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binVerzweifelt
unregistriert

...   Erstellt am 28.11.2007 - 17:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
diese Woche Montag klingelte mein Telefon fast im Minutentakt von morgens bis spät Mittags. Da ich krank war (Migräne/Ohrenschmerzen/Nerven) ging ich nicht dran und zog den Stecker raus, zu dem bombardierte mich die ARGE in den letzten wenigen Tagen/Wochen mit unzähligen Schreiben die beantwortet werden mussten , so sass ich die Nacht zuvor bis 1Uhr und hatte unzählige schreiben & Widersprüche geschrieben, da ich aber in letzter Zeit öffters krank war konnte ich mich nicht eher darum kümmern sondern erst in der oben beschrieben Abend/Nacht. durch die lange Nacht war ich auch sehr müde und wollte mich erst mal erholen.

Können die mir daraus einen Strick ziehen?

LG




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 17:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nö. Wie wollen die das denn begründen?
Nirgendwo steht, du musst telefonisch erreichbar sein, außerdem kann das Gerät ja auch mal kaputt sein, oder der Akku war leer und du hast es erst am nächsten Tag bemerkt ...





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

QuerdenkerEV 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 03.05.2007
Beiträge: 42
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 18:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also in meinem Erpresserschreiben ("Eingliederungsvereinbarung") steht "nur", dass ich postalisch erreichbar sein muß.





Signatur
"Dumm sein und Arbeit haben, das ist das Glück."- Gottfried Benn

cherie ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 20.10.2006
Beiträge: 497
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 21:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Telefonnummer und E-mail Adresse!



... schrieb
    Diese Daten müssen im ALG II Antrag nicht angegeben werden!
    Wer das dennoch gemacht hat, kann diese Daten löschen lassen. Dazu genügt ein einfacher Brief an die Sozialagentur (Eingang schriftlich bestätigen lassen!). Lassen Sie sich die Löschung nicht ausreden mit der Begründung, dass Sie erreichbar sein müssen!
    Erreichbar sein heißt, dass Sie in der Lage sind, einmal täglich in Ihren Briefkasten zu sehen.





Signatur

LG Cherie



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binVerzweifelt
unregistriert

...   Erstellt am 28.11.2007 - 22:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Puhhhhhh da hab ich noch mal schwein gehapt.

DANKE an alle für die Antworten!

Das Problem hat sich demnächst eh erledigt, die ARGE hat mich so dermaßen unter druck gesetzt, wegen ihre Androhungen der leistungs Kürzung oder gar kompletter Wegfall, das ich mich dazu genötigt gefühlt habe meinen Telefon/DSL Anschluss zum ende Dezember zu kündigen, weil ich angst habe die Rechnungen demnächst nicht bezahlen zu können.

LG





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