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focour 

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...   Erstellt am 21.05.2008 - 15:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Tannöd-Prozess

Andrea Maria Schenkel hat nicht abgeschrieben

Das Landgericht München I betrachtet den Krimi-Bestseller „Tannöd“ nicht als Plagiat. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel ab. Leuschner hatte Schenkel beschuldigt, sie habe für „Tannöd“ bei ihm abgeschrieben. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt und das Gericht sehe keine Urheberrechtsverletzung.

FAZ NET





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