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gotha Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2008 - 23:31 | |
Hallo,
hab ne frage.
Ich habe Arbeit und bin alleinerziehend.Meine Tochter ist 23 jahre und beendet jetzt ausbildung,ohne Lehrlingsgeld.Wenn sie fertig ist ,hat sie nichtmal ALG1.
Sie bekommt dann keinen Unterhalt vom Vater,kein kindergeld mehr und ich muß noch für sie Krankenversicherung zahlen.
Also sie hat dann 0 -Euro zur Verfügung.Hartz 4 bekommt sie auch nicht,weil sie mit mir in ner bedarfsgemeinschaft zählz.Ich bin vermutlich auch noch drüber.da ich auch was gespart habe.kann jemand Rat geben,wie sie doch Hartz 4 bekommt?
LG von Gotha
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 30.07.2008 - 13:35 | |
Hi,
das sie zu Deiner BG gehört ist eindeutig.
Aber ob ihr kein ALGII zusteht (auch KV) ist noch nicht eindeutig.
Hier kommt es auf Dein Einkommen und Dein Vermögen an.
Ich würde Dir erstmal den ALGII-Rechner enpfehlen, ob bei Deinem Einkommen und Euren Kosten nicht doch ALGII zusteht.
Ebenfalls sind zur Überprüfung die Vermögensfreibeträge zu beachten.
Falls Du mit dem ALGII-Rechner nicht klarkommst, müßtest Du Deine Daten bekanntgeben:
Brutto-Lohn/Nettolohn
Miete, Nebenkosten, Heizung
Fahrtkosten, einfache Entf. Arbeitsplatz, Kfz-Haftpflicht (ohne Kasko) event. Riesterrente.
Dann kann die Berechnung nachvollzogen werden. Selbst wenn hier eine Überschreitung vorliegt, ist für die KV ein Zuschuss nach § 26 SGBII möglich, bzw. teilweise möglich, je nachdem, wie hoch die Überschreitung ist.
Also erstmal Anspruch selbst überprüfen, bei Fragen zur Berechnung bitte rückfragen.
Gruß
Quinky
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.07.2008 - 15:01 | |
@quinky: schön dass du uns wieder etwas "entlastest" 
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
gotha Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 30.07.2008 - 23:32 | |
[Zitat=gotha]
Hallo,
hab ne Frage.
Da meine Tochter unter 25 Jahren ist und Ausbildung beendet/ schul . ohne ALG-Anspruch.
Harz4 bekommt sie auch nicht,da ich etwas angespart habe und sie bei mir in der Bedarfsgemeinschaft wohnt.
Ist es möglich,dass sie sich jetzt im August noch 1 zimmer nimmt.Im September würde sie sich bei ALG 2 melden,betreffs Hartz 4 .Sie bildet dann ja keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit mir/ Mutter.
Kann jemand sagen ob dass vom Arge-amt geduldet wird,dasss sie eigene Wohnung ab August hat und sie dann Harz 4 berechtigt ist.
Sie hat auch noch Vater/ weg von uns,der ist an besten aus allem raus,denn der braucht keinen Unterhalt mehr zahlen ,nach Ausbildungsbeendigung.
Kann jemand Rat geben.Vielen Dank im vor aus!
Gotha
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.07.2008 - 11:43 | |
Zu deiner BG gehört sie nur dann nicht, wenn sie:
a) ihren Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, oder
b) 25 Jahre oder älter ist.
Wenn sie unter 25 ist und umzieht, erhält i.d.R. keine Unterkunftskosten vom Amt und auch nur einen reduzierten Regelsatz.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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gotha Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 17:01 | |
[Zitat=gotha]
Hallo,
hab ne frage.
Ich habe Arbeit und bin alleinerziehend.Meine Tochter ist 23 jahre und beendet jetzt ausbildung,ohne Lehrlingsgeld.Wenn sie fertig ist ,hat sie nichtmal ALG1.
Wie wäre der reduzierte Regelsatz meiner Tochter,wenn sie sich ein Zimmer nimmt?
Gebe es nicht mal Wohngeld für sie?
Aber vielleicht zahlt Amt wenigstens auch K-versicherung für sie?
Meldet euch bitte dazu ung gebt Rat!
Gruß von Gotha
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gotha Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 17:03 | |
Hallo liebe Leute,wer kann mir bei berechnung von Harz4 den Rechner sagen?
Gruß von Gotha
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.08.2008 - 19:15 | |
Wenn sie ohne Genehmigung vom Amt umzihet, dann erhält sie, bis sie 25 ist, nur 80% ihres regelsatzes und KEINE Unterkunftskosten!
Außerdem kann das Amt ihr noch vorwerfen, sie wäre umgezogen, um höheres ALG II - oder überhaupt ALG II - zu erhalten und ihr damit ihren Regelsatz auch noch um 30% kürzen.
Etwas anderes wäre es, wenn du deine Tochter "rausschmeißt". Es gibt nämlich keine gesetzliche Pflicht für dich (volljährig und Berufsausbildung abgeschlossen = keine Unterhaltspflichten mehr), sie weiter bei dir wohnen zu lassen, wenn du das nicht willst.
Dann muss das Amt ihr eine eigene Wohnung genehmigen und zahlen, da es deine Tochter nicht mehr auf die elterliche Wohnung verweisen kann.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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