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TriniAndy ...



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...   Erstellt am 18.02.2009 - 00:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Bernd und alle anderen,

Bernd schrieb

    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man ein Funkgerät nicht besitzen darf weil man das erforderliche Zeugnis zu dessen Bedienung nicht besitzt.


Das ist richtig, zum Glueck.
Das Verbot des Besitzes bzw. der betriebsbereiten Installation ist schon vor etwa 20 Jahren weggefallen. Davor durfte strenggenommen der Haendler nicht einmal ein solches Geraet verkaufen, wenn der Kaeufer keine Lizenz vorlegen konnte und konnte ggf. dafuer belangt werden.
Es gab danach mal ein Gesetz, dass den Besitz von Abhoeranlagen verboten hat, ob das heute noch so in
Kraft ist, weiss ich nicht.
Bei normalen Funkgeraeten kann aber keiner mehr fuer den blossen Besitz belangt werden.

Gruss

Andy





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Andreas "Andy" Kretzschmar
Trans Ocean e.V., Trinidad W.I.
ELECTROPICS Marine Services Ltd.
Chaguaramas, Trinidad

TriniAndy ...



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...   Erstellt am 18.02.2009 - 00:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


magus schrieb

    Bei dem Icom IC-718 beschreibt thiecom: "Etwas Schade, kein FM Betrieb für 10m Band ( z.B. Relaisbetrieb) möglich, dafür kann aber DSP nachgerüstet werden. "

    hätte jemand die Zeit, mir kurz den Nachteil zu erläutern?
    Relaisbetrieb ist ja wohl nur für ganz spezielle Anwendungen, oder nicht?


Dieser Relaisbetrieb ist fuer Dich sicher von sehr untergeordneter Bedeutung.


magus schrieb

    DSP=DigitalSignalProcessor?

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dann den analogen Line-Eingang meines Rechners für RTTY via SeaTTY o.ä. nutze?
    Wie gesagt, ich traue den symmetrischen Mini-Klinke Kabeln nicht wirklich, was Einstreuungen angeht, oder kann ich mich da locker machen?


Der digitale Signalprozessor hat nichts damit zu tun, wo Du Dein Analogsignal am Computer einspeist.
Er hilft lediglich, das Empfangssignal besser zu verarbeiten.
Die Miniklinken-Kabel sind nicht so schlecht.
In Einzelfaellen, je nach Aufbau der Station und den Stromversorgungsverhaeltnissen kann sich eine sogenannte "Brummschleife" bilden, die das Analogsignal so versaut, dass es nur noch schlecht oder gar nicht mehr dekodiert werden kann.
Dagegen gibt es verschiedene Abhilfen, unter anderem das Zufuehren der Stromversorgung fuer den Computer von einer anderen Quelle.

magus schrieb

    Sophie schreibt von Pactor, auch so ein zukünftiger Traum, ist das IC-718 dazu in der Lage und geeignet, oder besser ein anderes?

    Sorry für ne ganz blöde Frage: Kann ich denn mit solch einem Gerät auch normales Radio, also Dradio empfangen? Das brauch ich morgens zum Frühstück...


Mit dem IC-718 kannst Du einwandfrei PACTOR machen.

Und ja, man kann damit auch normales analoges Kurz- und Mittelwellenradio hoeren. Meistens sogar wesentlich besser als mit den SONY & Co.

Guten Empfang und handbreit wuenscht

Andy





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Andreas "Andy" Kretzschmar
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SOPHIE 



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...   Erstellt am 18.02.2009 - 01:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


magus schrieb


    Bei dem Icom IC-718 beschreibt thiecom: "Etwas Schade, kein FM Betrieb für 10m Band ( z.B. Relaisbetrieb) möglich, dafür kann aber DSP nachgerüstet werden. "

    hätte jemand die Zeit, mir kurz den Nachteil zu erläutern?
    Relaisbetrieb ist ja wohl nur für ganz spezielle Anwendungen, oder nicht?
    DSP=DigitalSignalProcessor?



Genau deswegen haben wir uns den Icom 706Mk2G gekauft. Dieses Gerät sendet und empfängt auch auf den UKW-Frequenzen (und dies in Frequenzmodulation). Du hast damit ein Reservegerät für Dein Radiotelefon, falls dies oder dessen Antenne mal ausfällt. Darüber hinaus kannst Du auch die US-amerikanischen UKW-Frequenzen eingeben, also empfangen und senden, was europäische Radiotelefone nicht können. Und schließlich kannst Du natürlich auch UKW-Rundfunk empfangen.

Den Digitalen Signal Prozessor hat das IC706Mk2G serienmäßig. Lies mal bei Rüdiger Hirche: Amateurfunk an Bord nach, wie das funktioniert. Ist wirklich gut.
Ein Pactor-Modem kannst Du mit beiden Geräten betreiben. Dies wird sowohl an den Transceiver als auch an den Line-in-Anschluß des Computers angeschlossen.

Ja, Du kannst natürlich mit solchen Geräten auch den normalen Rundfunk empfangen – Kurzwelle, Mittelwelle, Langwelle, was immer Du willst. Und Du wirst erstaunt sein, um wie viel besser eine solche Anlage ist als ein sogenannter Weltempfänger. Du kannst beispielsweise die Deutsche Welle im Einseitenband-Modus empfangen, ist gelegentlich störungsfreier und Du kannst die Zwischenfrequenz verschieben.

SOPHIE.







[Dieser Beitrag wurde am 18.02.2009 - 01:19 von SOPHIE aktualisiert]





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Benjamin ...



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...   Erstellt am 18.02.2009 - 10:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


TriniAndy schrieb

    ….
    Bei normalen Funkgeraeten kann aber keiner mehr fuer den blossen Besitz belangt werden.

    Gruss

    Andy


Das ist richtig. Meines Wissens wird aber unterschieden zwischen „Besitz“ und „Inbetriebnahme“. So wird in vielen Wassersportforen. immer wieder heftig diskutiert ob z. B. der Skipper auf einer Charteryacht ein Funkzeugnis haben muss, wenn ein entsprechendes Gerät eingebaut ist. Diese Frage wird im Allgemeinen bejaht und es würde mich wundern, wenn das beim Amateurfunk anders wäre. Aber diese Frage wird Bernd ja für uns klären. Mit einem Transceiver, der durch einen entsprechenden Eingriff zum Empfänger kastriert wurde, liegt man in jedem Fall auf der sicheren Seite.


@magus

Sowohl beim IC 718 als auch beim vom Sophie (Hat sich deine Einstellung zur KW geändert?) empfohlenen IC 706 handelt es sich um für den Amateurfunk gedachte Geräte, die keine Zulassung für den Seefunk haben. Du wirst also von der Bundesnetzagentur keine Frequenzzuteilung dafür bekommen. Das heißt nicht, dass man sie nicht dafür benutzen kann aber dass man sie nicht auf Seefunkfrequenzen benutzen darf. (Man beachte den feinen Unterschied!) Konsequent weiter gedacht bedeutet das auch, dass dir ein evt. späteres LRC gar nichts nutzt. Im Gegenteil mit einem LRC würde man von dir erst recht erwarten, dass du das weißt. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen kompliziert ist aber so. Um mal einen etwas verständlichern Vergleich zu bringen: Wenn du schon damit strafbar machst, ein nicht zugelassenes Auto zu fahren ist es auch nicht mehr so wichtig ob du einen Führerschein hast. Im Gegenteil, wenn du einen hast erwartet man von dir, dass du weißt, dass du das nicht darfst. Alles klar? Bei diesen und anderen Geräten aus dem AFU-Bereich solltest du also eher an eine Amateurfunklizenz denken. Geräte für Seefunk und LRC gibt es natürlich auch, sie sind allerdings deutlich teurer.

Vermutlich werde ich mir jetzt wieder einiges anhören dürfen von Leuten, die es damit nicht so genau nehmen. Ich gehöre eben zu den Blödmännern die versuchen sich auch dann gesetzeskonform zu verhalten, wenn es vermutlich keiner kontrolliert.

Benjamin

PS. Es gibt im Netz weit bessere Informationen über den IC 718 als bei Thiecom. Z.B das komplette Manual hier. Bessere Preise gibt es mit ein bisschen suchen auch.





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Benjamin ...



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...   Erstellt am 18.02.2009 - 10:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


TriniAndy schrieb

    ….
    Bei normalen Funkgeraeten kann aber keiner mehr fuer den blossen Besitz belangt werden.

    Gruss

    Andy


Das ist richtig. Meines Wissens wird aber unterschieden zwischen „Besitz“ und „Inbetriebnahme“. So wird in vielen Wassersportforen. immer wieder heftig diskutiert ob z. B. der Skipper auf einer Charteryacht ein Funkzeugnis haben muss, wenn ein entsprechendes Gerät eingebaut ist. Diese Frage wird im Allgemeinen bejaht und es würde mich wundern, wenn das beim Amateurfunk anders wäre. Aber diese Frage wird Bernd ja für uns klären. Mit einem Transceiver, der durch einen entsprechenden Eingriff zum Empfänger kastriert wurde, liegt man in jedem Fall auf der sicheren Seite.


@magus

Sowohl beim IC 718 als auch beim vom Sophie (Hat sich deine Einstellung zur KW geändert?) empfohlenen IC 706 handelt es sich um für den Amateurfunk gedachte Geräte, die keine Zulassung für den Seefunk haben. Du wirst also von der Bundesnetzagentur keine Frequenzzuteilung dafür bekommen. Das heißt nicht, dass man sie nicht dafür benutzen kann aber dass man sie nicht auf Seefunkfrequenzen benutzen darf. (Man beachte den feinen Unterschied!) Konsequent weiter gedacht bedeutet das auch, dass dir ein evt. späteres LRC gar nichts nutzt. Im Gegenteil mit einem LRC würde man von dir erst recht erwarten, dass du das weißt. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen kompliziert ist aber so. Um mal einen etwas verständlichern Vergleich zu bringen: Wenn du schon damit strafbar machst, ein nicht zugelassenes Auto zu fahren ist es auch nicht mehr so wichtig ob du einen Führerschein hast. Im Gegenteil, wenn du einen hast erwartet man von dir, dass du weißt, dass du das nicht darfst. Alles klar? Bei diesen und anderen Geräten aus dem AFU-Bereich solltest du also eher an eine Amateurfunklizenz denken. Geräte für Seefunk und LRC gibt es natürlich auch, sie sind allerdings deutlich teurer.

Vermutlich werde ich mir jetzt wieder einiges anhören dürfen von Leuten, die es damit nicht so genau nehmen. Ich gehöre eben zu den Blödmännern die versuchen sich auch dann gesetzeskonform zu verhalten, wenn es vermutlich keiner kontrolliert.

Benjamin

PS. Es gibt im Netz weit bessere Informationen über den IC 718 als bei Thiecom. Z.B das komplette Manual hier. Bessere Preise gibt es mit ein bisschen suchen auch.





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Bernd ...





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...   Erstellt am 18.02.2009 - 15:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

so, jetzt habe ich gerade einen Rückruf von der Aussenstelle München der Netzagentur erhalten.
Zu Zeiten des alten Fernmeldeanlagengesetzes war es tatsächlich so, dass selbst der Besitz eines Amateurfunkgerätes strafbar war. Zitat meines Gesprächspartners: "selbst wenn es hinter dem Sofa versteckt war".

Das ist alles liberalisiert. Gegen den Einbau eines Transceivers spricht nichts, das Funksprechzeugnis wird erst beim Sprechen relevant. Es gibt in den jetzt gültigen Verordnungen explizit einen Passus, der das Mithören des Amateurfunks ohne eine besondere Erlaubnis gestattet, zur Abrenzung von beispielsweise Polizeifunk.

Auch meine Auffassung zum Thema "Not kennt kein Gebot" wurde geteilt, im Juristendeutsch "aussergesetzlicher Notstand".

Im übrigen wurde ich noch darauf hingewiesen, dass bei einem Schiff unterschiedliches Recht gelten kann. Auf Hoher See das desjenigen Landes, dessen Flagge das Schiff führt, in Hoheitsgewässern aber ggf. das Recht des Landes, in dessen Gewässern sich das Schiff befindet.

Ich hoffe nicht, dass hier der Eindruck entsteht, ich wolle das Amateurfunkwesen untergraben, ganz im Gegenteil. Ich bin für anständige Prüfungen, schon alleine weil ich selbst zu viel Dilettantismus im Funkverkehr mitbekommen habe. Insofern verstehe ich auch die heftigen Dikussionen über die Notwendigkeit nicht, als Skipper ein SRC besitzen zu müssen.





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Gruss

Bernd

Gasthoerer 



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...   Erstellt am 19.02.2009 - 14:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Zu Zeiten des alten Fernmeldeanlagengesetzes war es tatsächlich so, dass selbst der Besitz eines Amateurfunkgerätes strafbar war.

Und es galt nicht nur für Privatleute. Als vor ca. 25 Jahre meine damalige Firma für unsere Baustellen in der afrikanischen Wüste mobile KW-Geräte anschaffen musste (sie kamen von Motorola und waren schweinisch teuer, Iridium usw. war unbekannt), durften wir sie gar nicht in die Hände bekommen, sondern sie blieben unter Verschluß und verblombt bis zum Weiterleiten an die Spedition. Ich denke, mit Pistolen und Kalaschnikows hätten wir weniger Probleme gehabt als mit den Transceivern. Es war aber auch Zeiten der Baader-Meinhoff-Bande oder wie sie damals hießen.




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...   Erstellt am 20.02.2009 - 12:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Freunde,
alle 10 letzten Beiträge gehen total am Thema "Target HF3/W" vorbei.

Bitte beimn nächsten Themenwechsel einen neuen Thread beginnen. Für unsere Leser und willkommende Diskussionsteilnhmer bleibt der Durchblick dann erhalten.

Beim nächsten "Ausrutscher" muss ich den unpassenden Beitrag dann löschen. Habe ich diesmal wegen saftiger Erkältung verpasst.

Nix für ungut- ich bitte um Verständnis.
Meint
Helmut





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Umwege fördern die Ortskenntnis.

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