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<unwissende>
unregistriert
Erstellt am 30.10.2007 - 16:33

besonders grüße ich den ottokar
nun zu meiner frage!:mein ex und ich müssen für das jahr 2007 eine steuerausgleich machen!(gemeinsame veranlagung) geschieden seit juli2007
der ex ist immer noch bei mir
wir erwarten eine sreuerrückerstattung
wird diese bei mir als alg2 empfängerin angerechnet ?wenn ja wie ??
das geld würde der ex bekommen der aber verdient sein eigenes geld,kein alg2 empfänger
bitte um antwort
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 30.10.2007 - 18:05
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
<unwissende>
unregistriert
Erstellt am 01.11.2007 - 16:28
so können die es mir einmalig anrechnen
grrrr
nichts kriegen die
diese halsabschneider
zu wieviel prozend den??
na ja nur mal so neugierig frag *g*
<guest>
unregistriert
Erstellt am 01.11.2007 - 20:13
Du darfst alles an die Arge abgeben, außer 30,00 €
Versicherungspauschale.Oder es wird so gedreht, dass alles Dein EX bekommt und ihr einigt euch.
Wurde hier auch schon oft behandelt, musst Du mal zurückverfolgen.
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