch im Internet auf den Seiten der Arbeitsagentur runtergeladen werden)
* im Antrag keine privaten Telefonnummern angeben - weder von der Antragstellerin noch von anderen Personen
* Kopie des Mietvertrages beilegen
* falls die Abschlagszahlungen für die Heizung separat über den Versorger, d.h. nicht über den Vermieter laufen, dann auch Kopie hierüber mit beilegen
* Die BG besteht nur aus der Frau - also keine Angaben über Familienmitglieder oder sonstige Personen in den Antrag
Wenn du nicht klar kommst, melde dich, damit ein einwandfreier Antrag eingereicht werden kann. Wenn der Antrag persönlich abgeben werden soll, dann auf einer Kopie unbedingt den Empfang quittieren lassen!

Nach einer Erklärung zu fragen, warum man ausgezogen ist, halte ich schon für zweideutig. Da die Tätigkeit bereits ein halbes Jahr bei der Firma ausgeübt wurde, erklärt sich das auch für den dümmsten Sachbearbeiter von selbst. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass täglich 400 km für den Arbeitsweg zurückgelegt wurden
Sollte der SB auf die Idee kommen, die Frau müsse wieder daheim einziehen, dann ist das m. M. nach falsch. Der Umzug fand damals arbeitsbedingt statt, somit kann hier kein Leistungsmißbrauch oder was auch immer unterstellt werden.

Zu den Bewerbungskosten: Hier würde ich nicht weiter diskutieren, sondern einfach, wenn es soweit ist, den Antrag einreichen. Sollte nicht der volle Betrag in Höhe von € 5,00/Bewerbung ausgezahlt werden, würde ich sofort Widerspruch einlegen. Diese Kosten sind aus dem normalen Regelsatz nicht zu tragen. Die Arbeitssuche würde also erschwert bzw. verhindert werden.

Falls noch Fragen offen sind, schreib sie bitte hier rein. Die Kollegen haben immer gute Tipps und Ratschläge parat.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Mullemaus 
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 17:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf, danke für deine Hilfe.

Ja, der Antrag wurde schon gestellt. Sie hat auch einen Termin für eine Berufsberatung bekommen. Sicher sinnvoll, wenn Sie schon eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann.

Nun erzählte sie noch, dass die SB auch die Namen, Geburtsdaten und den Wohnort von den Eltern haben wollte. Nun beginne ich aber sehr misstrauisch zu werden.

Die junge Frau wird im Mai 20 und es geht ja wohl um ihre Lebenssicherung. Warum also die Daten von den Eltern?
Auf Nachfrage wurde ihr gesagt, dass würde für den HARZ IV Antrag gebraucht?

LG
eine verwirrte Mullemaus




bikergirl 
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Registriert seit: 06.02.2008
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 18:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo alle zusammen.
Ich habe viele viele offene Fragen.
Fangen wir mal von vorne an. Ich bin 22 Jahre jung. Habe von Mai bis September 07 Alg 2 bezogen. Im September kam eine dicke Rechnung von der JobAgentur. Ich muss nun 352 Euro zuviel ausgezahltes Geld zurück zahlen.... Habe in der ganzen Zeit nie einen Sachbearbeiter gesprochen und daher wenig Ahnung.
Gestern habe ich erst einmal heraus gefunden, das ich nicht mehr Krankenversichert bin...Soll ich laut Aufkunft der JobAgentur in der Hartz 4 zeit auch nie gewesen sein...Krankenkasse sagt aber zum teil schon....Wie geht das???
Das zweite Problem ist, ich wohne noch zu hause, hatte bei der JobAgentur mal nachgefragt, ob ich auf grund der Situation die zu hause herrscht (streit) ,ausziehen darf...Die sagten nein...Ich müsste ein psychologisches gutachten erstellen lassen woraus hervor geht warum ich nicht mehr zu hause wohnen kann. Nun bekomme ich aber kein hartz 4 mehr(habe offiziell keine ansprüche mehr) und dürfte dann doch eigentlich jetzt auch ausziehen???
Ist alles etwas kompliziert aber ich hoffe es kann mir jemand helfen.... Ach ja ich habe angst,wenn ich mich von zu hause aus abmelde,das ich die krankenversicherung selbst tragen muss,da ja eigentlich keine familienpflichtversicherung mehr besteht.....?????
danke im voraus.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 19:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


"Da die Tätigkeit bereits ein halbes Jahr bei der Firma ausgeübt wurde, erklärt sich das auch für den dümmsten Sachbearbeiter von selbst. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass täglich 400 km für den Arbeitsweg zurückgelegt wurden"

dazu muss der SB das auch wissen. Deshalb solltest du das schriftlich abgeben.

Zu den Bewerbungskosten:
diese sind Ermessensleistung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Bewerbungskostenerstattung. Da man aber lt. SGB II gezwungen ist, sich zu bewerben, und Bewerbungskosten nachweislich nicht im Regelsatz enthalten sind, kann der SB hier kein "pflichtgemäßes Ermessen" mehr geltend machen, da dieses Ermessen ausschließlich auf der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenleistung) des Hilfebedürftigen beruht. D.h. kann diesem zugemutet werden, diese Kosten ganz oder Teilweise aus seinem Einkommen selbst zu zahlen. Das ist bei nur ALG II Empfängern ausgeschlossen, deshalb auch kein Ermessensspielraum.

Lt. § 46 Abs. 1 SGB III können Bewerbungskosten bis zu 260€ im Jahr übernommen werden.
Von einem Eigenanteil von 20€ steht da nirgendwo etwas. Dieser ist grundsätzlich rechtswidrig.
Aber: Bewerbungskostenerstattung muss vorher beantragt werden.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Mullemaus 
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...   Erstellt am 08.02.2008 - 16:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich glaube, das Bikergirl ist versehentlich in den falschen Beitrag gerutscht. Kann das mal wer verschieben bitte?

Und nochmal zum Anschieben, weiß jemand ob es rechtens ist, wenn die SB die Daten der Eltern verlangt? *siehe Beitrag oben*

LG
Mullemaus




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 08.02.2008 - 23:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ Bikergirl:

Es ist ziemlich unhöflich, in einen fremden Thread zu posten. Auch wenn dir die Fragen auf den Nägeln brennen, solltest du zuerst die Forumregeln lesen!

Ich kann deinen Beitrag nicht verschieben. Bitte eröffne für deine Fragen ein neues Thema. Danke für dein Verständnis.

LG Wolf





Signatur
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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 09.02.2008 - 00:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mullemaus,

ich habe folgende Information gefunden:

"Wer am Stichtag 17.02.2006 nicht mehr bei den Eltern gewohnt hat, dem wird eine eigene Wohnung zu den gleichen Bedingungen finanziert wie den 25jährigen und älteren."

Ich vermute mal, dass die Fragen nach den Daten der Eltern damit zusammenhängen. Hier soll wohl geprüft werden, ob diese in der Lage sind, die Tochter zu unterstützen.

Es kommt also darauf an, ob sie zu dem o. g. Stichtag bereits an ihrem derzeitigen Wohnort gemeldet war.

Mullemaus schrieb
    Auf Nachfrage wurde ihr gesagt, dass würde für den HARZ IV Antrag gebraucht?

Dann kann die SB doch auch sicher detailiert begründen, für welchen Zweck sie denn nun diese Daten einfordert!? Was genau will sie mit den Daten dann machen? Ich würde da eisern auf einer Antwort beharren, denn diese schwammige Aussage der SB sagt im Grunde gar nichts aus.

LG Wolf





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Mullemaus 
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...   Erstellt am 10.02.2008 - 10:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

zu diesem Datum war sie ja noch in der Ausbildung. Die hat sie erst im Sommer - Juni/Juli abgeschlossen. Im August hat sie dann den Job bekommen und im September die Wohnung bezogen.

Danke für deine Hilfe.

LG
Mullemaus




bikergirl 
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...   Erstellt am 10.02.2008 - 14:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Oops...Habe das Mit den neuen Themen noch nicht so richtig drin .....Bitte um entschuldigungn...




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