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Hartzgeschaedigt58er  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 44 Nachricht senden | Erstellt am 28.01.2008 - 16:39 |  |
I think I hear not right!!!
Vor ein paar Tagen bekam ich ein Schreiben meiner Vermittlerin - nicht der Sachbearbeiterin- mit einer Einladung zum Gespräch über meine berufliche Situation usw., natürlich mit der Androhung von Sanktionen, falls ich nicht erscheinen sollte.
Da ich bereits vor ca. einem Jahr(Mai 2007)das Formular für die 58er-Regelung unterschrieben habe, und zwar von derselben Vermittlerin zugeschickt, habe ich mir natürlich Gedanken gemacht und erst mal da angerufen.(Durchwahl war ja GottseiDank angegeben).
Und mußte folgendes zur Kenntnis nehmen:
Da ich ja einen selbständigen Job ausübe(damit sind ca. 100 Euro Zusatzverdienst im Monat als Telefoninterviewer gemeint, scheinselbständig), müsse ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, womit ich mich u.a. verpflichte, die ARGE zu informieren über die Höhe des Zusatzverdienstes.(Tue ich sowieso!)
Da war ich dann doch überrascht. Seit Beginn von Hartz4 habe ich nie was von der Vermittlerin gehört, mir wurde keine Stelle angeboten oder eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt.
Nur nach dem Unterschreiben der 58er-Regelung bekam ich eine Woche später noch einen Fragebogen, was ich wäre und wolle, Ausbildung usw. Das war aber noch im Mai 2007!
Möglicherweise hat die Dame damals vergessen, mir eine Eingliederungsvereinbarung unterzujubeln, und wird heute darauf angesprochen von Kollegen.
Ich meine aber, dazu hätte Sie kein Recht mehr, da auch die Tätigkeit erst nach der 58er-Regelung-Unterschrift begonnen wurde.
Es wäre ein Rechtsfehler, von mir noch sowas zu verlangen. Immerhin will sie sich auch noch mal erkundigen.
Oder sieht das jemand anders?
It's not an honor to be a Hartz-Bonner!
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 213 Nachricht senden | Erstellt am 28.01.2008 - 19:54 |  |
Hallo Hartzgeschaedigt58er,
der Einladung mußt Du folgen.
Eine EinV soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren.Sie soll inbesondere bestimmen:
Welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält.Welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Eingliederung in Arbeit unternehmem muß.Nichts anderes soll darin vereinbart werden.
Du mußt keine EinV unterschreiben.
Auch nachzulesen im Ratgeber 58er-Regelung.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Hartzgeschaedigt58er  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 44 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 11:06 |  |
Vielen Dank für den Hinweis, Maultasche.
Ich hab mir den Ratgeber noch mal angeschaut, da steht doch aber genau das drin, was ich sage.
Ich bin nach der Unterschrift unter das mir zugesandte 58-Regelungsformular nicht mehr verpflichtet, irgendwelche Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben. Auch nicht, wenn ich mir selbst danach einen kleinen Job besorgt habe, um die ca. 100 Euro anrechnungsfreien Zuverdienst zu haben. Natürlich schwankt der Zuverdienst so um die 100 Euro, deswegen hat die Sachbearbeiterin das monatliche Einkommen ja schon auf 120 Euro festgesetzt. Ich bemühe mich aber, bei 100 Euro zu bleiben.
Es ist wohl mehr die ARt des Zuverdienstes ausschlaggebend, es handelt sich bei dem Telefoninterviewer-Job um eine freiberufliche und damit selbständige Tätigkeit, die ich allerdings keinesfalls irgendwie ausbauen möchte, da sie in Wirklichkeit eine Scheinselbständigkeit ist, wo ich selbst die Rechnung von der Firma erhalte die ich dann nur noch zu unterschreiben brauche.
Natürlich schicke ich der ARGE eine Kopie dieser Rechnungen, da ich dazu verpflichtet bin, jeden Zuverdienst zu melden.
Aber mit Eingliederungsvereinbarung hat das doch nichts zu tun.
Der Job ist ja auch nicht von der ARGE gekommen.
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Hartzgeschaedigt58er  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 44 Nachricht senden | Erstellt am 30.01.2008 - 13:16 |  |
Na also,
habe heute um 10:36 einen Anruf von der ARGE bekommen, dass die Einladung hinfällig sei, nachdem sich die Vermittlerin nochmals bei der Rechtsabteilung informiert hatte.
Werde ihr jetzt das Formular mit Hinweis auf das vom Anrufbeantworter aufgezeichnete Gespräch zurückschicken.
Eingliederungsvereinbarung bei 58er, sowas!!!
Kosten: meine Nerven, Fax an Rechtsanwalt, Telefongespräch RA(Fern), Telefongespräch ARGE,viel Zeit und guten Schlaf.
Viel Lärm um Nichts, aber das hochgefährlich!
(Mein Prozess wegen der Wohnkosten läuft immerhin schon 1 Jahr und 4 Monate!)Ohne Darlehen außerhalb der ARGE gar nicht zu bewältigen, Immer am Rande des Todes.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2193 Nachricht senden | Erstellt am 30.01.2008 - 14:26 |  |
Hartzgeschaedigter58er schrieb
Kosten: ...Fax an Rechtsanwalt, Telefongespräch RA(Fern), Telefongespräch ARGE... |
Kannst du die Kosten belegen? Dann würde ich die ARGE "knallhart" auffordern, den Betrag zu erstatten. Die Kosten wurden ja nicht durch dich verursacht. Gleich mit dem besagten Formular mitsenden! 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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