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Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
HANDELSBLATT, Montag, 17. September 2007, 15:52 Uhr Mit seinem verbalen Säbelrasseln beim Thema Abschuss entführter Passagierflugzeuge hat Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung die Kampfpiloten der Bundesluftwaffe gegen sich aufgebracht. Ihre Gewerkschaft reagierte ungewöhnlich heftig, die größte Bundeswehrgewerkschaft schloss sich dem an. HB BERLIN. Jung hatte am Wochenende angekündigt, er wolle ein für einen Terroranschlag entführtes Passagierflugzeug notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. Im "Focus" machte der CDU-Politiker klar, dass er sich vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bereits auf einen solchen Fall vorbereitet hatte - und dabei auch mit dem Widerstand von Bundeswehr-Piloten gerechnet hatte. Damals habe er gemeinsam mit der Luftwaffenführung festgelegt, "dass nur diejenigen Piloten fliegen sollten, die auch vor dem Hintergrund dieser schwierigen rechtlichen Frage dazu bereit wären, diesen Befehl auszuführen", sagte Jung. "Ich will niemanden gegen sein Gewissen zwingen, aber ich muss mich im Ernstfall auch auf die Piloten verlassen können. Ich kann in einer solchen Situation nicht lange diskutieren." Der Verband der Jetpiloten in der Bundeswehr erklärte daraufhin am Montag, eine solche Anweisung käme einer "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleich". Verbandschef Thomas Wassmann sagte, er könne den Piloten nur empfehlen, "in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen". Statt eine rechtlich saubere Klärung herbeizuführen, benutze man "die Piloten als Mittel zum Zweck". Wassmann appellierte an die Piloten, sich nicht zum Spielball machen zu lassen. "Ich kann nur jedem Piloten raten, sich im Zweifelsfall so zu verhalten, dass es nicht zu einer Situation kommt, in der der Minister die politische Verantwortung übernimmt und der Pilot ins Gefängnis wandert." Später empfahl auch der Bundeswehrverband als zentrale Interessenvertretung der Soldaten den Kampfpiloten, eine solche Anordnung zu ignorieren. Verbandschef Bernhard Gertz sagte, er halte Jungs Ansicht für verfassungswidrig. Die Bundeswehr-Piloten kämen ohne eine Verfassungsänderung in Teufels Küche , sagte Gertz dem Tagesspiegel. "Ich rate ihnen, einen Abschuss-Befehl nicht auszuführen egal wer diesen Befehl erteilt hat." Laut Soldatengesetz dürften Anordnungen, die eine Straftat beinhalteten, nicht umgesetzt werden. Scharfe Kritik kam auch von SPD, Grünen und Linkspartei. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte, Jung könne sich nicht einfach über die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweg setzen und damit andere in Gewissensnöte bringen. "Dann muss man notfalls die Verfassung ändern, aber man kann nicht einfach sagen, das interessiert mich nicht", sagte Wowereit. Sein Parteikollege Ludwig Stiegler sagte über Jung: "Er hat offenbar das Grundgesetz nicht im Tornister." Die Grünen forderten den Rücktritt von Jung. Parteichef Reinhard Bütikofer sagte n-tv: "Ich muss gestehen, ich bin fassungslos, wie der Minister mit der Verfassung umgeht." Karlsruhe habe klar entschieden, dass das Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig sei. "Wenn jetzt der Minister einfach so tut, als gehe ihn das nichts an, und wenn er bestimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung sei in Gefahr, dann müsse er sich auch nicht mehr daran halten, dann ist das schlicht bodenlos", sagte Bütikofer. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion "Die Linke" im Bundestag, Wolfgang Neskovic, erklärte, Jung riskiere eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn er seine Ankündigung tatsächlich umsetzen würde. Der Abschuss eines Passagierflugzeuges mit Raketen erfülle das Mordmerkmal der Tötung mit "gemeingefährlichen Mitteln" im Sinne des Strafgesetzbuchs. Dass sich Jung auf einen so genannten übergesetzlichen Notstand berufe, sei juristisch gesehen "grober Unfug", so Neskovic. Das Bundesverteidigungsministerium widersprach indes dem Pilotenverband. Ein Sprecher sagte, trotz unklarer Rechtslage dürften Bundeswehrpiloten einen Abschussbefehl nicht verweigern. Es seien Situationen denkbar, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichten und erforderten. Das sei verfassungsrechtlich anerkannt, solange es keine klare Regelung im Grundgesetz gebe. Rückendeckung bekam Jung auch von Innenminister Wolfgang Schäuble. Der CDU-Politiker sagte, Jung habe "völlig zu Recht" darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen mangels einer klaren gesetzlichen Regelung der übergesetzliche Notstand eintreten könnte. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2006. Die obersten Richter hatten damals das Luftsicherheitsgesetz gekippt, das von einer der rot-grünen Parlamentsmehrheit verabschiedet worden war und den Abschuss gekaperter Passagiermaschinen ermöglichen sollte. Das Gericht untersagte grundsätzlich den Abschuss von Flugzeugen mit Unschuldigen an Bord. Zulässig sei der Abschuss einer entführten Maschine lediglich, wenn sich darin nur Täter befänden. Selbst in diesem Fall gibt es aber eine weitere Hürde: Laut Grundgesetz dürfe die Bundeswehr die Polizei im Inland zwar unterstützen, aber nur mit polizeilichen Mitteln, stellten die Richter fest. Dies würde den Einsatz von Kampfflugzeugen ausschließen. Quelle: www.Handelsblatt.com ... und der Mino fragt sich, was diese Typen wohl gekifft haben, die im Kabinett unserer derzeitigen Regierung herumsitzen. ![]() Da sollte die Frage schon erlaubt sein, von welcher Seite der eigentliche Terror ausgeht. Darüber mal nachzudenken, lohnt sich allemal! Viele Grüße vom Mino aus unserer Bunten Republik Täuschland! ![]() . [Dieser Beitrag wurde am 17.09.2007 - 22:45 von Minotaurus aktualisiert] Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Und der SPIEGEL meldet: Jetpiloten und Bundeswehrverband sind sich einig: Einen gezielten Abschuss von entführten Passagierflugzeugen halten sie für illegal. Sie empfehlen Befehlsverweigerung, falls Verteidigungsminister Jung den Feuerbefehl gibt. "Ich kann den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), Thomas Wassmann, der "Leipziger Volkszeitung". Piloten, die sich so verhielten, könnten "mit der vollen Solidarität des Verbandes" rechnen. Wassmann kritisierte, die Ansicht Jungs, notfalls entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Abfangpiloten den Befehl zum Abschuss einer auch zivil besetzten Maschine in Terroristenhänden zu erteilen, komme der "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleich". Er empfinde es "als merkwürdig, dass ein Minister nicht in der Lage ist, trotz aller seiner Parteibeziehungen in den zuständigen Gremien eine Entscheidung herbeizuführen, um eine rechtlich saubere Klärung in der Sache zu organisieren". Er betonte: "Stattdessen benutzt man die Piloten als Mittel zum Zweck, indem man sie öffentlich in Bedrängnis bringt, um dadurch die Diskussion voranzutreiben, die man selbst nicht klären kann." Bernhard Gertz, Vorsitzender des Bundeswehrverbandes, sagte am Rande der Berliner Sicherheitskonferenz, das Verfassungsgericht habe "messerscharf" gesagt, dass nicht Leben gegen Leben abgewogen werden dürfe. Piloten machten sich strafbar, wenn sie einen vom Recht nicht gedeckten Befehl zum Abschuss einer als fliegende Bombe missbrauchten Maschine ausführten, betonte Gertz. Er würde jedem Piloten raten, einen solchen Befehl nicht auszuführen. Sonst werde er sich möglicherweise "auf der Anklagebank wiederfinden". Das Verteidigungsministerium vertritt allerdings die Ansicht, dass Bundeswehrpiloten einen Abschussbefehl trotz unklarer Rechtslage nicht verweigern dürften. Es seien Situationen denkbar, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichten und erforderten, sagte ein Ministeriumssprecher heute in Berlin. Das sei verfassungsrechtlich anerkannt, solange es keine klare Regelung im Grundgesetz gebe. Auf die Frage, ob Piloten den Befehl nicht verweigern dürften, sagte er, wenn es einen übergesetzlichen Notstand gebe und ein entsprechender Befehl erteilt würde, wäre das richtig. Jung verteidigt Vorstoß Jung sieht sich mit seiner Ankündigung, Terror-Jets im Notfall auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen zu lassen, im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht. "Ich argumentiere auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts", sagte Jung in Berlin. Zur Verantwortung der Kampfpiloten der Bundeswehr sagte der Verteidigungsminister: "Gehen Sie davon aus, dass das alles besprochen ist." Der CDU-Politiker warb für einen Konsens mit dem Koalitionspartner SPD. "Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes", betonte Jung. Nach SPD und Grünen attackierte auch die FDP den Verteidigungsminister: Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum Abschuss entführter Passagierflugzeuge als "nicht hinnehmbar" bezeichnet. "Wenn Franz Josef Jung seine unsäglichen Äußerungen nicht zurücknimmt, ist er für mich als Minister nicht mehr tragbar", sagte die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Abendzeitung". Regierungssprecher Ulrich Wilhelm betonte heute, dass die Bundesregierung noch keine Lösung für das Terrorszenario mit entführten Flugzeugen habe. Die Gespräche in der Koalition auf der Basis eines Vorschlags des Innenministeriums seien noch nicht beendet, sagte Wilhelm. Das Luftsicherheitsgesetz, dass das staatliche Handeln bei einem Terrorangriff mit gekaperten Passagiermaschinen regeln sollte, scheiterte im Jahr 2006 in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verbot damals die Abwägung "Leben gegen Leben" als Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Koalition ringt seit Monaten um einen neuen Gesetzentwurf. Quelle: dpa/AP/ddp/AFP Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Und der FOCUS schreibt: Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte dem Fernsehsender N24, so ein Befehl könnte verweigert werden. Der Verband der Jetpiloten innerhalb der Bundeswehr erklärte, er würde den Piloten empfehlen, einen Abschussbefehl zu verweigern. "Es ist ganz klar definiert, dass man rechtswidrige Befehle nicht befolgen darf", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, Thomas Wassmann. Ein Abschussbefehl komme einer "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleich". Gertz sagte: "Da der Abschuss von unschuldigen Geiseln an Bord eines Flugzeugs mindestens den Straftatbestand des Totschlags erfüllt, kann jeder Pilot sich ohne Angst vor Konsequenzen weigern, eine solche Entscheidung zu treffen." Auch FDP-Chef Guido Westerwelle nannte eine Befehlsverweigerung der Bundeswehrpiloten in einem solchen Fall gerechtfertigt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnte Jungs Vorstoß ab. "Da ist die verfassungsrechtliche Lage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Es ist verboten, Leben gegen Leben abzuwägen. Die staatsrechtliche Rechtslage ist klar", sagte Zypries der in Würzburg erscheinenden "Main Post" vom Dienstag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 einen Abschussbefehl für verfassungswidrig erklärt, weil dies mit dem Recht auf Leben und der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schlug daraufhin eine neue Verfassungsnorm vor, die zwischen Verteidigungsfall und polizeilicher Gefahrenabwehr liegt. Die SPD stimmte Schäubles Plan nicht zu. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) beklagte jetzt, die vergangenen eineinhalb Jahre seien nicht genutzt worden. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte am Montag in Berlin, bisher habe in der Koalition kein Konsens erreicht werden können. Schäuble-Sprecher Stefan Kaller sagte, der Prüfauftrag der Koalitionsvereinbarung sei noch nicht beendet. Mit der Frage eines übergesetzlichen Notstands habe sich Karlsruhe nicht beschäftigt. "Im Ergebnis lässt der übergesetzliche Notstand einen Befehl zu und einen Einsatz, dem dann auch andere Menschen zum Opfer fallen würden." Quelle: may/AFP/dpa Anmerkung vom Mino: Diese Diskussion zeigt uns wieder einmal sehr deutlich, an welcher Stelle die eigentlichen Verbrecher und Terroristen sitzen. Sie machen nicht einmal vor dem Grundgesetz halt. Deshalb wird es Zeit, diese Terroristen endlich abzuschießen, bevor sie unser Land ins Chaos stürzen. Glücklicherweise tickt wenigstens das Militär noch richtig in dieser Bunten Republik der Narren. ![]() Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Da gibt es also ein Land, dessen Verteidigungsminister erklärt, daß er beabsichtigt, die Verfassung zu brechen und sich gegen eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu wenden. Des weiteren tut er kund, daß er schon Teile des Militärs (die ursprünglich mal einen Eid auf eben diese Verfassung abgelegt hatten) auf seine Seite gebracht hat, und daß sich diese daran beteiligen werden. ![]() ![]() ![]() . [Dieser Beitrag wurde am 29.09.2007 - 16:27 von Minotaurus aktualisiert] Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
<CassiOpeia> unregistriert |
Ooooooh nein !!! Macht ein bißchen langsam mit dem Abschießen - ICH MUSS MORGEN FRÜH IN'S FLUGZEUG ! | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Hallo CassiOpeia,damit muß ich Dir leider zustimmen.
Mir würde eine ganze Menge dazu einfallen, aber vermutlich führen alle diese Wege direkt in den Knast, während die eigentlichen Verbrecher weiterhin frei rumlaufen.Hier auf dieser Plattform mag ich eigentlich keine Parteipolitik, aber ich höffe, daß sich bei den nächsten Wahlen der eine oder andere Wähler noch daran erinnern kann. ![]() Jedenfalls wünsche ich Dir einen guten und sorglosen Flug! Mit einer Gefahrenzulage sehe ich allerdings schwarz. Die meisten Chefs haben diese Einstellung.Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
johnnyrebel ![]() Moderator a.D. ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 12.09.2006 Beiträge: 242 Nachricht senden |
Hmmmmmmmmm, Signatur Glaubt nicht, ihr hättet Millionen Feinde. Euer einziger Feind seid: ihr selbst... | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Das ist völlig richtig! Denn zuvor hat der Gesetzgeber die Hürde der Verfassung der Bundesrepublik, das Grundgesetz und das Soldatengesetz installiert. Verfassungswidrige oder gar völkerrechtswidrige Befehle dürfen also gar nicht ausgeführt werden, wie der Bundeswehrverband bereits völlig richtig anmerkte. In diesem Falle wäre eine Befehlsverweigerung nicht nur legitim, sondern sogar zwingend erforderlich. Das unterscheidet uns vermutlich (noch) von der US-Army. ![]() Leider finden sich aber immer wieder irgendwelche Spinner, die darauf pfeifen und lieber "Rambo" spielen wollen. Daß sie dafür später in den Knast wandern, während irgendein Politiker die "politische Verantwortung" dafür übernimmt, ist diesen Knaben offensichtlich nicht klar. Gegen Dummheit ist eben noch kein Kraut gewachsen. Aber genau diese Dummheit ermöglicht es unseren Politikern, eine regimetreue Privatarmee nach dem Vorbild der Waffen-SS neben den regulären Streitkräften zu installieren. Vermutlich werden diese Typen auch nicht auf die Verfassung, sondern auf den Namen eines Politikers vereidigt. Auch das wäre in Deutschland kein Novum mehr. ![]() Bereits in den 68ern gab es in Deutschland (West) einen Kommandeur, der mit seiner Panzereinheit zur "Vaterlandsverteidigung" während der CSSR-Krise sogar ohne Befehl in die damalige CSSR einmarschieren wollte. Auch damals kannte man den Begriff der "offensiven Verteidigung" schon. Diese Aktion hat ihm später den Spitznamen "Panzer-Paul" eingebracht. Glücklicherweise wurde er damals noch rechtzeitig von verbündeten US-Streitkräften an der tschechischen Grenze gestoppt und das Militärgericht war anschließend etwas anderer Meinung als er. Aber solche Spinner sterben leider niemals aus. Spinnergrüße vom Mino. Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
mam Moderatorin a.D. ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 29.06.2006 Beiträge: 572 Nachricht senden |
Zum Glück hat das Milgram Experiment gezeigt, dass die Deutschen nicht alle Befehle ausführen. (Übrigens ein hervorragender Beitrag von dir, Mino) Signatur Praesis ut prosis, non ut imperes (Stehe an der Spitze um zu dienen, nicht um zu herrschen) | |||||
Minotaurus ![]() Hausherr und Gastgeber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 13.06.2006 Beiträge: 1550 Nachricht senden |
Das stimmt so leider nicht! Das Milgram-Experiment hatte (zum Leidwesen der Amerikaner) genau das Gegenteil gezeigt! Kuckstu hier: ![]()
Danke für die "Blumen!" *rotwerd*Signatur ![]() Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke. (Marcel Reich-Ranicki) | |||||
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