sheikhy

Status: Offline Registriert seit: 26.03.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 26.03.2008 - 10:44 |  |
Ich bitte um Auskunft zu folgendem Thema: Ich bin seit 3 Jahren geschieden, mein Ex-Mann bezahlt Unterhalt für meinen 15jährigen Sohn, für den ich das alleinige Sorgerecht habe. Mein Sohn wird nun im Sommer eine Koch-Lehre beginnen. Er benötigt dafür spezielle Berufskleidung sowie ein ziemlich teures Messerset.
Auf "scheidungen.at" steht in der Rubrik "Recht", dass Berufskleidung zu den Sonderausgaben zählen "kann", die zur Hälfte vom Unterhaltspflichtigen mitfinanziert werden sollen(müssen?).
Meine diesbezügliche Anfrage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft hat aber die gegenteilige Auskunft ergeben - Berufskleidung steht in der Liste der Dinge, die NICHT zu den Sonderausgaben zählen. Was stimmt nun? Und zählt auch das Messerset als "Berufswerkzeug" zu diesem Posten?
Ich bitte dringend um Rat - auch an wen ich mich wenden kann, wenn die BH eher "zurückhaltend" ist und ich leider mit meinem Ex-Mann nicht sprechen kann.
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