Morgan  Admin
      

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2007 Beiträge: 263 Nachricht senden | Erstellt am 13.11.2007 - 20:55 |  |
Cordelia hat folgendes geschrieben:
Initiative „Tiere sind keine Sachen“
Haben Sie gewusst, dass Ihr Haustier vor dem Gesetz nicht als Lebewesen, sondern als Sache behandelt wird?
Helfen Sie mit, dies zu ändern!
Das sollten Sie tun:
Um den seriösen Hintergrund zu unterstreichen geht es hier um Ihre Adresse und Ihre Unterschrift auf dem hinterlegten PDF. Dokument, das sie entweder ausdrucken und an meine Faxnummer senden, oder als gescanntes Dokument an mich mailen können.
Alle Adressen und Unterschriften werden gesammelt und mit einer damit verbundenen Aktion, den zuständigen Regierungsstellen vorgelegt.
Die ganze Aktion mit allen Hintergründen sowie das PDF-Dokument finden Ihr hier:
http://www.fee-prolife.de/
Gesetzestext:
Fremde Sache
Sachen sind körperliche Gegenstände. Auch Tiere sind Sachen im Sinne des § 303 StGB. Zwei Begründungen werden gegeben:
1. Das Strafrecht bildet seine Begriffe eigenständig und unabhängig vom Zivilrecht. Deshalb ist § 90a BGB für das Strafrecht unbeachtlich. Tiere waren schon immer Sachen; daran hat sich im Strafrecht trotz § 90a BGB nichts geändert.
2. § 90a BGB gilt auch für das Strafrecht. Nach dessen Satz 1 sind Tiere keine Sachen. Nach Satz 3 sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften, also auch 303 StGB, auf Tiere entsprechend anzuwenden.
§ 90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
§ 303 StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bitte leitet diesen Aufruf weiter, jede Stimme zählt!
Signatur http://spielwelt17.monstersgame.net/?ac … d=60123873 |