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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 00:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

das passt schon ganz gut. Klick mal hier: Mängelbeseitigung Das passt noch besser und weiter unten auf der Seite findest du auch einige Musterbriefe. Die kann man zwar nicht 1:1 übernehmen, aber das ist im Endeffekt kein Problem.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


SebastianVie ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 01:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

entweder bin ich Buchstaben blind

oder einfach nur doof

ich seh da irgendwie keinen zusammenhang

Sebastian




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 02:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

da sag ich jetzt mal nichts zu...

Welcher Zusammenhang fehlt dir denn? Ich bin grad etwas verwirrt.

LG Wolf





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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 09:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


SebastianVie schrieb

Darunter liegt der blanke Estrich?
Damit ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar bzw. befindet sich nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand. Die Wiederherstellung dieses Zustandes kannst du ebenso fordern und/oder einklagen, dies kommt einem Mangel gleich.





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---===---

SebastianVie ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 14:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja darunter liegt der blanke estrich

und teilweise uralte pvc platten




schlingel ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 14:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tach zusammen,

also ich habe gelernt, wenn ein Bodenbelag, hier PVC oder vergleichbar Teppichboden, voll verklebt ist, dann ist er Bestandteil der Wohnung. Ist er nicht voll verklebt ist der Bodenbelag nicht Bestandteil der Wohnung und somit Sache des Mieters.

Wenn in diesem Fall der PVC nicht verklebt ist, der Vermieter diesen rausreisst, dann müsste der Mieter eigentlich selber für entsprechenden Bodenbelag sorgen. In letzterem Fall müsste man sich dann doch eben an die Behörde wenden....meiner Meinung nach!


Schlingel





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SebastianVie ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 15:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


jo der iss verklebt

an machen stellen kannste ihn leicht anheben...
und darunter liegt das blanker estrich und teilweise lose pvc?? platten




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 15:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

wenn der Belag verklebt ist, dann gilt das, was Ottokar gesagt hat. Der Vermieter ist hier für die Instandsetzung zuständig und hat gefälligst aus den Puschen zu kommen.

Unter meinem Link findest du auch einen Punkt, der sich mit Mängelanzeigen beschäftigt. Genau so etwas mußt du deinem Vermieter unter die Nase halten!

LG Wolf





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SebastianVie ...
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Beiträge: 52
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...   Erstellt am 10.02.2008 - 22:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tja dazu nur soviel am Freitag bekam ich einen anruf
das man sich bereiterklären würde den PVC rauszunehmen aber keinen neuen reinmachen würde.... dazu wären die nicht verpflichtet

und nun ??




Wolf27 ...
Moderatorin
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Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 00:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sebastian,

das ist m. M. nach Blödsinn, was der Vermieter da erzählt. Es ist genauso, wie Ottokar schon schrieb: Wenn er den Bodenbelag rausnimmt und nicht ersetzt, ist die Wohnung damit unbewohnbar. In diesem Fall hättest du sogar ein Recht auf fristlose Kündigung.

Entweder ist dein Vermieter wirklich so blöd oder er will dich sowieso los werden und sieht hier seine Chance.

Ich würde ihm, mit Bezug auf seine telefonische Auskunft, eine Frist zur Mängelbeseitigung senden. Ein Musterschreiben findest du unter meinem o. g. Link.

LG Wolf





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