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Bluewater &
Trans-Ocean FORUM Informationen, Tipps + Tricks von und für den Langzeit (Weltum-) Segler |
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TriniAndy ![]() Status: Offline Registriert seit: 11.05.2006 Beiträge: 108 Nachricht senden |
Bernd und alle anderen,
Das ist richtig, zum Glueck. Das Verbot des Besitzes bzw. der betriebsbereiten Installation ist schon vor etwa 20 Jahren weggefallen. Davor durfte strenggenommen der Haendler nicht einmal ein solches Geraet verkaufen, wenn der Kaeufer keine Lizenz vorlegen konnte und konnte ggf. dafuer belangt werden. Es gab danach mal ein Gesetz, dass den Besitz von Abhoeranlagen verboten hat, ob das heute noch so in Kraft ist, weiss ich nicht. Bei normalen Funkgeraeten kann aber keiner mehr fuer den blossen Besitz belangt werden. Gruss Andy Signatur Andreas "Andy" Kretzschmar Trans Ocean e.V., Trinidad W.I. ELECTROPICS Marine Services Ltd. Chaguaramas, Trinidad | ||||||
TriniAndy ![]() Status: Offline Registriert seit: 11.05.2006 Beiträge: 108 Nachricht senden |
Dieser Relaisbetrieb ist fuer Dich sicher von sehr untergeordneter Bedeutung.
Der digitale Signalprozessor hat nichts damit zu tun, wo Du Dein Analogsignal am Computer einspeist. Er hilft lediglich, das Empfangssignal besser zu verarbeiten. Die Miniklinken-Kabel sind nicht so schlecht. In Einzelfaellen, je nach Aufbau der Station und den Stromversorgungsverhaeltnissen kann sich eine sogenannte "Brummschleife" bilden, die das Analogsignal so versaut, dass es nur noch schlecht oder gar nicht mehr dekodiert werden kann. Dagegen gibt es verschiedene Abhilfen, unter anderem das Zufuehren der Stromversorgung fuer den Computer von einer anderen Quelle.
Mit dem IC-718 kannst Du einwandfrei PACTOR machen. Und ja, man kann damit auch normales analoges Kurz- und Mittelwellenradio hoeren. Meistens sogar wesentlich besser als mit den SONY & Co. Guten Empfang und handbreit wuenscht Andy Signatur Andreas "Andy" Kretzschmar Trans Ocean e.V., Trinidad W.I. ELECTROPICS Marine Services Ltd. Chaguaramas, Trinidad | ||||||
SOPHIE Status: Offline Registriert seit: 10.03.2006 Beiträge: 65 Nachricht senden |
Genau deswegen haben wir uns den Icom 706Mk2G gekauft. Dieses Gerät sendet und empfängt auch auf den UKW-Frequenzen (und dies in Frequenzmodulation). Du hast damit ein Reservegerät für Dein Radiotelefon, falls dies oder dessen Antenne mal ausfällt. Darüber hinaus kannst Du auch die US-amerikanischen UKW-Frequenzen eingeben, also empfangen und senden, was europäische Radiotelefone nicht können. Und schließlich kannst Du natürlich auch UKW-Rundfunk empfangen. Den Digitalen Signal Prozessor hat das IC706Mk2G serienmäßig. Lies mal bei Rüdiger Hirche: Amateurfunk an Bord nach, wie das funktioniert. Ist wirklich gut. Ein Pactor-Modem kannst Du mit beiden Geräten betreiben. Dies wird sowohl an den Transceiver als auch an den Line-in-Anschluß des Computers angeschlossen. Ja, Du kannst natürlich mit solchen Geräten auch den normalen Rundfunk empfangen – Kurzwelle, Mittelwelle, Langwelle, was immer Du willst. Und Du wirst erstaunt sein, um wie viel besser eine solche Anlage ist als ein sogenannter Weltempfänger. Du kannst beispielsweise die Deutsche Welle im Einseitenband-Modus empfangen, ist gelegentlich störungsfreier und Du kannst die Zwischenfrequenz verschieben. SOPHIE. [Dieser Beitrag wurde am 18.02.2009 - 01:19 von SOPHIE aktualisiert] Signatur | ||||||
Benjamin ![]() Status: Offline Registriert seit: 06.11.2005 Beiträge: 202 Nachricht senden |
Das ist richtig. Meines Wissens wird aber unterschieden zwischen „Besitz“ und „Inbetriebnahme“. So wird in vielen Wassersportforen. immer wieder heftig diskutiert ob z. B. der Skipper auf einer Charteryacht ein Funkzeugnis haben muss, wenn ein entsprechendes Gerät eingebaut ist. Diese Frage wird im Allgemeinen bejaht und es würde mich wundern, wenn das beim Amateurfunk anders wäre. Aber diese Frage wird Bernd ja für uns klären. Mit einem Transceiver, der durch einen entsprechenden Eingriff zum Empfänger kastriert wurde, liegt man in jedem Fall auf der sicheren Seite. @magus Sowohl beim IC 718 als auch beim vom Sophie (Hat sich deine Einstellung zur KW geändert?) empfohlenen IC 706 handelt es sich um für den Amateurfunk gedachte Geräte, die keine Zulassung für den Seefunk haben. Du wirst also von der Bundesnetzagentur keine Frequenzzuteilung dafür bekommen. Das heißt nicht, dass man sie nicht dafür benutzen kann aber dass man sie nicht auf Seefunkfrequenzen benutzen darf. (Man beachte den feinen Unterschied!) Konsequent weiter gedacht bedeutet das auch, dass dir ein evt. späteres LRC gar nichts nutzt. Im Gegenteil mit einem LRC würde man von dir erst recht erwarten, dass du das weißt. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen kompliziert ist aber so. Um mal einen etwas verständlichern Vergleich zu bringen: Wenn du schon damit strafbar machst, ein nicht zugelassenes Auto zu fahren ist es auch nicht mehr so wichtig ob du einen Führerschein hast. Im Gegenteil, wenn du einen hast erwartet man von dir, dass du weißt, dass du das nicht darfst. Alles klar? Bei diesen und anderen Geräten aus dem AFU-Bereich solltest du also eher an eine Amateurfunklizenz denken. Geräte für Seefunk und LRC gibt es natürlich auch, sie sind allerdings deutlich teurer. Vermutlich werde ich mir jetzt wieder einiges anhören dürfen von Leuten, die es damit nicht so genau nehmen. Ich gehöre eben zu den Blödmännern die versuchen sich auch dann gesetzeskonform zu verhalten, wenn es vermutlich keiner kontrolliert. Benjamin PS. Es gibt im Netz weit bessere Informationen über den IC 718 als bei Thiecom. Z.B das komplette Manual hier. Bessere Preise gibt es mit ein bisschen suchen auch. Signatur www.sy-merger.de Segeln, Amateurfunk und Meer | ||||||
Benjamin ![]() Status: Offline Registriert seit: 06.11.2005 Beiträge: 202 Nachricht senden |
Das ist richtig. Meines Wissens wird aber unterschieden zwischen „Besitz“ und „Inbetriebnahme“. So wird in vielen Wassersportforen. immer wieder heftig diskutiert ob z. B. der Skipper auf einer Charteryacht ein Funkzeugnis haben muss, wenn ein entsprechendes Gerät eingebaut ist. Diese Frage wird im Allgemeinen bejaht und es würde mich wundern, wenn das beim Amateurfunk anders wäre. Aber diese Frage wird Bernd ja für uns klären. Mit einem Transceiver, der durch einen entsprechenden Eingriff zum Empfänger kastriert wurde, liegt man in jedem Fall auf der sicheren Seite. @magus Sowohl beim IC 718 als auch beim vom Sophie (Hat sich deine Einstellung zur KW geändert?) empfohlenen IC 706 handelt es sich um für den Amateurfunk gedachte Geräte, die keine Zulassung für den Seefunk haben. Du wirst also von der Bundesnetzagentur keine Frequenzzuteilung dafür bekommen. Das heißt nicht, dass man sie nicht dafür benutzen kann aber dass man sie nicht auf Seefunkfrequenzen benutzen darf. (Man beachte den feinen Unterschied!) Konsequent weiter gedacht bedeutet das auch, dass dir ein evt. späteres LRC gar nichts nutzt. Im Gegenteil mit einem LRC würde man von dir erst recht erwarten, dass du das weißt. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen kompliziert ist aber so. Um mal einen etwas verständlichern Vergleich zu bringen: Wenn du schon damit strafbar machst, ein nicht zugelassenes Auto zu fahren ist es auch nicht mehr so wichtig ob du einen Führerschein hast. Im Gegenteil, wenn du einen hast erwartet man von dir, dass du weißt, dass du das nicht darfst. Alles klar? Bei diesen und anderen Geräten aus dem AFU-Bereich solltest du also eher an eine Amateurfunklizenz denken. Geräte für Seefunk und LRC gibt es natürlich auch, sie sind allerdings deutlich teurer. Vermutlich werde ich mir jetzt wieder einiges anhören dürfen von Leuten, die es damit nicht so genau nehmen. Ich gehöre eben zu den Blödmännern die versuchen sich auch dann gesetzeskonform zu verhalten, wenn es vermutlich keiner kontrolliert. Benjamin PS. Es gibt im Netz weit bessere Informationen über den IC 718 als bei Thiecom. Z.B das komplette Manual hier. Bessere Preise gibt es mit ein bisschen suchen auch. Signatur www.sy-merger.de Segeln, Amateurfunk und Meer | ||||||
Bernd ![]() Status: Offline Registriert seit: 06.11.2005 Beiträge: 292 Nachricht senden |
Hallo, Signatur Gruss Bernd | ||||||
Gasthoerer Status: Offline Registriert seit: 19.02.2009 Beiträge: 2 Nachricht senden |
Zu Zeiten des alten Fernmeldeanlagengesetzes war es tatsächlich so, dass selbst der Besitz eines Amateurfunkgerätes strafbar war. | ||||||
navigator ![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 04.11.2005 Beiträge: 481 Nachricht senden |
Hallo Freunde, Signatur Umwege fördern die Ortskenntnis. | ||||||
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