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e07 ...
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...   Erstellt am 16.11.2006 - 13:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Steuern und soziale Leistungen

Die Gehälter sind in Holland etwas niedriger als in Deutschland, die gesamten Steuern und Sozialabgaben aber ebenfalls niedriger, so dass "unter dem Strich" mehr übrig bleibt als im Heimatland. Hinzu kommt, dass eine Steuerreform im Jahr 2001 die Steuerlast für die Bürger deutlich spürbar verringert hat. Deutsche, die mehr als 90 Prozent ihres Einkommens in den Niederlanden beziehen (auch Grenzpendler, die in Deutschland leben), zahlen ihre Steuern in Holland und können ebenso wie holländische Bürger Steuerfreibeträge und Steuerabzüge geltend machen.

Jeder Einwohner der Niederlande, auch ausländische Arbeitnehmer, ist den "Volksversicherungen" angeschlossen. Dies ist eine Pflichtversicherung, die bei Alter, Tod und besonderen Krankheitskosten eintritt. Alle Arbeitnehmer sind zusätzlich gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Krankheit abgesichert. Die Beiträge für die entsprechenden Versicherungen werden direkt vom Arbeitgeber eingezogen und zu unterschiedlichen Prozenten mit dem Arbeitnehmer geteilt. Die gesetzliche Krankenversicherung gibt es jedoch nur noch bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Darüber hinaus müssen sich Arbeitnehmer zusätzlich privat krankenversichern, was auch als unabdingbar gilt.
Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in Holland nur 70 Prozent des Nettoeinkommens, das ist die niedrigste Rate in der gesamten EU!
Informationen zum Sozialsystem bei: Ministerie van Sociale Zaken en Werksgelegenheid, Directoraat-Generaal Sociale Zekerheid, Anna Hannoverstraat 4, NL-2595 BJ Den Haag





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Niederlande wir kommen!

e07 ...
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...   Erstellt am 29.11.2006 - 13:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Steuern in den Niederlanden

Das niederländische Steuersystem ist 2001 grundlegend geändert worden. Die Einkommenssteuersätze wurde erheblich reduziert und das System vereinfacht. Nach dem Steuersystem sind drei Einkommensarten relevant:


Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum (Box I)

Einkommen aus steuerlich relevanten Firmenbeteiligung (Box II)

Einkommen als Sparguthaben und Anlagen (Box III)


Die zu entrichtende Einkommensteuer (inklusive Volksversicherung) gliedert sich in vier Steuersätze. Diese Steuersätze sind ab dem 1. Januar 2006 neu festgesetzt worden. Die erste Stufe erfasst Einkommen bis zu 17.046 Euro. Dieser Betrag schließt Sozialversicherungsbeträge mit ein und wird mit 34.15% versteuert. Für die folgenden Beträge bis zu 30.632 Euro gilt ein Steuersatz von 41.45%, Ab einem Einkommen von 30.631 bis zu 52.228 Euro gilt ein Steuersatz von 42% und darüber gilt ein Steuersatz von 52%.


Den Einkünften aus steuerlich relevanter Firmenbeteiligung gilt ein fester Satz von 25%. Für Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten gilt ein fester Steuersatz von 30%.


Niederländische Unternehmen in privater sowohl als öffentlicher Hand sowie die meisten Stiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer. Das gilt auch für niederländische Büros ausländischer Unternehmen. Die Körperschaftsteuer wird in drei Stufen von 34,5 nach 30% in 2007 ermäßigt. So auch wird die Belastung der Unternehmensgewinne sinkt 2007 bis zu 25%.


Die Vermögenssteuer wurde im Rahmen der Reformen in 2001 abgeschafft. Eine Gewerbesteuer kennen die Niederlande nicht.


Für die Erbschaft- und Schenkungssteuer gelten drei Verschiedene Steuerklassen. Die Steuer wird beim Erben oder Beschenken festgesetzt. Ja nach Grad der verwandtschaftlichen Beziehung und Höhe der Schenkung liegt der Steuersatz zwischen 5 und 68%.


Die Mehrwertsteuer (BTW) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2001 auf 19% erhöht. Ein reduzierter Steuersatz von 6% gilt für Lebensmittel, Medikamente, Artikel für Behinderte, öffentliche Verkehrsmittel, Bücher und Zeitschriften und bestimme Dienstleistungen für die Landwirtschaft. Ein dritter Tarif (0%) gilt für exportierte Güter und Dienstleistungen.


Es besteht mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de

Informationen zu Einfuhrsteuer finden Sie auf der Website der niederländischen Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl


Weitere Informationen über die Steuer in den Niederlanden:

Niederländisches Finanzministerium: www.minfin.nl

Niederländische Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl





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Niederlande wir kommen!

darkangel73 
hollandfan
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Registriert seit: 15.03.2007
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...   Erstellt am 16.03.2007 - 16:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


so ich bins mal wieder............fg

wie sieht es eigentlich aus mein lebensgefährte is zu 100% behindert und er will auch in zwei jahren nach seiner umschulung nachkommen nach holland wie sieht es aus kann uns jemand sagen wie es von statten geht in holland wegen behinderten ausweis und und und muss dazu sagen ihm fehlt ein arm was in aber nicht dran hindert alles zu machen was jeder auch mit zwei ärmen macht..................fg

um infos wären wir euch sehr dankbar





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