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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 00:54 | |
Hallo Sebastian,
das passt schon ganz gut. Klick mal hier: Mängelbeseitigung Das passt noch besser und weiter unten auf der Seite findest du auch einige Musterbriefe. Die kann man zwar nicht 1:1 übernehmen, aber das ist im Endeffekt kein Problem.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 01:50 | |
Hallo Wolf,
entweder bin ich Buchstaben blind
oder einfach nur doof
ich seh da irgendwie keinen zusammenhang
Sebastian
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 02:57 | |
Hallo Sebastian,
da sag ich jetzt mal nichts zu...
Welcher Zusammenhang fehlt dir denn? Ich bin grad etwas verwirrt.
LG Wolf
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 09:04 | |
Darunter liegt der blanke Estrich?
Damit ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar bzw. befindet sich nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand. Die Wiederherstellung dieses Zustandes kannst du ebenso fordern und/oder einklagen, dies kommt einem Mangel gleich.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 14:28 | |
ja darunter liegt der blanke estrich
und teilweise uralte pvc platten
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schlingel  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.05.2007 Beiträge: 100 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 14:44 | |
Tach zusammen,
also ich habe gelernt, wenn ein Bodenbelag, hier PVC oder vergleichbar Teppichboden, voll verklebt ist, dann ist er Bestandteil der Wohnung. Ist er nicht voll verklebt ist der Bodenbelag nicht Bestandteil der Wohnung und somit Sache des Mieters.
Wenn in diesem Fall der PVC nicht verklebt ist, der Vermieter diesen rausreisst, dann müsste der Mieter eigentlich selber für entsprechenden Bodenbelag sorgen. In letzterem Fall müsste man sich dann doch eben an die Behörde wenden....meiner Meinung nach!

Schlingel
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 15:08 | |
jo der iss verklebt
an machen stellen kannste ihn leicht anheben...
und darunter liegt das blanker estrich und teilweise lose pvc?? platten
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 15:20 | |
Hallo Sebastian,
wenn der Belag verklebt ist, dann gilt das, was Ottokar gesagt hat. Der Vermieter ist hier für die Instandsetzung zuständig und hat gefälligst aus den Puschen zu kommen.
Unter meinem Link findest du auch einen Punkt, der sich mit Mängelanzeigen beschäftigt. Genau so etwas mußt du deinem Vermieter unter die Nase halten!
LG Wolf
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 10.02.2008 - 22:39 | |
Tja dazu nur soviel am Freitag bekam ich einen anruf
das man sich bereiterklären würde den PVC rauszunehmen aber keinen neuen reinmachen würde.... dazu wären die nicht verpflichtet
und nun ??
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 00:28 | |
Hallo Sebastian,
das ist m. M. nach Blödsinn, was der Vermieter da erzählt. Es ist genauso, wie Ottokar schon schrieb: Wenn er den Bodenbelag rausnimmt und nicht ersetzt, ist die Wohnung damit unbewohnbar. In diesem Fall hättest du sogar ein Recht auf fristlose Kündigung.
Entweder ist dein Vermieter wirklich so blöd oder er will dich sowieso los werden und sieht hier seine Chance.
Ich würde ihm, mit Bezug auf seine telefonische Auskunft, eine Frist zur Mängelbeseitigung senden. Ein Musterschreiben findest du unter meinem o. g. Link.
LG Wolf
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