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Hexe ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 199
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Ottokar,

ich habe von Dezember 2000 bis April 2005 Sozialhilfe bezogen.10.2001- 04.2005 habe ich einmal die Woche 3Stunden gearbeitet und gesamt im Monat 180 DM verdient.Mit dem Euro dann 92 euro im Monat.

Frage:Wie viel durfte mir das Amt Sozialamt
anrechnen.

Meine Kinder waren 2001....11,9,7 und 5 Jahre alt.


Ich sage Danke im voraus......





Signatur
Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht

Gruss Hexe

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 19:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Im BSHG, also bis 31.12.2004, galten im § 67 im Prinzip die selben Absetzmöglichkeiten wie in § 11 Abs. 2 SGB II, allerdings ohne die 400 Euro Klausel.
Welche weiteren Freibeträge es gab und in wieweit die o.g. pauschaliert wurden, kann ich nicht beantworten.
Dazu gab es diverse Verordnungen, dei mir aber icht vorliegen.

Da der Grundfreibetrag von 100€ erst ab 01.10.2005 galt, konnten bis dahin nur die in § 11 Abs. 2 SGB II genannten Beträge incl. der 30€ für priv. Versicherungen abgesetzt werden.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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