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toto666  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.07.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 08:32 | |
Hallo,
und zwar habe ich die Gerichtsurteile und Postings hier im Forum zu den Stromkosten und Nachzahlungen gelesen.
Darauf hin habe ich im " März " des ersten Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt.
- Abgelehnt -
Widerspruch eingereicht
- Abgelehnt -
Der Widerspruch wurde mit einem neuen Gerichtsurteil des Bundessozilagerichts begründet.
Jetzt meine Frage:
Lohnt es sich danach überhaupt noch vor dem Sozialgericht zu klagen?
Habe noch nie so ne Klage geschrieben, wie muss ich da vorgehen wenn ich für mich und meine Freundin
(Bedarfsgemeinschaft) Klage einreichen will?
Danke schonmal
Thorsten
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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 10:03 | |
Ich habe geklagt- guck mal im "Politik" unter "CO2 und Hartz4".
Die Klage läuft und ich kann's auch nur abwarten...

Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
toto666  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.07.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 11:24 | |
Danke.
Wie hast Du die Klage geschrieben und begründet.
Grübel schon das ganze Wochenende wie man sowas schreibt.
Thorsten
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 12:32 | |
Was genau hast du denn eingefordert bzw. willst du nun einklagt?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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toto666  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.07.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 13:50 | |
Und zwar habe ich die Stromkosten die über dem Prozentsatz im Regelsatz beantragt.
Meine Freundin und ich zahlen 60,- Euro im Monat Strom. Gut unser heißes Wasser läuft auch über Strom.
Habe es in der Antragstellung mit dem Gerichtsurteil aus Frankfurt begründet.
Jetzt überlege ich halt wie ich die Klage schreibe.
Nen Beispiel was er in etwas geschrieben hat, wäre nicht schlecht.
Gruß und danke
Thorsten
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 14:18 | |
Damit wirst du keinen Erfolg mehr haben.
Lt. § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II hat der Gesetzgeber in der seit 01.01.2007 geltenden Fassung des SGB II Ansprüche auf Bedarfe, die über die im Regelsatz festgelegten Pauschalen hinaus gehen, ausgeschlossen.
Wäre das nicht so, könnte jeder ALG II Empfänger unabhängig von der Höhe des Regelsatzes seinen individuellen Bedarf einklagen.
U.a. die Klagen bezüglich der Übernahme der Stromkosten, die den im Regelsaz enthaltenen Betrag übersteigen stammen aus Zeiten davor.
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Rotkaeppchen Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 21.07.2008 - 22:35 | |
Mit welcher Begründung wurde denn der Widerspruch abgelehnt?
Eigentlich war es Jux und Dallerei, diese Stromkosten zu beantragen. Hier im Ort wurden sie ebenfalls mit diesem Urteil beantragt. Der Widerspruch wurde noch zusätlich mit den Aussagen von Frau Merkel begründet.
Es wurde alles mit einem Urteil vom Bundesozialgericht v. 27.2.2008 B 14/11b AS 15/07 abgelehnt.
Wenn du Jux und Dallerei fortsetzen willst, schicke die Ablehnungen mal zu Frau Merkel. Kannst ja noch ein Briefchen dazu schreiben und darin erwähnen, dass dein Amt sich nicht an Merkels Aussagen hält.
Signatur Für ein gutes, gerechtes neues Lebensmodell! |