Peter565 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.08.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2008 - 09:30 | |
Am Freitag, dem 22.08., fand ich am Vormittag eine Nachricht eines mir unbekannten Mitarbeiters der ARGE auf meinem AB vor. Darin wurde ich um dringenden Rückruf gebeten, da man wissen wolle, wieso ich nicht an der Maßnahme "50+" teilnähme. Der Unterton dieser im übrigen polemischen Nachricht war verärgert und drohend.
Nun ist es so, daß ich arbeitsunfähig krank geschrieben bin; und das schon seit längerer Zeit. Meine aktuelle AU läuft noch bis 07.09.08.
Ich rief sofort zurück und wurde darüber informiert, daß dieser Mitarbeiter jetzt für mich zuständig sei. Er verstehe nur nicht die Art, wie meine Akte
geführt sei. Er wisse nicht, woran ich erkrankt sei, wie lange das noch alles dauert und wie es weitergehen würde. Ich fragte ihn, ob er ernsthaft von mir verlangt, die Diagnose zu erfahren, worauf er auswich. Statt dessen schlug er mir vor, daß ich ihn aufsuchen solle, damit wir alles besprechen könnten. Wenn ich nicht bettlägerig sei, sollte das doch kein Problem sein, argumentierte er weiter. Ich ging nicht darauf ein, was das ohnehin (von Seiten des ARGE-Mitarbeiters) negative Gesprächsklima verschlimmerte.
Erstaunt war ich über die Beharrlichkeit, mit der der meiner Meinung und Rechtsauffassung nach ungesetzliche Akt der Aufforderung zur persönlichen
Vorsprache während der Laufzeit einer AU vorgetragen wurde. Beeindruckend auch der technische Fundus, der bei diesem Telefonat zum Einsatz kam (ich habe Kommunikationstrainings geleitet und erkenne diese Stilmittel). Von langen Schweigepausen bis hin zum fast unverschämten, autoritären Ton kam fast
alles, was an unfairer Gesprächsführung möglich ist, zum Einsatz. Nachdem man auch damit nicht durchkam, ging man auf den Vorschlag meinerseits, daß ich nach meinem nächsten Arztbesuch anrufen würde, ein.
Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, doch stelle ich die sich für mich aus dieser Erfahrung resultierende Frage in den Raum:
Sind Einladungen zu Terminen bei der ARGE während der Dauer der Krankschreibung zulässig?
Mit anderen Worten: Kann die ARGE über einen arbeitsunfähig Kranken trotz
der AU weiter verfügen? Wie verhält es sich zum Beispiel mit dem Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall?
Ist es nicht weiterhin so anzusehen, daß ein Betroffener, der trotz AU die ARGE aufsucht, auch ebenso gut arbeiten oder an einer Maßnahme der
ARGE teilnehmen könnte?
Eine weitere Frage noch: Hat der Mitarbeiter der ARGE das Recht, die Preisgabe der Diagnose zu verlangen?
Wie verhalte ich mich in diesem Zusammenhang richtig, um meine Leistungen
nicht zu gefährden?
Was ich gerade erlebte, war eine zutiefst demütigende Erfahrung. Es fiel
mir ehrlich gesagt sehr schwer, mich so weit zurückzunehmen und mich dieser
entwürdigenden Behandlung auszusetzen. Als psychisch, an Depression Erkrankter,
bin ich nicht bettlägerig, aber es ist nicht weniger schlimm. Der Leidensdruck
an sich ist enorm und hinzu kommt, daß solche Erkrankungen oft nicht als
Krankheit anerkannt werden.
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2008 - 10:41 | |
Hallo,
ich verstehe nicht, dass sich so viele auf Telefonate mit der ARGE einlassen.
Einladungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, egal ob krank oder nicht.
Krank ist krank, vollkommen indiskutabel, ob erscheinen oder nicht.
Die Diagnose geht einen SB ebenfalls nichts an, weil das sind keine Mediziner und können demzufolge auch nicht beurteilen, ob jemand einen Termin wahrnehmen kann oder nicht.
Außerdem wären sie damit überfordert, weil die SB nicht mal das nötigste aus dem SGB II auf die Reihe bekommen. 
Es gibt ALG II doch schon so lange, da müsste sich das Problem Anrufe eigentlich herumgesprochen haben.
MfG
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2008 - 12:04 | |
Peter565 schrieb
Sind Einladungen zu Terminen bei der ARGE während der Dauer der Krankschreibung zulässig? |
Hallo Peter,
lies dazu mal bitte im Bereich "Ratgeber": ALG2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten. Beachte insbesondere die Punkte: Ich bin krank, muss ich das dem Amt melden? Muss ich mich krank schreiben lassen? und Muss ich mich beim Amt melden, während ich krank geschrieben bin? (ziemlich weit unten auf der Seite).
Der Hinweis des SB "Wenn ich nicht bettlägerig sei, sollte das doch kein Problem sein..." ist grober Unfug und nicht rechtskonform.
Im Übrigen kann ich Maultasche nur zustimmen! Die ARGE hat (noch) kein Recht auf Angabe von irgendwelchen Telefonnummern. Zwar wird da oft drum gebeten, mit dem Hinweis, dass man ja fix erreichbar wäre zwecks Stellenvermittlung, aber dieses Argument ist m. A. nach sehr dünn. Zu oft wird die Telefonnummer dazu genutzt, um Hilfeempfänger per Telefon "auf's Glatteis zu führen". Telefonate sind nun mal NICHT beweisbar!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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