Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

toto666 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 08:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

und zwar habe ich die Gerichtsurteile und Postings hier im Forum zu den Stromkosten und Nachzahlungen gelesen.

Darauf hin habe ich im " März " des ersten Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt.

- Abgelehnt -

Widerspruch eingereicht

- Abgelehnt -

Der Widerspruch wurde mit einem neuen Gerichtsurteil des Bundessozilagerichts begründet.

Jetzt meine Frage:

Lohnt es sich danach überhaupt noch vor dem Sozialgericht zu klagen?

Habe noch nie so ne Klage geschrieben, wie muss ich da vorgehen wenn ich für mich und meine Freundin
(Bedarfsgemeinschaft) Klage einreichen will?

Danke schonmal


Thorsten




Alleinerziehender ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 165
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 10:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe geklagt- guck mal im "Politik" unter "CO2 und Hartz4".
Die Klage läuft und ich kann's auch nur abwarten...





Signatur
Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit)

toto666 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 11:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke.

Wie hast Du die Klage geschrieben und begründet.

Grübel schon das ganze Wochenende wie man sowas schreibt.

Thorsten




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 12:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was genau hast du denn eingefordert bzw. willst du nun einklagt?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

toto666 ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 13:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und zwar habe ich die Stromkosten die über dem Prozentsatz im Regelsatz beantragt.

Meine Freundin und ich zahlen 60,- Euro im Monat Strom. Gut unser heißes Wasser läuft auch über Strom.

Habe es in der Antragstellung mit dem Gerichtsurteil aus Frankfurt begründet.

Jetzt überlege ich halt wie ich die Klage schreibe.

Nen Beispiel was er in etwas geschrieben hat, wäre nicht schlecht.

Gruß und danke

Thorsten




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Damit wirst du keinen Erfolg mehr haben.
Lt. § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II hat der Gesetzgeber in der seit 01.01.2007 geltenden Fassung des SGB II Ansprüche auf Bedarfe, die über die im Regelsatz festgelegten Pauschalen hinaus gehen, ausgeschlossen.
Wäre das nicht so, könnte jeder ALG II Empfänger unabhängig von der Höhe des Regelsatzes seinen individuellen Bedarf einklagen.
U.a. die Klagen bezüglich der Übernahme der Stromkosten, die den im Regelsaz enthaltenen Betrag übersteigen stammen aus Zeiten davor.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Rotkaeppchen 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 43
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.07.2008 - 22:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit welcher Begründung wurde denn der Widerspruch abgelehnt?

Eigentlich war es Jux und Dallerei, diese Stromkosten zu beantragen. Hier im Ort wurden sie ebenfalls mit diesem Urteil beantragt. Der Widerspruch wurde noch zusätlich mit den Aussagen von Frau Merkel begründet.

Es wurde alles mit einem Urteil vom Bundesozialgericht v. 27.2.2008 B 14/11b AS 15/07 abgelehnt.

Wenn du Jux und Dallerei fortsetzen willst, schicke die Ablehnungen mal zu Frau Merkel. Kannst ja noch ein Briefchen dazu schreiben und darin erwähnen, dass dein Amt sich nicht an Merkels Aussagen hält.





Signatur
Für ein gutes, gerechtes neues Lebensmodell!


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Lohnt es sich Klage vorm Sozialgericht zu erheben? Jetman 3 sevenid
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht Ottokar -1 sevenid
ALG 1 zu niedrig,lohnt sich ALG 2 Nils 2 sevenid
Klagen vor Sozialgericht Loewe 0 sevenid
Schildbürgerstreiche Sozialgericht 0 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 10 User Geburtstag
blueorca (49), Ricardo (28), ducati999 (47), maik2111 (39), noel62 (47), alexus (25), ichwars (34), SusanneWenz (42), Roxet (62), ginaB (39)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
stromkosten bei hartz | stromkosten nach merkel einklagen | klage sozialgericht hartz4 beispiel | stromkosten hartzv v | stromkosten und hartzv | gerichtsurteile zu stromkosten in bedarfsgemeinschaften bei hartz iv | regelsaz harz 4 | beispiel klage sozialgericht | wie schreibe ich eine klage für das sozialgericht
blank