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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 22.05.2007 - 11:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich hätte da mal eine Frage:
Wie kann ich mich wehren , ich habe Anfang April meinen neuen Antrag auf Harz IV gestellt ( Weiterbewilligung ) da ich bis Freitag aber nichts von denen gehört habe bin ich heute morgen zum Amt um zuerfahren was mit dem Antrag los ist ( habe den Antrag leider nur als normal Brief gesendet ) da wurde mir erstens seitens meines SB die Antwort verweigert mit der Begründung ich sollte einen Termin machen , was ich seit 10 Tagen versuche der aber nicht ans Telefon geht .dann habe ich erfahren dass ich noch keinen neuen Antrag gestellt hätte bzw. es wäre noch kein neuer Antrag eingegangen
was für schritte kann ich deswegen gegen meinenSB Unternehmen.




<Bella B>
unregistriert

...   Erstellt am 24.05.2007 - 15:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich würde sagen, da bleibt nicht viel. Wenn Du den Brief nicht per Einschreiben geschickt hast, können die ihre Schlampigkeit überdecken und sagen, es wäre kein Antrag eingegangen. Das einzige ist: wende dich an den Behörden-chef und verfasse eine Beschwerde über das Vorgehen. Dieser muss dann handeln.




<Bella B>
unregistriert

...   Erstellt am 24.05.2007 - 15:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Alles zur Antragstellung unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19924093a904.php

Ansonsten gebe ich da Bella Recht..




billychris 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 27.05.2007 - 23:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Anträge, Widersprüche usw. immer persönlich abgeben und mit Eingangsstempel versehen lassen, nur so bist du auf der sicheren Seite. Mir ist es auch schon passiert, dass der Antrag angeblich nicht da war, obwohl ich ihn persönlich abgegeben habe. Wenn es hart auf hart kommt, wem glauben sie mehr???




PierreMensah
unregistriert

...   Erstellt am 20.06.2007 - 22:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    ich hätte da mal eine Frage:
    Wie kann ich mich wehren , ich habe Anfang April meinen neuen Antrag auf Harz IV gestellt ( Weiterbewilligung ) da ich bis Freitag aber nichts von denen gehört habe bin ich heute morgen zum Amt um zuerfahren was mit dem Antrag los ist ( habe den Antrag leider nur als normal Brief gesendet ) da wurde mir erstens seitens meines SB die Antwort verweigert mit der Begründung ich sollte einen Termin machen , was ich seit 10 Tagen versuche der aber nicht ans Telefon geht .dann habe ich erfahren dass ich noch keinen neuen Antrag gestellt hätte bzw. es wäre noch kein neuer Antrag eingegangen
    was für schritte kann ich deswegen gegen meinenSB Unternehmen.


Grundsätzlich solche wichtigen Sachen (beiss' mal in den saueren Apfel) immeer per Einschreiben an die senden (Einwurfeinschreiben genügt und ist billiger). Du kannst natürlich die Zettel auch persönlich abgeben. Dann aber bitte beachten: vom 1. Antragsblatt eine /Foto-)Kopie machen und mit einer vorgeschriebenen Übergabebestätigung vest verbinden. (Die line obere Ecke nach vorne! umschlagen und dann die umgeknickte Ecke mit dem Klammeraffen tackern - die Übergabebestätigung ist vorne auf der Antrgskopie). Bei der Antragsübergabe dann vom Sachbearbeiter verlangen, dass er 1. einen ARGE-Stempel vorne über die geklammerte Ecke drückt (damit dokumentiert ist, dass die beiden Teile tatsächlich so verbunden der ARGE vorgelgt wurden!) und dann 2. auf dem vorgehefteten Blatt mit der Empfangsbestätigung den Erhalt des Antrages - oder sonstigen wichtigen Schriftstückes - durch die ARGE von dem entgegennehmenden Sachbearbeiter mit Datum, eigenhändiger Unterschrift und Dienststempel quittieren lassen.
Die werden sich zwar sträuben und evl. rumzicken,wel du sie damit festnageln willst, aber lasse dich nur nicht abhalten. Weigert der sich, nimm den Originalantrag und die Kopie mit der Empfangsbestätigung wieder mit und informiere den Sachbearbeiter, dass sie den Antrag dann eben im Wege und Zuge eines sozialgerichtlichen einstweiligen Anordnungsantrages auf Leistung zugestellt erhalten, wenn denen das lieber ist.
Der Sachbearbeiter ist jedenfalls - nach allgemeiner , gesicherter Rechtsprechung verpflichtet, eine Empfangsbescheingung zu erteilen, wenn diese formularmässig bereits vorgeschrieben worden und der Antragskopie fest verbunden angefügt ist (andrenfalls wäre er zur Quittungserteilung nicht verpflichtet, wenn er die Empfangsbescheinígung erst noch selber schreiben müsste. Soviel zusätzliche Arbeitsanstrengung darf einem Sachbearbeiter jedenfalls nicht zugemutet werden, sagen die Richter!)

Merke: wenn du nix konkret beweisen kannst, kann sich die ARGE immere problemlos rauslügen und tut das auch in der Regel mit besonderem Vergügen.





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