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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 26.01.2008 - 16:34 | |
Hallo ~schwitz~
hab mir gerade einen abgeschrubt am Boden
problem ist folgendes die Vormieter der Wohnung hatten mehrere Katzen... und PVC boden... leider haben die Katzen ihre "Notdurft" wohl mehrfach in der Wohung auf dem PVC hinterlassen. Flecken die man nicht wegbekommt
ich hatte im Möbelerstantrag auch einen Teppich beantragt, daruf hin kam eine "Dame" die sagte nichts dazu.. Teppich wurde dann abgelehnt...
Telefonische Komentar der SB
"Das können Sie wegputzen"
ich hab alles versucht, selbst Industriereiniger geht nicht weg.... ausserdem ist der PVC-Belag an mehreren stellen gerissen und deshalb löchrig....
Nochmaliger Anruf bei der SB "Bodenbelag ist der Vermieter zuständig"
Vermieter sagt "die spinnen doch"
was mach ich nun ? ich kann unmöglich mit diesem Boden glücklich werden.... mir ginge es ja nur um 2 Räume (Wohnzimmer und Schlafzimmer) so es am schlimmsten ist.
Kann ich da überhaupt was machen ?
klar die widerspruchsfrist iss natürlich abgelaufen 
neuer antrag auf Bodenbelag ?
Sebastian
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ilgatto  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.01.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 26.01.2008 - 17:12 | |
hallo
ich bin kein profi aber ich weiß das man früher bei sozialhilfe nur einen teppich bewilligt bekommen hat wenn man ein kleinkind hatte ansonsten war man nase, wie das jetzt ist weiß ich nicht sorry.
lg ilgatto
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 26.01.2008 - 22:53 | |
Vielleicht hilft Dir das weiter ...
schrieb
Hier ein paar Urteile:
Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (OLG Hamm 30 RE Miet 3/90, WM 91, 248)
Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muss der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.
(AG Köln, Az 213 C 501/97)
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).
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LG Cherie
Signatur

LG Cherie
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 00:09 | |
hmm hab gerade mal meinen Mietvertrag durchgelesen
aber vom Bodenbelag stand da mal überhaupt gar nix
auch schon schönheitsreperaturen stand dort nichts.
und nu ??
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 00:11 | |
SebastianVie schrieb
Nochmaliger Anruf bei der SB "Bodenbelag ist der Vermieter zuständig" - Vermieter sagt "die spinnen doch" |
Hier "spinnt" dein Vermieter! Klick mal hier: Instandhaltung
Mach ihn mal darauf aufmerksam, dass er Pflichten hat, die er nicht auf dich oder die ARGE abwälzen kann. Der desolate Zustand des Belags ist durch die Vormieter entstanden. Er hätte das also VOR einer Neuvermietung in Ordnung bringen müssen!
Insbesondere, da es sich um Katzenurin handelt, hätte er hier handeln müssen. Ich bin Katzenfan, aber wenn da was "daneben geht", dann ist das echt 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 01:10 | |
bin nur heilfroh das der Urin abgedünstet ist und nicht mehr riecht.
am schlimmsten sind jedoch die Löcher die über all im Belag sind, sieht nicht besonders wohnlich aus.
also was sag ich dem vermieter nun genau ?
bin aus deinem Link nicht wirklich schlau geworden
btw. ich hatte der Dame vom Vermieter (VAB-Viersen)
schon bei besichtigung auf die risse und die flecken hingewiesen "jaja das wird noch gemacht"
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 17:00 | |
SebastianVie schrieb
Vermieter sagt "die spinnen doch"
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Sorry, aber das Amt hat hier recht und der Vermieter tut offenbar das, was er dem Amt andichtet.
Allein der Vermieter ist für den vertragsgemäßen zustand der Wohnung verantwortlich. Bei solchen Mängeln wäre ich gar nicht erst eingezogen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 20:23 | |
Ich sag ja die "Dame" vom vermieter sagte
"JAJA das wird noch gemacht"
und das sagte sie unterzeugen (Mein Cousin) war dabei
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 15:13 | |
Schreibe deinem Vermieter eine Forderung, dass er die Mängel noch zu beseitigen hat. Setze ihm eine Frist von 4 Wochen, innerhalb derer er damit anfangen soll oder du ihn danach auf Mängelbeseitigung verklagst.
Dann lass dir diese Bestätigung der Zeugen schriftlich geben, mache eine Kopie und lege diese zu dem Schreiben an deinen Vermieter, gib das Schreiben unter Zeugen ab.
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SebastianVie  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 13.12.2007 Beiträge: 52 Nachricht senden | Erstellt am 30.01.2008 - 17:13 | |
So Telefonisch rückmeldung vom Vermieter
die wollen den Bodenbelag rausnehmen aber keinen neuen reinlegen 
was nun ??
habe folgenden text gefunden trifft dies auch auf PVC zu ?
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/t/1 … boden.html
[Dieser Beitrag wurde am 30.01.2008 - 17:15 von SebastianVie aktualisiert]
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