focour


Status: Offline Registriert seit: 30.07.2004 Beiträge: 9427 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 15:21 |  |
Tannöd-Prozess
Andrea Maria Schenkel hat nicht abgeschrieben
Das Landgericht München I betrachtet den Krimi-Bestseller „Tannöd“ nicht als Plagiat. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel ab. Leuschner hatte Schenkel beschuldigt, sie habe für „Tannöd“ bei ihm abgeschrieben. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt und das Gericht sehe keine Urheberrechtsverletzung.
FAZ NET
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