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derweltmann Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 19:25 | |
Hi @ all
habe folgendes Problem:
Habe nächste Woche 14-tägige Trainingsmaßnahme vom Amt bekommen für kennenlernen eines Betriebes und dessen Ablauf um eventuell dann ne Anstellung zu bekommen, die befristet läuft und wo ich trotz eines Verdienstes von ca. 630!!!€ brutto noch hartz IV beantragen muss.30h/Woche wäre die Arbeitszeit. Den Job hab ich mir selbst gesucht!!
Jetzt habsch noch ein Jobangebot bekommen (auch selbst gesucht)als Pauschalkraft anzufangen und das bereits diesen Samstag. Von der Chefin habsch erfahren, dass dies eine unbefristete Einstellung wäre aber halt nur als Pauschalkraft.
Habe daraufhin meine VM angerufen und gesagt, dass ich die TM nicht antrete weil ich diesen Pauschaljob machen werde.( 32h/Monat).
Meine VM meinte aber, dass ich die TM doch antreten muß und nicht den Job als Pauschalkraft antreten datf.
Nun meine Frage: Kann meine VM mir vorschreiben, was ich zu tun habe? Dachte eigentlich nicht oder doch?
Muß ich mit Konsequenzen rechnen?
Gibt es Gesetze, Paragraphen die für mein Verhalten sprechen, wo ich meiner VM belegen kann, dass ich so handeln darf?
Wäre super wenn ihr mir schnell antworten könntet, denn mein Termin bei meiner VM wurde auf morgen kurzfristig festgesetzt, so dass ich ihr morgen meine Situation und mein Standpunkt und ev. Rechtsgrundlagen vorlegen kann.
Danke schon mal im vorraus.
Dor Thomas
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 19:52 | |
Hallo derweltmann,
gehe zu Fragen und Antworten zu Hartz IV,
Job-Center nutzt seine Macht um Jobs zu verhindern.
Poster von danceman.
Das dürfte Deine Frage beantworten.Ähnliches Problem.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
derweltmann Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 28.02.2008 - 07:39 | |
hallo,
danke für deine schnelle antwort. doch leider hilft mir die sache von ihm nicht wirklich weiter!
Wer hat noch andere Ideen?
Bin für jeden Hinweis sei er noch so klein sehr dankbar.
LG
dor Thomas
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.02.2008 - 17:51 | |
Wieso hilft dir das nicht weiter? Das ist doch das gleiche Problem wie bei dir.
Das Jobcenter handelt rechtswidrig, da ein Job immer vorgeht. So steht es sinngemäß in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 2 SGB II.
Nach § 14 SGB II dürfen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nur erbracht werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sind. Erforderlich sind sie, wenn man ohne
diese seine Hilfebedürftigkeit nicht verringern oder beenden kann.
Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II, der auf § 35 SGB II verweist, steht die Vermittlung in Arbeit an erster Stelle, d.g. die Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Trainigsmaßnahmen sind in § 48 SGB III geregelt, auf welchen § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II verweist.
Danach sind Trainingsmaßnahmen nur für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, wenn wenn die Tätigkeit oder Maßnahme geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen oder des von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zu verbessern.
Aber über allem steht der Grundsatz: Arbeit geht vor!
D.h. wenn du einen Job antrittst, kann man von dir nicht die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme verlangen.
1€ Jobs sind laut § 16 Abs. 3 SGB II sogar ausschließlich für Arbeitslose.
[Dieser Beitrag wurde am 28.02.2008 - 17:53 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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