Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Peter565 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 1
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.08.2008 - 09:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Am Freitag, dem 22.08., fand ich am Vormittag eine Nachricht eines mir unbekannten Mitarbeiters der ARGE auf meinem AB vor. Darin wurde ich um dringenden Rückruf gebeten, da man wissen wolle, wieso ich nicht an der Maßnahme "50+" teilnähme. Der Unterton dieser im übrigen polemischen Nachricht war verärgert und drohend.
Nun ist es so, daß ich arbeitsunfähig krank geschrieben bin; und das schon seit längerer Zeit. Meine aktuelle AU läuft noch bis 07.09.08.

Ich rief sofort zurück und wurde darüber informiert, daß dieser Mitarbeiter jetzt für mich zuständig sei. Er verstehe nur nicht die Art, wie meine Akte
geführt sei. Er wisse nicht, woran ich erkrankt sei, wie lange das noch alles dauert und wie es weitergehen würde. Ich fragte ihn, ob er ernsthaft von mir verlangt, die Diagnose zu erfahren, worauf er auswich. Statt dessen schlug er mir vor, daß ich ihn aufsuchen solle, damit wir alles besprechen könnten. Wenn ich nicht bettlägerig sei, sollte das doch kein Problem sein, argumentierte er weiter. Ich ging nicht darauf ein, was das ohnehin (von Seiten des ARGE-Mitarbeiters) negative Gesprächsklima verschlimmerte.
Erstaunt war ich über die Beharrlichkeit, mit der der meiner Meinung und Rechtsauffassung nach ungesetzliche Akt der Aufforderung zur persönlichen
Vorsprache während der Laufzeit einer AU vorgetragen wurde. Beeindruckend auch der technische Fundus, der bei diesem Telefonat zum Einsatz kam (ich habe Kommunikationstrainings geleitet und erkenne diese Stilmittel). Von langen Schweigepausen bis hin zum fast unverschämten, autoritären Ton kam fast
alles, was an unfairer Gesprächsführung möglich ist, zum Einsatz. Nachdem man auch damit nicht durchkam, ging man auf den Vorschlag meinerseits, daß ich nach meinem nächsten Arztbesuch anrufen würde, ein.
Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, doch stelle ich die sich für mich aus dieser Erfahrung resultierende Frage in den Raum:
Sind Einladungen zu Terminen bei der ARGE während der Dauer der Krankschreibung zulässig?
Mit anderen Worten: Kann die ARGE über einen arbeitsunfähig Kranken trotz
der AU weiter verfügen? Wie verhält es sich zum Beispiel mit dem Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall?
Ist es nicht weiterhin so anzusehen, daß ein Betroffener, der trotz AU die ARGE aufsucht, auch ebenso gut arbeiten oder an einer Maßnahme der
ARGE teilnehmen könnte?

Eine weitere Frage noch: Hat der Mitarbeiter der ARGE das Recht, die Preisgabe der Diagnose zu verlangen?
Wie verhalte ich mich in diesem Zusammenhang richtig, um meine Leistungen
nicht zu gefährden?

Was ich gerade erlebte, war eine zutiefst demütigende Erfahrung. Es fiel
mir ehrlich gesagt sehr schwer, mich so weit zurückzunehmen und mich dieser
entwürdigenden Behandlung auszusetzen. Als psychisch, an Depression Erkrankter,
bin ich nicht bettlägerig, aber es ist nicht weniger schlimm. Der Leidensdruck
an sich ist enorm und hinzu kommt, daß solche Erkrankungen oft nicht als
Krankheit anerkannt werden.




Maultasche ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 237
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.08.2008 - 10:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich verstehe nicht, dass sich so viele auf Telefonate mit der ARGE einlassen.
Einladungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, egal ob krank oder nicht.

Krank ist krank, vollkommen indiskutabel, ob erscheinen oder nicht.
Die Diagnose geht einen SB ebenfalls nichts an, weil das sind keine Mediziner und können demzufolge auch nicht beurteilen, ob jemand einen Termin wahrnehmen kann oder nicht.

Außerdem wären sie damit überfordert, weil die SB nicht mal das nötigste aus dem SGB II auf die Reihe bekommen.

Es gibt ALG II doch schon so lange, da müsste sich das Problem Anrufe eigentlich herumgesprochen haben.

MfG





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.08.2008 - 12:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Peter565 schrieb
    Sind Einladungen zu Terminen bei der ARGE während der Dauer der Krankschreibung zulässig?

Hallo Peter,

lies dazu mal bitte im Bereich "Ratgeber": ALG2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten. Beachte insbesondere die Punkte: Ich bin krank, muss ich das dem Amt melden? Muss ich mich krank schreiben lassen? und Muss ich mich beim Amt melden, während ich krank geschrieben bin? (ziemlich weit unten auf der Seite).

Der Hinweis des SB "Wenn ich nicht bettlägerig sei, sollte das doch kein Problem sein..." ist grober Unfug und nicht rechtskonform.

Im Übrigen kann ich Maultasche nur zustimmen! Die ARGE hat (noch) kein Recht auf Angabe von irgendwelchen Telefonnummern. Zwar wird da oft drum gebeten, mit dem Hinweis, dass man ja fix erreichbar wäre zwecks Stellenvermittlung, aber dieses Argument ist m. A. nach sehr dünn. Zu oft wird die Telefonnummer dazu genutzt, um Hilfeempfänger per Telefon "auf's Glatteis zu führen". Telefonate sind nun mal NICHT beweisbar!

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Trotz Krankschreibung zur ARGE! Gesetzesänderung? Ermessenspielraum? 8 sevenid
termine bei der Arge 4 sevenid
Krankschreibung und Amtsarzt... Mali 10 sevenid
Bewerben trotz Krankschreibung Lostres 2 sevenid
Einladung der AA ist auch bei Krankschreibung zu folgen Maultasche 2 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Jens (38), foxi (43), lonelymama (31), wuschel0123 (36), parisgino (29)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank