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Felix 
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Registriert seit: 08.10.2008
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,

habe ein ziemlich absurdes Problem und würde mich über Meinungen und Argumentationshilfen freuen. Den Musterwiderspruch zu den Kontoauszügen habe ich zur Kenntnis genommen.

Bekomme laufende Grundsicherung nach dem SGB XII und muss jedes Jahr mit dem Folgeantrag die Kontoauszüge der letzten drei Monate abgeben. Letztes Jahr wurde mir verboten, die Buchungstexte zu schwärzen, das habe ich aber mit Hilfe der Datenschutz-Hinweise durchgesetzt. Dieses Jahr trat ein neues Problem auf: auf einem Kontoauszug standen u.a. Buchungen, die vor Beginn dieser drei Monate getätigt wurden und daher nach meiner Auffassung nicht offengelegt werden müssen. Diese Buchungen habe ich bis auf das Datum geschwärzt, es ist aber deutlich erkennbar, dass es ausschließlich Ausgaben sind. Trotzdem fordert das Sozialamt die Offenlegung dieser Buchungen und verweist darauf, dass regelmäßige Überweisungen der Vermögensbildung dienen können.

Ich finde:


  • drei Monate Kontoauszüge wurden angefordert und abgegeben, das muss wirklich reichen!

  • die Forderung stützt sich nicht auf konkrete Verdachtsmomente, sondern allein auf das Schwärzen von Buchungen vor Beginn dieser drei Monate

  • die vorliegenden Kontoauszüge der letzten drei Monate zeigen deutlich, dass ich weder Einkommen noch Vermögen besitze noch irgendwelche Beiträge an Versicherungen überweise

  • und last but not least: sie unterstellt mir, dass ich im Antrag falsche Angaben gemacht und kapitalbildende Versicherungen verschwiegen hätte!



Dem Schreiben entnehme ich außerdem, dass das Sozialamt die Kopie meines Kontoauszuges kopiert und eine Kopie davon behalten hat.

Das Schreiben ist übrigens kein Bescheid, von daher kann man auch keinen Widerspruch einlegen. Was könnte man hier tun? Die Datenschutzbehörde einschalten??

Edit: Zitate durch Zusammenfassung ersetzt.

[Dieser Beitrag wurde am 17.10.2008 - 00:46 von Felix aktualisiert]




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 15:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Felix,

lies mal zu diesem Thema hier: Kontoauszug Urteil. Vielleicht beantwortet das deine Fragen schon.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Felix 
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Registriert seit: 08.10.2008
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 16:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf27,

danke, das habe ich bereits gelesen.

Kontoauszug Urteil schrieb
    Wie der 14. Senat des BSG unter Vorsitz von Peter Udsching heute für rechtmäßig erklärte (vom 19.09.2008, Az.: B 14 AS 45/07 R), dürfen die Hartz IV Ämter von jedem Hilfebedürftigen bei Antragstellung ohne Angabe von Gründen Kontoauszüge der letzten 3 Monate fordern.


Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate hat das Amt ja bekommen; es geht noch um die Offenlegung von Ausgaben über diese 3 Monate hinaus, weil sie auf dem selben Blatt standen und ich sie daher geschwärzt habe, was m.E. keine hinreichende Begründung einer Betrugsunterstellung ist.

Übrigens

Kontoauszug Urteil schrieb
    Das Einzige was bestehen bleibt, ist die Grundlage, dass vom Amt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kopien der Kontoauszüge angefertigt werden dürfen, nur die "Einsicht" ist gestattet.


In dem oben zitierten Schreiben gibt das Sozialamt offen zu, von meinem Kontoauszug eine Kopie angefertigt zu haben. Auch die Kopien aller bisher eingereichten Kontoauszüge hat das Sozialamt immer behalten. Habe ich einen Anspruch darauf, sie zurück geschickt zu bekommen?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 16:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Felix schrieb

    Habe ich einen Anspruch darauf, sie zurück geschickt zu bekommen?

Ja. Außerdem solltest du hier den Datenschutzbeauftragten mit hinzuziehen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Alleinerziehender ...
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 16:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



Kopier die Auszüge und mach die schwarzen Stellen mit Tippex weiß...

Das kennen die sicher noch nicht...





Signatur
Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit)

Dino 
Super Star
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 303
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 19:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Alleinerziehender schrieb


    Kopier die Auszüge und mach die schwarzen Stellen mit Tippex weiß...

    Das kennen die sicher noch nicht...



Mensch, eine klasse Ideee--- Lach weg

Fino





Signatur
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auch bei Hartz4!

clivie ...
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 20:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


nicht schlecht
LG Clivie





Signatur
wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her

Felix 
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...   Erstellt am 08.10.2008 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Alleinerziehender schrieb

    Kopier die Auszüge und mach die schwarzen Stellen mit Tippex weiß...


Genial!

...warum eigentlich nicht?




Felix 
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Registriert seit: 08.10.2008
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...   Erstellt am 11.10.2008 - 18:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

habe am 08.10. eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten gemailt, bisher keine Antwort. Da das in der Regel einige Zeit dauert, frage ich mich, ob ich zwischenzeitlich auf den letzten Brief des Amtes antworten soll. Was meint ihr? Eine Frist wurde nicht genannt, es ist auch kein Bescheid und es steht nicht drin, was passiert, wenn ich nicht reagiere. Würdet ihr darauf eingehen oder besser abwarten, was der Datenschutzbeauftragter antwortet? Bin da etwas unsicher, wie ich handeln soll.




lijay 
Sehr Aktiv
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 131
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...   Erstellt am 12.10.2008 - 13:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Felix schrieb

    Hallo,

    habe am 08.10. eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten gemailt, bisher keine Antwort. Da das in der Regel einige Zeit dauert, frage ich mich, ob ich zwischenzeitlich auf den letzten Brief des Amtes antworten soll. Was meint ihr? Eine Frist wurde nicht genannt, es ist auch kein Bescheid und es steht nicht drin, was passiert, wenn ich nicht reagiere. Würdet ihr darauf eingehen oder besser abwarten, was der Datenschutzbeauftragter antwortet? Bin da etwas unsicher, wie ich handeln soll.

deine ausgaben darfst du nur dann noch schwärzen, wenn du beispielsweise bei b.uhse was bestellt hast (würde deine sexuellen neigungen offenlegen) oder wenn du unter umständen parteibeiträge überweist (würde deine polit. orientierung offenlegen). ansonsten sind alle einkäufe die du irgendwo tätigst im internet oder im supermarkt um die ecke offen zu lassen.
wenn du pech hast wird dir in nächster zeit sonst vom amt unterstellt du würdest deiner mitwirkungspflicht nicht nachkommen und wirst sanktioniert. von daher verstehe ich nicht wie du dich verunsichert fühlen solltest? das wird dir auch dein datenschutzmensch so schreiben, wenn er denn ahnung hat.




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