Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:


More : [1]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Monkey 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und Guten Tag,

als leidgeprüfter ALG II Empfänger bin ich nun endlich auf ein Forum gestossen, was mir von der Art und Weise der Antworten her gefällt und unternehme nun den Versuch auch auf mein Problem(e) Antworten zu bekommen.

Wie erwähnt,beziehe ich voll hartz 4 und bin von der Arge in Hinsicht auf Jobvermittlung eher stiefmütterlich behandelt worden. Weder ABM noch 1 Euro Jobs waren für mich mit solzen 51 Jahren nicht vorhanden. Also was tun.
Da kam ich im Februar diesen jahres auf die Idee mich als hausmeister selbstständig zu machen.Ich hatte auch die Zusage von 4 Autohäusern dort Hausmeisterdienste monatlich zu verrichten.
Also meldete ich ein gewerbe an und meldete dies auch der Arge. Okay ich hatte die Zusagen von 4 Autohäusern und einer anderen Fa. dort die Arbeiten zu übernehmen.Alles sollte später vertraglich festgehalten werden. Ich hätte laut meiner Angebote ein monatliches Einkommen von 400,- Euro gehabt.Wohlgemerkt Brutto, denn Kosten würde ich ja auch haben.
Gleichzeitig beantragte ich aber weiter ergänzendes Hartz IV Geld,denn die Vertäge waren nicht unterschrieben und ich wußte ja nicht was die Zukunft bringt.Bei der beantragung von Weiterbewilligung von sollte ich gleichzeitig eine Ertragsvorschau für mein Gewerbe vorlegen. Dort trug ich monatlich 250,- Euro netto ein, da ich insgesamt 150 Euro monatlich als Kosten ansetzte.
Der Antrag wurde angenommen. Zwischenzeitlich jedoch erhielt ich die nachricht,dass die 4 Autohäuser von dem Angebot zurücktreten. Sofort habe ich unter Angabe meiner BG Nummer die ARGE von der neuen Situation unterrichtet und eine berichtigte Ertragsvorschau abgegeben,was mir auch mit Stempel bestätigt wurde. Diese berichtigte Ertragsvorschau wurde seitens der Arge anscheinend nicht beachtet und ich erhielt meinen bescheid,entsprechend der im Vorfeld gemachten Angaben mit dem höheren erwarteten Einkommen aus selstständiger Tätigkeit.Man berücksichtigte meinen Freibetrag von 100,- Euro und zog mir aber wegen der Ertragsvorschau gleich mal 150,- Euro vom Regelsatz ab.Ich legte sofort am 28.04.08 Widerspruch ein und verwies darin auf die berichtigte Ertragsvorschau. Nichts passierte bis August 2008. Da erhielt ich meinen neuen bescheid von 09.08-03.09. Dieser bescheid berücksichtigte nun meine berichtigte Ertragsvorschau,aber nur zum Teil. Angegeben hatte ich Einkommen ( erwartet aus selbstständiger Arbeit laut Prognose) 125,- Euro Brutto.Reingewinn 100,- Euro netto. Trotzdem rechnete man mir 20,- Euro als Einkommen an so dass mir vom Regelsatz 20,- Euro fehlen.
Ich legte widerum sofort Widerspruch ein.
Gleichzeitig verklagte ich die Arge beim Sozialgericht wegen Untätigkeit ( Nichtbearbeitung meines Widerspruches vom April 2008)und beantragte für den Bescheid vom April 2008 wegen Falschberechnung des Regelsatzes eine einstweilige verfügung und das gleiche auch für den Bescheid vom August 2008 wegen Falschrechnung meines Regelsatzes.In diesem Rechtschutzverfahren, wollte ich erreichen, dass der bescheid für den abgelaufenen zeitraum ( Mai - September 2008) geändert wird und mir mein zustehendes Geld nachgezahlt wird. So auch für den bescheid vom August 2008,weil mir 20,- Euro zum Regelsatz fehlte weil meines Erachtens mein freibetrag nicht berücksichtigt wurde.Beide Anträge begründete ich mit Notlage, da man als HartzIV Empfänger eh am Existenzminimum lebt und jeden Cent braucht,gerade im bezug auf die stark gestiegenen Preise für Nebenkosten des Wohnraums und der Lebenserhaltungskosten.

Heute war nun der Erörterungstermin.
Mir wurde mitgeteilt,dass die Untätigkeitsklage anhängig bleibt,aber aus der einstweiligen verfügung rausfällt.Schließlich hätte ich trotz meines zusätzlichen Einkommens von 100,- Euro insgesamt 555,- Euro zur Verfügung gehabt.Das müßte reichen.Außerdem sei in diesem fall keine Notlage erkennbar.
Was den Antrag auf EWV für den bescheid vom August 2008 betrifft,so wurde mir ebenfalls mitgeteilt,dass es eine EWV nicht gibt weil keine Notlage erkennbar sei.Außerdem sei das bei selbstständigen anders.Man würde einen Mittelwert ermitteln und somit auch zahlen.Später dann nach einer frist würde dann aufgerechnet was und ob überhaupt der fehlende betrag zur Grundsicherung nachgezahlt wird.

So nun weiß ich genau so viel wie vorher.

Kann die Arge auf Grund einer Ertragsvorschau den Grundregelsatz im Vorfeld senken?
Darf die Arge gesetze,die einen freibetrag bestimmen,diesen selber festsetzen ?


Ganz schön viel was? Aber ich bitte Euch um ersnstgemeinte Tips,wie ihr in meinem fall verfahren würdet.

Gruß Monkey




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Monkey schrieb

    Kann die Arge auf Grund einer Ertragsvorschau den Grundregelsatz im Vorfeld senken?
    Darf die Arge gesetze,die einen freibetrag bestimmen,diesen selber festsetzen ?

Selbstverständlich nicht.

Du hättest nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes des 1. Bescheides einen Überprüfungsntrag stellen und darin die Nachberechnung deines ALG II unter Nachweis des tatsächlichen Einkommens beantragen müssen.

Bei Einkommen in unterschiedlicher Höhe wird ein Mittelwert errechnet und der ALG II Berechnung zugrunde gelegt.
Offenbar hat man die von dir angegebenen 25€ als Ausgaben nicht akzeptiert, sondern das gesamte brutto als Netto angesetzt, dabei ergibt sich dann ein anrechenbares Einkommen von 20€.
Das ist aber rechtswidrig, die Ausgaben müssen gemäß § 3 Abs. 2 ALG II-V berücksichtig werden.

Die SG behandeln Anträge auf ER sehr unterschiedlich. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Richters.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Monkey 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und danke,

nach Ablauf des 1. bescheides habe ich die Überprüfung des zurückliegenden Zeitraumes beantragt.Außerdem lagen der Arge monatlich in diesem Zeitraum meine BWAs vor.Okay das alles wird in einem haupttermin noch behandelt,aber wie lange wird das dauern.Das geld was mir rechtswidrig abgezogen wurde,brauche ich doch? Außerdem mußte ich abschließende Angaben zum abgelaufenden Bewilligungszeitraum gemacht werden,was ich getan habe und da ist alles an verdienst noch mal aufgelistet.

Was den zweiten bescheid betrifft,so ist mir klar dass die Brutto mit netto verwechseln.Aber ich mußte den Antrag auf EWV zurücknehmen weil die fehlenden 20,- Euro keine Notlage bedeuten,was ich jedoch anders sehe.
Was kann ich da tun? Soll ich die Zurücknahme des Antrags auf EWV zurücknehmen?


Monkey




Monkey 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


....wie lange hat denn die ARGE Zeit auf Widersprüche zu antworten bzw.diese ggf.aus der Welt zu schaffen..




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn der Richter den Antrag auf ER ablehnt, kannst du gar nichts machen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 14:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Monkey schrieb

    ....wie lange hat denn die ARGE Zeit auf Widersprüche zu antworten bzw.diese ggf.aus der Welt zu schaffen..

Lt. SGG 3 Monate.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Monkey 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 17:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke,könnte ich aber trotzdem mal in Erfahrung bringen in welcher frist die Arge Widersprüche bearbeiten muß ?

Monkey




Monkey 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 8
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 17:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


...sorry,hat sich wohl überschnitten......




JulesPapillon2 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 229
Nachricht senden
...   Erstellt am 30.10.2008 - 17:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Monkey.

Rechts über deinem Post ist ein kleines Icon das aussieht wie ein Blatt Papier mit Stift. Damit kannst du deine Beiträge ändern und musst keine Doppel-Posts absenden.





Signatur
Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 31.10.2008 - 11:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und mit dem Mülleimer-Icon kann man überflüssige Beiträge ganz löschen





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

More : [1]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Wartezeiten am Sozialgericht buccy 3 sevenid
Schildbürgerstreiche Sozialgericht 0 sevenid
Klagen vor Sozialgericht Loewe 0 sevenid
Geldrückzahlung bei Krankheitsfall-Sozialgericht? fritzl 2 sevenid
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht Ottokar -1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 7 User Geburtstag
Mona08 (27), scheisspd (25), Kojak (39), babs (53), mrbaboon (34), Nic (24), mila (23)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
sozialgerichtsentscheidungen alg 2 einstweilige verfügung | erörterungstermin sozialgericht | sozialgericht erörterung | wie lange braucht die arge bei weiterbewilligung | hartz 4 erörterung | erörterung har | sozialgerichts forum | erörterungstermin im sozialgericht
blank