judith

Status: Offline Registriert seit: 16.06.2009 Beiträge: 184 Nachricht senden | Erstellt am 19.06.2009 - 07:20 |  |
Gestern entschied der Bundestag puncto Patientenverfügung.
Ein lange streit (über 6 Jahre) nahm ein Ende, der Patientenverfügung ist bindend.
Jetzt müssen sich Ärzte an diese Verfügung halten, auch wenn eine Krankheit nicht unbedingt tödlich endet.
In Deutschland haben inzwischen über 8 millionen Menschen eine Patientenverfügung.
Bis jetzt war die Gültigkeit, bzw. ob die Ärzte es einhalten oder nicht, ein *Lotteriespiel*.
Der SPD abgeordnete Stünker forderte: „Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass dieses Selbstbestimmungsrecht nicht nur in der Verfassung steht, sondern auch im Alltag eingehalten wird".
CDU und Vertreter die Kirche argumentierten dagegen.
Zitat:
CDU-Abgeordnete und Theologin Julia Klöckner: "Mit dem Stünker-Gesetz können Patientenverfügungen lebensgefährlich werden, denn was sich als Selbstbestimmung anhört, kann als großer Irrtum enden."
Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, meldete sich umgehend mit "berechtigten Anfragen" zu Wort. So sei die Basis einer Willensäußerung eine theoretische Vorwegnahme des Geschehens. Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz befänden sich nicht in der Sterbephase.
Ich für meine Person begrüße es, dass diese Verfügung jetzt bindend ist.
Patientenwille verpflichtet den Arzt
|
Lavida 

Status: Offline Registriert seit: 14.12.2006 Beiträge: 3920 Nachricht senden | Erstellt am 19.06.2009 - 18:44 |  |
Ich möchte nicht an Schläuchen hängen, künstlich am Leben gehalten werden.
Ein Gedanke, wenn es um das eigene Sterben geht, wohl jeder schon mal gedacht und auch schon laut ausgesprochen hat.
Das sagt sich auch schnell bei bester Gesundheit. Aber den Tod tatsächlich vor Augen, da sieht das schon ganz anders aus.
Die Praxis zeigt, dass nur wenige Menschen eine Patientenverfügung haben.
Das liegt vor allem daran, dass sie beim Ausfüllen der Verfügung gar nicht wissen, weil ihnen auch das Fachwissen fehlt, wie weit die Therapie gehen soll.
Es liegt auch daran, dass sie nach jedem Strohhalm der Lebensverlängerung greifen und dazu neigen belastende Therapien zu ertragen.
Die Medizin und ihre Möglichkeiten sind so vielfältig, und die einzelnen Krankheitsverläufe so unterschiedlich, dass der Erfolg einer Therapie kaum vorherzusehen ist.
Die Alternativen zur Patientenverfügung, die es schon immer gegeben hat, ist die Bevollmächtigung einer Vertreterperson.
Es ist der Gesundheitsbevollmächtigte. Er ist im BGB ausdrücklich vorgesehen.
Oft wird der Hausarzt hierfür ausgewählt. Das halte ich auch für vernünftig. Er kennt den Patienten, ist fachlich versiert und hat den emotionalen Abstand.
Aus meiner Erfahrung in der Sterbegleitung kann ich sagen, dass die Patientenverfügung eine untergeordnete Rolle spielt. Die gesetzliche Regelung hätte man sich sparen können.
mehr zu diesem Thema
mehr zu diesem Thema
[Dieser Beitrag wurde am 19.06.2009 - 18:45 von Lavida aktualisiert]
|