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<Jeanny>
unregistriert

...   Erstellt am 04.10.2007 - 07:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Guten morgen, ich bin Student, habe bis letzten Monat noch Bafög bekommen und nun ist mein Bafög ausgelaufen, wegen der Überschreitung der Förderungshöchstdauer. Bis Montag hatte ich wenigstens auch noch einen Aushilfsjob, aber da wurde ich eben am Montag auch gekündigt. Ich habe einen Antrag auf Hartz IV gestellt, der abgelehnt worden ist, weil ich ja Bafög - Berechtigt bin (mit Ablehnungsbeischeid). Ich bin in Widerspruch gegangen, zumal ich auch Wohngeld beantragt hatte und der Herr, der mich bearbeitet hat, mir schrieb (oder später auch telefonisch beriet), dass ich auf jeden Fall Anspruch hätte, zumal ich ab jetzt noch 154 € - also mein Kige im Monat zur Verfügung habe. Die Dame von der ArGe schaute mich nur schnippisch an und meinte, "tja, dann müssen sie arbeiten gehen..."
Wie sieht es denn nun aus, habe ich Anspruch???????????????????????????????????????? Vielen lieben Dank im Voraus fur jede Antwort.
Jeanny




<hartz58er>
unregistriert

...   Erstellt am 04.10.2007 - 11:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hartz bzw.ALG 2 und Wohngeld sind zwei verschiedene Dinge.

Als Student bekommt man kein ALG2. Es genügt, dass das Studium Bafög förderbar ist, und nicht, ob man es oder nicht mehr bekommt.
Ausnahme Fernuniversität Hagen, Teilzeitstudium.
Da gibts auch noch keine Studiengebühren, außer Kursgebühren.

Das Wohngeld ist eine andere Angelegenheit und kann von jedem beantragt werden. Es gelten Einkommensgrenzen usw.





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