

;
Ttsg

 |
|  |
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | WHISPER  Hohepriesterin
       

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2005 Beiträge: 2735 Nachricht senden | Erstellt am 05.05.2006 - 14:25 |  |
Täterschutz vor Opferschutz in Deutschland.
Wie steht Ihr zu diesem brisanten Thema ? Würde mich auch mal interessieren, wie unser advocatus dazu steht.
Signatur Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier... | Tambolino  Advocatus Diaboli
  

Status: Offline Registriert seit: 09.09.2005 Beiträge: 93 Nachricht senden | Erstellt am 05.05.2006 - 20:38 |  |
Hmmm...also auf dem ersten Blick erscheint es tatsächlich so, als ob Täter eher geschützt werden, als die Opfer.
Das liegt wohl daran, dass man sich klassischerweise dabei das Strafrecht vorstellt. Das ist wirklich tat- und somit täterorientiert. Da drängt sich dieser Eindruck wirklich auf.
Das ist eine Folge aus zwei Prinzipien:
1. die Unschuldsvermutung
2. die Trennung von Zivil- und Strafrecht
Das "Problem" ist, dass man erst mit der rechtskräftigen Verurteilung erst als Täter bezeichnet werden kann, vorher ist man Beschuldigter. Das ist man übrigens sehr viel leichter, als sich das die meisten denken!
Bei der Trennung von Zivil- und Strafrecht geht es darum, dass der Staat nur als letztes Mittel - um die Gesellschaft zu schützen - strafrechtliche Sanktionen anwenden soll, nicht aber um dem Opfer einen Ausgleich zu verschaffen. Den soll es auf dem Wege des Zivilrechtes einklagen.
Es gibt zwar Möglichkeiten, einem Opfer im strafrechtlichen Urteil ein Schmerzensgeld zuzusprechen, aber davon wird sehr wenig Gebrauch gemacht. Starke Nutzung (ca. 80% der Verfahren werden eingestellt) finden dagegen die Regelungen, nach denen nach einem Ausgleich zwischen Täter und Opfer die Strafverfahren eingestellt werden und nicht mehr zur Anklage kommen. Doch die sind erstens nicht besonders Medienwirksam, zweitens müssen Beschuldigter und Tat dafür geeignet seinund drittens gibt es auch viele Opfer, die daran einfach nicht interessiert sind.
Alles in allem würde ich sagen, dass "Täterschutz vor Opferschutz" in einigen Fällen wohl vorkommt, dann aber in der mangelhaften Kommunikation der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten begründet liegt. Opfer nehmen viel zu selten Hilfe in Anspruch - sei es durch den Weißen Ring oder anwaltliche.
Da bin ich mal auf die Antworten gespannt!
Signatur Fiat Justitia ! | WHISPER  Hohepriesterin
       

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2005 Beiträge: 2735 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2006 - 14:50 |  |
Das ist schön, dass du dich hierzu gleich geäußert hast, Tambolino. Ich kann mir vorstellen, dass nur wenige Opfer eine "Wiedergutmachung" in Anspruch nehmen, sei es aus Scham, Unkenntnis oder anderen Gründen.
Mir schwebte bei meiner Frage auch der Jacob von Metzeler- Entführungsfall vor, bei dem der Täter sich beschwert hatte, es seien ihm illegale "verschärfte Verhörmethoden" angedroht worden, wenn er das Versteck des Jungen, dessen Tod so gut wie vorprogrammiert war, nicht preisgeben würde.
Es sieht also so aus, dass der Täter zu diesem Zeitpunkt sowieso nur als "Tatverdächtiger" galt und somit dem Opfer keine Chance bleiben konnte ?
Und die Verantwortlichen, die versuchen wollten, dem Jungen das Leben durch ein (erpresstes) Geständnis zu retten, mussten den Dienst quittieren.
Auf keinen Fall bin ich für Einführung von Folter oder Todesstrafe in einem Rechtsstaat, aber hier müsste doch die Gesetzgebung sich mal rühren.
Signatur Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier... | Tambolino  Advocatus Diaboli
  

Status: Offline Registriert seit: 09.09.2005 Beiträge: 93 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2006 - 11:58 |  |
Zuerst sollte man festhalten, dass die wirkolich Verantwortlichen nicht den Dienst quittieren mussten. Der Innenminister ist Innenminister und der Polizeipräsident zumindest nicht wegen dieser Sache gegangen - ist der nicht auch noch im Amt?
Die Umschreibung mit "verschärften Haftbedingungen" ist ja wirklich die netteste Art zu beschreiben, was da im Detail angedroht wurde.
Da muss man sich ein paar Dinge erst mal vor Augen führen:
Folter wirkt im Kopf! Es ist nicht der Schmerz, der die Leute zum Reden bringt, sondern die Aussicht auf die Wiederholung oder die Fortdauer. D.h. die Androhung ist bereits Folter.
Folter ist kein geeignetes Mittel der Informationsgewinnung, weil man dir als Folteropfer immer das sagen wird, was deiner Erwartungshaltung entspricht. Provokant: Ein Schlagbohrer und eine Stunde Zeit und du gestehst den Mord an JFK. 
Der Punkt, den du angesprochen hast, dass v. Metzeler zu dem Zeitpunkt als Beschuldigter zu gelten hatte, ist in mehrfacher Hinsicht relevant:
1. Die erpresste Aussage war nicht mehr verwertbar vor Gericht, weil die Strafprozeßordnung diese Art der Befragung verbietet!
2. Das Innenministerium Hessens versuchte die "Maßnahme" dann durch die polizeiliche Gefahrenabwegr zu rechtfertigen. Man hat nach dieser Argumentation nicht mehr versucht, ein Verbrechen aufzuklären, sondern versucht ein Leben zu retten, indem man einem Menschen den Verlust des eigenen in Aussicht stellte. Wenn man die Ungeeignetheit der Folter berücksichtigt, läuft es darauf hinaus, dass man ein Leben gegen das andere wertet - und eines für "lebenswerter" hält. Verfassungsrechtlich nicht haltbar!
Zum Thema Druck bei Befragung und polizeiliche Maßnahmen jenseits des Grenzbereichs sind auch ein paar Dinge einigermaßen interessant:
"20 Stunden und nichts ist mehr wie es war" - ein franz. Fernsehfilm, der auf arte lief.
Die Umstände eines Brechmitteleinsatzes durch die bremische Polizei, bei dem der Beschuldigte verstarb.
Die inoffizielle Praxis der Polizei, die auftretenden Entzugserscheinungen bei Drogenabhängigen bei Befragungen hinzunehmen.
Signatur Fiat Justitia ! | WHISPER  Hohepriesterin
       

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2005 Beiträge: 2735 Nachricht senden | Erstellt am 08.05.2006 - 12:39 |  |
Danke für prompte Antwort. Siehst du, all das und gerade die drei letzten Sätze sollten doch mal zum Nachdenken anregen, oder ?
Aber da muss man ja die grauen Zellen bewegen.
Signatur Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier... | Tambolino  Advocatus Diaboli
  

Status: Offline Registriert seit: 09.09.2005 Beiträge: 93 Nachricht senden | Erstellt am 26.05.2006 - 11:11 |  |
Man müsste dann die grauen Zellen auch noch in eine unangenehme Richtung bewegen.
Bei solchen "Vorkommnissen" hört man dann immer wieder Sätze wie "Kann mir nicht passieren...", oder "Machen wir ja nur mit den Verbrechern!" Das zeigt das eigentliche Problem: Die Leute verdrängen ganz gut und tauschen Freiheiten anderer (?) gegen ein Gefühl der Sicherheit und Gerechtigkeit aus.
Signatur Fiat Justitia ! |
| Geburtstagsliste: | | ---------------------------------- |

|