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Melody 
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...   Erstellt am 17.10.2008 - 13:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

mir wurde ALGII abgelehnt und bekomme auch kein Bafög. Ich gehe zur Schule um meinen HSA nachzuholen. Ich bin 23 und lebe mit meinem Freund zusammen der eine Lehre macht. Steht mir Sozialhilfe zu?




JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 17.10.2008 - 13:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit welcher Begründung wurde ALG II abgelehnt?





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Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

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Ottokar ...
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...   Erstellt am 17.10.2008 - 16:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Melody schrieb

    Steht mir Sozialhilfe zu?

Nur wenn du Altersrentner oder 100% Erwerbsunfähig bist. Bitte mal die Frage oben beantworten.





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Melody 
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...   Erstellt am 19.10.2008 - 14:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


JulesPapillon2 schrieb

    Mit welcher Begründung wurde ALG II abgelehnt?


Weil ich unter 25 bin und nicht mehr Zuhause wohne.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 19.10.2008 - 15:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Warum wohnst du nicht mehr zu Hause?
Kindern unter 25 die Bedürftig sind dürfen nicht von zu Hause ausziehen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die einen Verbleib in der elterlichen Wohnung unmöglch machen.

Auch wenn du diese besonderen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllst, hast du trotzdem lt. § 20 Abs. 2a SGB II Anspruch auf 80% der Regelleistung (281€).

Hast du die Ablehnung schriftlich?





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JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 19.10.2008 - 15:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hast du die Ablehnung schriftlich oder mündlich bekommen? Wann bist du ausgezogen? Bestehen Gründe, wie z.B. Platzmangel oder täglicher Streit, warum du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst?

[Dieser Beitrag wurde am 19.10.2008 - 15:04 von JulesPapillon2 aktualisiert]





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lijay 
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...   Erstellt am 19.10.2008 - 20:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


du solltest dringend bafög beantragen und schauen ob du den bekommst. wenn nicht sind deine eltern unterhaltspflichtig.
außerdem hast du anspruch auf das kindergeld.
wie bezahlst du momentan deine krankenversicherung.




Melody 
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 15:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe die Ablehnung schriftlich und mündlich.

Ich wohne nicht mehr Zuhause da es häusliche Gewalt gab und ich psychisch fertig war/bin.

Die Sachbearbeiterin wollte mir ja erst die Regelleistung von 281 € geben aber dann hat sie mir davon 154 € Kindergeld abgezogen. Und am Ende hat sie selbst die 130 € gestrichen, da angeblich, mein Freund zu viel Einnahmen hat. Dabei haben wir am Ende des Monats immer Minus auf dem Konto.

Ich bin im Oktober 2007 ausgezogen.

Bafög bekomme ich nicht, weil das erst ab der 10. Klasse gilt, ich bin aber erst in der 9.

Ich bezahle keine Krankenversicherung, bin über mein Vater noch versichert.

[Dieser Beitrag wurde am 20.10.2008 - 15:33 von Melody aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 12:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ob ihr Minus auf dem Konto habt, ist für den ALG II Anspruch uunrelevant.

Du erhälst dein KiGe selbst?

Da hier wegen häuslicher Gewalt eindeutig ein besonderer Grund gemäß § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 3 SGB II vorliegt, wegen dem du nicht auf die Wohnung deiner Eltern verwiesen werden kannst, steht dir gemäß diesem § dein Anteil an den Unterkunftskosten zu.
Außerdem steht dir lt. § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II der volle Regelsatz von 351€ zu.

Das Einkommen deines Freundes darf hier NICHT auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Wenn du noch nicht volljährig bist, kannst du rein rechtlich keine BG oder Unterstützungsgemeinschaft nach § 7 Abs, 3 oder 3a SGB II mit ihm bilden, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist.
Wenn du volljährig bist, gelten die Anforderungen von Abs. 3a, lies dazu bitte mal die Begründung in diese Klage ab III.:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 217-0.html

mit diesen Begründungen solltest du sofort gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und Antrag auf vorläufige Zahlung deines ALG II stellen - beides natürlich schriftlich.

Unabhängig davon sind lt. BGB deine Eltern dir gegenüber voll unterhaltspflichtig, bis du eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hast. Das ist einklagbar!





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Melody 
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 15:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja, ich bekomme Kindergeld selber auf mich ausgezahlt.

Danke für deine Antwort.

Aus den § 7 ABS. 3a SGB2 geht hervor dass wir sowas wie eine Verantwortungs-und Einstehgemeinschaft füren. Da wir bereits seit Oktober 2007 zusammen leben, also etwas über ein Jahr.

Kann ich dann trotzdem Widersprich einlegen?

[Dieser Beitrag wurde am 22.10.2008 - 16:08 von Melody aktualisiert]




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