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<geust>
unregistriert

...   Erstellt am 22.10.2007 - 14:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo

Ich habe Heute besuch nach Hause bekommen vom Sozialamt und zwar wegen es hätte jemand sich anunom gemeldet und hat gesagt das ich mit meinen Freund zusammen Wohne dies stimmt nicht mein Freund Wohnt zwarim gleichen Haus in der gleichen Etage aber wir Wohnen nicht zusammen. Die Frau vom Sozialamt fragte mich warum ich Herren Duchgel in Bad hätte ich sagte das mein Freund derzeit nicht Baden oder sich Duschen kann auf grund dessen das bei meinen Freund renoviert wird und kein Warm Wasser hat.

Ich habe Angst das sie mir kein Geld mehr geben.

Bitte hilft mir !!!

Danke




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 22.10.2007 - 15:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

du hättest die gar nicht erst rein lassen dürfen, nur mit Anmeldung!
Deine Ausrede für's Duschbad war natürlich schlecht. Hättest du gesagt: benutze ich selbst
hätte die dumm dagestanden.

Grundsätzlich kann man aber sagen: ein Herrenduschbad im Bad ist kein Beweis für das Vorliegen einer Haushaltgemeinschaft und schon gar nicht für eine Bedarfsgemeinschaft.
Sollte die ARGE mit dieser Begründung die Leistung kürzen, sofort Widerspruch und parallel dazu Feststellungsklage beim Sozialgericht - da haben dir Richter dann mal wieder was zum lachen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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