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<unwissende>
unregistriert

...   Erstellt am 30.10.2007 - 16:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo liebe liebenden!

besonders grüße ich den ottokar

nun zu meiner frage!:mein ex und ich müssen für das jahr 2007 eine steuerausgleich machen!(gemeinsame veranlagung) geschieden seit juli2007
der ex ist immer noch bei mir

wir erwarten eine sreuerrückerstattung

wird diese bei mir als alg2 empfängerin angerechnet ?wenn ja wie ??

das geld würde der ex bekommen der aber verdient sein eigenes geld,kein alg2 empfänger

bitte um antwort




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 30.10.2007 - 18:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, steht euch die Erstattung auch gemeinsam zu. d.h. 50% entfallen auf dich. Diesen Betrag kann die ARGE als einmaliges sonstiges Einkommen anrechnen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<unwissende>
unregistriert

...   Erstellt am 01.11.2007 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


so können die es mir einmalig anrechnengrrrr

nichts kriegen die diese halsabschneider

zu wieviel prozend den??
na ja nur mal so neugierig frag *g*




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 01.11.2007 - 20:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo unwissende,

Du darfst alles an die Arge abgeben, außer 30,00 €
Versicherungspauschale.Oder es wird so gedreht, dass alles Dein EX bekommt und ihr einigt euch.
Wurde hier auch schon oft behandelt, musst Du mal zurückverfolgen.






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