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sun Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.10.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 19.10.2007 - 12:10 | |
Hallo
ich bin seit kurzem Student, Verheiratet und habe zwei Kinder! Meine Frau war heute Arbeitslosengeld 2 beantragen, dort hat sie dann erfahren das wir das Geld später wieder zurückzahlen müssen. ich habe aber jetzt noch 3 Jahre studuim vor mir, und in der Zeit werden sich grosse Summen adieren die wir zurückzahlen müsssen! ich weiss nicht was ich machen soll!!
es beibt mir nur dass ich mein Studium abbreche!
Gibt es irgend eine Lösung?
wie wird das Geld denn später zurückbezahlt?
Danke im voraus!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.10.2007 - 20:32 | |
Hallo,
da kann etwas nicht stimmen!
Wie lautete denn die Begründung für diese Aussage?
Du als Student erhälst grundsätzlich kein ALG2, jedoch haben deine Frau und die Kinder jeder einen iegenen Anspruch auf ALG2 , sofern sie bedürftig sind. Dieses ALG2 muss auch nicht zurück gezahlt werden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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sun Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.10.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2007 - 16:26 | |
Hallo
die Begründen lautet, dass ich diese Situation verursacht habe, da ich anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe!!!und das ich mein Studium nicht vom Staat finanzieren lassen kann, und das wäre mein eigener luxus!!
es wäre denn §34 SGB der unsere Situation betrift.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2007 - 18:15 | |
Hallo Sun,
du meinst wahrscheinlich § 34 SGB II
Lies mal hier nach: Ersatzanspruch § 34 SGB II (PDF)
Insbesonder der Text in Anlage 1 dürfte für dich von Interesse sein. So pauschalisiert, wie es deiner Frau dargestellt wurde, lässt sich in diesem Fall nicht entscheiden.
Entscheidend ist wohl, soweit ich es verstehe, deine Vorgeschichte, also was hast du gemacht, bevor du dein Studium angetreten hast.
Zudem ist noch die Frage wichtig, ob du dir über die Folgen überhaupt im Klaren warst. Gib uns mal einen kleinen Abriss der vorangegangenen Situation, damit man das besser einschätzen kann.
Also, mach erst mal eine genaue Bestandsaufnahme und dann geh die Sache nochmal in Ruhe an. Ich bin sicher, dass Ottokar dann auch noch ein paar gut passende Paragraphen etc. beisteuern wird.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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sun Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.10.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2007 - 18:43 | |
Danke für den Beitrag,
also ich habe vorher Studiert, als mein erstes Kind geberen wurde brach ich mein Studium ab, bin dann arbeiten gegangen ca 3 Jahre,und habe im juli aufgehört, habe mich dann bei einer Fachhochschule beworben in der zeit bezog ich Arbeitslosengeld 1 und jetzt wo ich ein Studienplatz bekam, habe ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet und somit musste meine Frau zur ARGE.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2007 - 19:33 | |
Auch wenn dir das Amt vorwirft, du hättest deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, betrifft das NICHT deine Frau+Kindern, da diese einen eigenen Anspruch auf ALG2 haben, denn ALG2 gibt es pro Person und nicht als BG.
Es gibt im SGB II keine "Sippenhaft"!
Deine Frau+Kinder können NICHT für deine Fehler sanktioniert werden!
Was dich betrifft: als Student hast du ohnehin keinen Anspruch auf ALG2, damit kann dir die ARGE mal den ...
1. sofort ALG2-Antrag
> Ablehnung?, Nur darlehensweise Gewährung?
2. Widerspruch + sofort Klage auf Feststellung der Bedürftigkeit beim zuständigen Sozialgericht, wobei deine Frau für sich und als gesetzlicher Vertreter für eure Kinder klagen muss!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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