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Selim
unregistriert

...   Erstellt am 23.06.2005 - 04:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Definition des Sklavenbegriffes:

Durch den Begriff des Sklaven wird ausschließlich eine Person bezeichnet, die nach heutigem Verständnis alle Rechte, selbst die elementaren Menschenrechte vollständig verloren hat. Er wird als Sache (lat. res mobiles) im Besitz seines Herrn oder auch seiner Herrin gesehen und ebenso behandelt: sein Besitzer kann ihn jederzeit willkürlich verkaufen, vermieten, zu Arbeiten zwingen, bestrafen usw. ...

Der Sklavenstand war ohne jedes Ansehen und Würde und so ist es mehr als bezeichnend, daß die meisten römischen Schriftsteller, die sich mit diesem Thema befaßt haben, Sklaven und Tiere in einem Atemzug nennen.

Das ist aber auch schon alles, was alle Sklaven gemeinsam haben.


Feldsklaven

Die Parallelen von Tieren und Sklaven treffen meiner Meinung nach am ehesten auf die Feldsklaven zu: Sie sind überwiegend mit landwirtschaftlichen Arbeiten unter rein ökonomischen Gesichtspunkten beschäftigt und stehen unter massiver Kontrolle der unbarmherzigen Aufseher. Alles (Essen, Schlafen und vor allem Arbeiten) zielt auf die maximale Nutzbarmachung der "Maschine Sklave". Das schlimmste für den Betrieb meint Cato seien untätige Sklaven, weil sie etwas kosten anstatt etwas einzubringen und so beschäftigt er sich intensiv mit der Frage, welche Arbeiten bei schlechtem Wetter erledigt werden könnten.

Haussklaven

Haussklaven gehörten zur familia des Hausherrn und waren für die Erledigung aller Arbeiten, die im Haushalt anfielen, verantwortlich. Dazu gehörten u.a. das Kochen, Waschen und Putzen - kurz: die Erledigung von allem, was dem Herrn das Leben erleichtert. Ihre Aufgabenerfüllung erfolgt einigermaßen in eigener Verantwortung, sie werden im Gegensatz zu den Feldsklaven nicht bis zum äußersten ausgebeutet und haben außerdem noch eine direkte Verbindung zum Herrn. Ihre Tätigkeit reduziert sich nicht auf wirtschaftlichen Profit sondern ist darauf ausgelegt, teilweise völlig unwirtschaftlich ihren Herrn zu verwöhnen sowie dessen Wohlstand und Würde zu repräsentieren.

Sklaven im öffentlichen Besitz


Grundsätzlich kann man sagen, daß diese Sklaven quasi die Arbeiten erledigen mußten, die heute von der Stadt ausgeführt werden. Darunter fallen u.a. Gebäude- und Straßenbau sowie Hafenarbeit.

Frontin schildert als ehemaliger "curator aquarum", wie Sklaven im öffentlichen Besitz, die in diesem Fall für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Rom zuständig sind, zu arbeiten haben.

Sklaven im Besitz des Kaisers

Damit sind hier die Sklaven gemeint, die in Vertrauensstellungen beim Kaiser selbst oder in dessen Verwaltung arbeiteten, denn jeder Kaiser besaß natürlich auch Sklaven der übrigen Kategorien.

Eine Minderheit von Sklaven erarbeitete sich durch seine direkte Nähe zum Herrscher großen Reichtum und Einfluß auf dessen Politik. Ab dem 1. Jh. n. Chr. lösten Sklaven die Freigelassenen in diesen Positionen ab, da sie aufgrund ihrer Rechtlosigkeit z.B. gefoltert werden durften, um ihre Aussagen zu überprüfen. Viele von ihnen wurden in der Verwaltung bald wichtiger als Freie und so ist es zwar absurd, aber Sklaverei konnte, um derartige Aufgaben wahrnehmen zu können, ein Mittel des sozialen Aufstieges sein!

"Den" Sklaven hat es also nie gegeben.

Beim Sklaven wurde im Gegensatz zum Freien nicht zwischen Person und Arbeitskraft unterschieden. Seine ausschließliche Lebensaufgabe besteht also darin, der ihm zugewiesenen Beschäftigung nachzugehen, Essen und Schlafen dienen nur der Wiederherstellung seiner Arbeitskraft; ihm fehlt die Freizeit und das Recht, sich z.B. politisch zu betätigen oder sich mit anderen Studien zu befassen.

Geschichtlicher Abriß über die Sklaven in Rom und die Entwicklung seiner Stellung

Am Anfang waren die Römer ein Bauern- und Hirtenvolk, das mit seiner Hände Arbeit selbständig seine Äcker bestellte und Vieh züchtete. Sehr früh etablierte man aber auch die Sklaverei; schon im Zwölftafelgesetz findet sie sich. Mit den militärischen Erfolgen über seine Nachbarn stieg nicht nur der Lebensstandard und Einfluß, sondern auch die Zahl der Kriegsgefangenen. Diese wurden häufig versklavt und als billige und vor allem rechtlose Arbeiter eingesetzt. Mit dieser Entwicklung sang auch die praktische Stellung der Sklaven vom Kollegen des Herrn zum rechtlosen Zwangsarbeiter, die nicht mehr Rechtsperson, sondern nur noch Sache im Besitz ihres Herrn waren. Die Körperverletzung eines Sklaven wurde nun sogar als Sachbeschädigung einer Ware betrachtet und geahndet.

Als ihre Zahl immer weiter in die Höhe schnellte, wurden sie zu einer Konkurrenz für die freien Lohn- und Hilfsarbeiter, gegen die diese keine Überlebenschance hatten; sie hatten zahlreiche Rechte und waren daher einfach zu teuer! Dieser Strukturwandel bewirkte, daß die sozialen Verhältnisse immer weniger mit der juristischen Struktur der Gesellschaft übereinstimmten: die Bauern sanken, obwohl hochgeachtet ins Proletariat herab, dagegen gelang es vielen Freigelassenen, ja sogar Sklaven durch Handel und Geschäfte zu Reichtum zu gelangen.

Im ersten Jahrhundert n. Chr. änderte sich erneut die Produktionsweise und auch die Stellung der Sklaven. Die Großgrundbesitzer gingen dazu über, ihr Land kleinflächig zu verpachten -auch an Sklaven. Damit wurde ihnen wieder Verantwortung übertragen, die sie früher zu Zeiten der Standardisierung nie gehabt hatten. Das setzt aber auch eine gewisse Rechts- und Prozeßfähigkeit voraus, denn in der Praxis konnte nur ein Sklave Verwalter seines Herrn sein, wenn auch bei den Geschäfspartnern klar war, daß Abmachungen mit ihm gültig waren.

Nach dem lex natura wurde die Sklaverei als natürlich angesehen und dementsprechend nie von keinem Philosophen der damaligen Zeit trotz temporär unterschiedlichem Umgang mit diesen bestritten oder angefochten - von Bürgern oder gar Sklaven demzufolge erst recht nicht.

Unterschiedliche Wege, Sklave zu werden:


Geburt

Kinder, deren Eltern beide Sklaven waren oder die aus einer Verbindung des Hausherrn mit einer Sklavin entstanden waren, wurden grundsätzlich als Sklaven angesehen.

Kriegsgefangene


In der Frühzeit ging man dazu über, im Kampf gefangene Krieger nicht mehr zu töten sondern sie, wie schon oben erwähnt, zu versklaven. Mit den militärischen Erfolgen nahm zwangsläufig auch die Zahl an versklavten Kriegsgegnern zu. Auf Grund ihrer steigenden Anzahl konnten sie nicht mehr im Haus des Herrn mit Familienanschluß untergebracht werden und sanken zu mißbrauchten Zwangsarbeitern herab.

Schuldsklave

Konnte ein Römer seine Schulden nicht mehr bezahlen, so hatte sein Gläubiger das Recht, diesen auf dem Sklavenmarkt zu verkaufen, um an sein Geld zu kommen.

Freilassung

Zum Funktionieren der Art der römischen Sklaverei hat sicherlich die Aussicht auf eine mögliche Freilassung beigetragen. Die Sklaverei war nämlich nicht automatisch ein lebenslanger Zustand, sondern der Besitzer konnte seinen Sklaven jederzeit oder testamentarisch in die Freiheit entlassen. Eine andere Möglichkeit sein Sklavendasein zu beenden bestand darin, sich freizukaufen. Einige Sklaven erhielten nämlich Lohn für ihre Arbeit, den sie sparen konnten. Ulpian, ein römischer Jurist des 2. Jh. n. Chr. stellt klar, daß dies auch tatsächliches Eigentum des Sklaven und nicht des Herrn war.

Um die Freilassung rechtsgültig werden zu lassen, war eine Zeremonie, die sog. manumissio notwendig. Danach erhielt der Freigelassene weitgehende Rechte, ihre Nachfahren konnten sich sogar um politische Ämter bewerben. In der Realität war dies auf Grund ihres mangelnden Ansehens kaum möglich.

Die Saturnalien


Die Saturnalien (lat. Saturnalia) waren ein vor allem bei den sog. kleinen Leuten aufgrund der Aufhebung aller Stände trennenden Normen sehr beliebtes Fest, daß sich auf die frühe Agrarstrukrur Roms zurückführen läßt. Im Jahr 217 v. Chr. wurde es auf den 17. Dezember gelegt; aus diesem Datum wird ersichtlich, das es nicht in Verbindung mit der Aussaat steht, sondern zu Ehren Saturns, der nach römischer Überlieferung den Ackerbau nach Latium brachte begangen wurde, nachdem alle Feldfrüchte geerntet worden sind, wie Macrobius anmerkt. Dieser Gelehrte aus der Kaiserzeit betont in seinem Werk "Saturnalia" besonders die tiefe Verehrung für Saturn.

Aus dem anfangs sakral-religiösen entwickelte sich nach 217 v. Chr. ein immer profaneres Fest, das eine Periode des geregelten Alltags in Bezug auf Arbeit und Politik beschloß und es ermöglichte nun dankenswerter Weise allen, die während des vergangenen Jahres unterdrückten Triebe und Instinkte teilweise auch in der Öffentlichkeit auszuleben. Wie oben schon erwähnt, war mit den Saturnalien die zeitlich befristete Einstellung der Hierarchie Sklave - freier Römer verbunden. Sie stellte also die einzige Möglichkeit für die meisten unmenschlich hart arbeitenden Sklaven dar, auszuruhen und sogar ihren Herrn zu lästern oder zu kritisieren. In den manchmal beschriebenen Genuß des Rollentausches dürften allerdings nur die wenigsten Sklaven, allenfalls die Haussklaven gekommen sein. So mußte beispielsweise der Schriftsteller Horaz peinlicher Weise erleben, daß sein Sklave dessen sexuelle Umtriebe parodierte. Wie es sich während dieser Feten und Gelage zugetragen haben mag, ist uns aus einigen zeitgenössischen Komödien, z.B. von Stichus überliefert, in denen die Sklaven wilde Parties nach derb-komischen Vorschriften feiern.

Die Gladiatoren

Auch wenn die Gladiatoren sich nicht ausschließlich aus Sklaven rekrutierten, so stellten diese jedoch deren Hauptkontingent. Da Sklaven, wie schon erwähnt, nach damaligen Rechtsverständnis keine Menschen sondern Sachen im Besitz ihres Herrn waren, konnte dieser sie ja zu allem zwingen, also auch als Gladiator in der Arena auf Leben und Tod zu kämpfen. Ähnlich wie Prostituierte, Verbrecher und Schauspielern zählten auch Gladiatoren zu den sog. "inhonesti", also den Ehrlosen, deren Rechte und Ansehen äußerst begrenzt waren. Auf der anderen Seite muß man jedoch bedenken, daß Gladiatoren -unabhängig ihres geringen Standes- vom Kaiser bis zum Tagelöhner höchste Achtung entgegengebracht wurde. Als Inbegriff für römische Tugenden wie Mut, Stärke, Selbstbeherrschung und Todesverachtung waren besonders die erfolgreichen unter ihnen gefeierte Stars, von denen überall gesprochen wurde. "Wie ein Gladiator gestorben zu sein" galt als eines der höchsten Komplimente und sogar Cicero kommt zu dem Urteil, daß jeder Gladiator lieber sterben als regelwidrig kämpfen würde; er betont mit ausgesprochener Bewunderung ihren Kodex, ihre Übung, Selbstbeherrschung und Gewöhnung.

Versuche, dem traurigen Dasein zu entrinnen: Sklavenaufstände...

Die überwiegende Mehrheit nicht nur der Gladiatoren, sondern aller Sklaven ertrug zähneknirschend, was sie doch nicht ändern konnte. Doch andere ließen sich aus purer Verzweiflung immer wieder zu Notreaktionen verleiten. Darunter war Selbstmord die häufigste; auch wenn ihre Aufseher dies wußten und es dementsprechend zu verhindern suchten, gelang es einigen doch, durch traurige Kreativität ihren Peinigern zu entkommen...

Nur ganz selten wird in den Quellen von Aufständen berichtet. Die enormen Sicherheitsvorkehrungen in den Gladiatorenschulen und die ebenfalls gute Bewachung in den Bergwerken oder auf den Landgütern werden dies in den meisten Fällen ganz verhindert oder im Keim erstickt haben, zumal römische Truppen fast immer nicht weit entfernt stationiert waren und sofort eingreifen konnten. Entscheidend hinzu kamen die grausamen Strafen, die einen Sklaven erwarteten, der nach einem Fluchtversuch lebend gefangen wurde; sie wurden meist als Abschreckung vor den versammelten Kameraden gekreuzigt oder den ausgehungerten Raubtieren wehrlos ausgeliefert.

Gerade auch deshalb ist der Aufstand unter der Führung des Thraker Spartacus ab 73 v. Chr. so berühmt geworden, weil er die einzige für Rom selbst gefährliche Sklavenerhebung war, abgesehen von zwei Erhebungen im Süden von 132 bis 126 v. Chr. und um 100 v. Chr.. In dieser Zeit gelang es den Aufständischen insgesamt neunmal römische Legionen teilweise sogar in offener Feldschlacht zu vernichten. Ermöglicht wurden diese Siege durch hinzugestoßene entflohene Feld- und Hirtensklaven, die Spartacus zu einer starken Armee zusammenschweißte. Gerade das Bewußtsein an eine möglichen Bestrafung, bewirkte eine ungeheure Motivation; schlimmer konnte es für viele ohne hin nicht mehr werden...

Erst im Frühjahr des Jahres 71 v. Chr., also 3 Jahre nach dem Ausbruch der Revolte gelang es schließlich nicht weniger als 10 röm. Legionen, also ca. 40- 50000 Mann unter dem Kommando des größten Sklavenhändlers in Rom, Publius Lincinius Crassus, dessen Eifer wohl auf die Angst vor Zerstörung seines einträglichen Geschäfts beruhte, das Aufständischenheer zu vernichten. Etwa 60000 Sklaven sollen allein in dieser Schlacht gefallen sein; an den übrigen Kriegsgefangenen nahm Rom furchtbare Rache: ungefähr 6000 Überlebende wurden entlang der Via Appia ans Kreuz geschlagen.

Man lernte aus den Fehlern der Vergangenheit; doch nicht die menschenunwürdigen Lebensumstände, die zum bewaffneten Widerstand geführt hatten, wurden verbessert sondern makaberer Weise nur die Bewachung. Die Sklaven hatten nicht einmal die Abschaffung der Sklaverei gefordert, sondern nur eine bessere Behandlung...

Verdeutlichung an Beispielen


Trimalchio
Gaius Petronius Arbiter schildert in seinem Werk "cena Trimalchionis" die Geschichte des Hausherrn Trimalchios, die er erfährt, als er an einem von dessen unzähligen Gastmählern er unerwarteter Weise teilnehmen darf.

Wie andere "Kollegen" auch, machte besagter Trimalchio im Unternehmen seines Besitzers Karriere und wurde zu dessen unentbehrlichen, aber nicht immer korrekten Geschäftsführer. Zudem gewann er bedeutenden Einfluß durch die Tatsache, daß er zum Lustsklaven von Herr und Herrin avancierte. Beides nutzte er geschickt aus, um letztendlich zum Haupterben gemacht zu werden und seine Freiheit zu erhalten.

Nun machte er sich daran sein Vermögen zu vermehren, wobei ihm seine langjährige Erfahrung und sein Geschäftssinn entscheidend weiterhalfen, zumal derartige Eigenschaften nur sehr wenige freigeborene Römer mitbrachten. Trotz mancher Rückschläge konnte schließlich auch seine äußerst verschwenderische Lebensweise nichts an seinem Reichtum mehr ändern.

Versagt blieb ihm jedoch die gesellschaftliche Anerkennung, denn für die Römer bedeutete ein Senkrechtstarter nichts im Vergleich zu bedeutenden Vorfahren und von diesen ererbten Besitz. Paradox ist das besonders deshalb, weil Bürger mit höherem Ansehen und mehr Rechten Trimalchio als Klienten dienten.

die Freigelassenen unter Claudius

Besonders unter Kaiser Claudius konnten Freigelassene in höchste Staatsämter, wie z.B. Minister aufsteigen. Seines absoluten Vertrauens gewiß, hatten sie praktisch die gesamte Staatsverwaltung unter sich und stiegen bald unter die reichsten Männer Roms auf. Diese Männer, wie z.B. Pallas hatten direkten Einfluß auf die kaiserliche Politik, der im Regelfall deren Ratschläge befolgte.

Diese Beispiele dürfen aber keinesfalls über die wahre Situation der überwiegenden Mehrheit hinwegtäuschen, die ein mehr als elendes Leben führen mußte.

Resümee

Zunächst fällt ein Widerspruch in der römischen Gesellschaft auf: einerseits werden dem einzelnen Bürger mit beginnender Republik neue umfassende Rechte und Freiheiten zuteil - das geschieht aber zu Lasten einer anderen Gruppe, den Sklaven. Aber in diesem Sachverhalt liegt aber gerade die Tatsache und die Begründung dafür. Mit der Ausbildung des freien Bürgertums wurde es notwendig, Fremden die nun wartenden Aufgaben aufzuzwingen. Im Laufe der Zeit wurden die Unterschiede zwischen Sklaven und Freien, aber auch zwischen den Sklaven untereinander immer gravierender: von Mitgliedern der familia sanken sie zu absolut rechtlosen Zwangsarbeitern herab. Vergleicht man die unterschiedlichen Tätigkeiten mit einander, so kann man feststellen, daß die Sklaven im Haus des Herrn ein noch vergleichsweise angenehmes Dasein hatten; sie mußten nur ihrem Besitzer das Leben erleichtern und diesen ins rechte Licht rücken, von Lustsklaven einmal abgesehen. Die Arbeit der Feldsklaven dagegen war nur auf Gewinnmaximierung ausgelegt, allein ihre Arbeitskraft war entscheidend und ihre Lage kann deshalb nur für bedauernswert gelten.

Doch nach der Entwicklung ins eine Extrem setzte ein gegenläufiger Prozeß ein. Man begann, den Sklaven wieder mehr Rechte einzuräumen und ließ sie ihre Aufgabe nicht unter absoluter Kontrolle sondern eigenverantwortlich erledigen. Die absolute kostenartige Trennung blieb aber noch lange bestehen.



Andreas Reißmann, im Juli 1999






Selim
unregistriert

...   Erstellt am 23.06.2005 - 04:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Akt der Freilassung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten

Ließ der römische Familienvater einen seiner Sklaven frei, hörte dieser schlagartig auf, Besitz zu sein. Er konnte jetzt den pilleus, eine Kopfbedeckung der freigelassenen Sklaven tragen. Durch die manumissio (Freilassung) wurde der Sklave römischer Bürger, doch er war wenig angesehen und wurde in vielem diskriminiert. Seine Nachkommen waren voll anerkannte Bürger, doch auch an ihnen haftete der Makel ihrer Herkunft. Man zählte die Freigelassenen nicht aus Großzügigkeit zu den röm. Bürgern sondern nur deshalb, weil es mangels einer differenzierten Gesellschaft kein anderen Status möglich war.
Die Freigelassenen verdankten ihrem ehem. Herrn viel, da sie erst durch ihn zu einer Person wurden. Dadurch war die geistige Abhängigkeit der Freigelassenen zu ihrem patronus groß. Sie wurden oft unter die freien Hausgenossen des Freilassers (familia) aufgenommen, erhielten auch dessen Vor- und Gentilnamen sowie den Bürgerrechtsstatus, den der ehemalige Herr innehatte.

Es gab verschiedene Arten der Freilassung, die auch verschiedenen Stellenwert hatten:

Vor dem Prätor
Testamentarische Verfügung
Einschreibung in die Zensusliste
Vor Zeugen
Durch Freibrief

Sklaven, die nicht nach dem röm. Zivilrecht freigelassen worden waren, sondern deren Freilassung auf sog. Prätorischem Recht ruhte, welches eine einfache Freilassung darstellte, (mündliche Freilassung vor Zeugen = manumissio inter amicos, Freilassung durch Freibrief = per epistulam) erhielten nicht das römische, sondern das latinische Recht. Dies war ein zurückgesetztes, dem röm. nicht gleichwertiges Bürgerrecht. Kaiser Justitian schaffte das latinische ab, so daß ab da eine Freilassung immer das röm. Bürgerrecht zur Folge hatte.
Für den Sklaven war die Freilassung ein besonderer Akt: Er war kein Besitz mehr und besaß (zumindest in Rom) römisches Bürgerrecht mit – wenn auch eingeschränkten – politischen Rechten. Er konnte seinen Beruf selbst wählen und besaß andere persönliche Freiheiten wie zum Beispiel die Erlaubnis zur Heirat (conubium), wobei der Patron keinerlei Berechtigung hatte, sich gegen die Heirat zu stellen. Eine Freilassung konnte durch verschiedene Bedingungen eingeschränkt werden. Eine Freilassung brauchte z.B. nicht die Freilassung vorhandener Kinder bedeuten. Oft wurde mit der Freilassung gewartet, bis die Kinder des Freigelassenen groß genug waren, um seinen Platz einzunehmen. Der ehemalige Sklave schuldete seinem Patron Gehorsam (obsequium) und Ehrerbietung (reverentia) und mußte bestimmte Dienste (operae) leisten: z.B. Arbeitsverpflichtungen, Abgabe eines Teil seines Einkommens oder die Pflege bei Krankheit. Diese waren in einem Freilassungsvertrag festgeschrieben . Damit es hierbei nicht zum Mißbrauch des Freigelassenen kam, waren diese Dienste eingeschränkt. Der ehem. Sklave war z.B. nicht verpflichtet, ehrenrührige oder lebensgefährliche operae zu leisten oder – wie bei Prostituierten oder Gladiatoren – im alten Beruf weiterzuarbeiten. Zum Schutze des Patrons gab es aber auch ein Konkurrenzverbot, das besagte, daß z.B. der Sklave eines Arztes nach seiner Freilassung keine eigene Praxis öffnen durfte. Es war auch verboten, daß der Freigelassene politisch aktiv gegen seinen Patron wurde oder ihn gerichtlich belangte (siehe: obsequium). Im Allgemeinen war der Ausmaß der Verpflichtungen von den Bedingungen, die bei der Freilassung abgesprochen worden waren, abhängig. Es kam jedoch auch vor, daß sich der Freigelassenen verpflichten mußte, nicht zu heiraten, denn bei einer Verheiratung hatte der ehem. Herr keinen Anspruch mehr auf die operae. In manchen Städten wurde die Freilassung rückgängig gemacht, wenn man der Meinung war, daß der Freigelassenen seinen Herrn verraten hatte oder undankbar gewesen war (Athen, Marseille). Aber generell konnte eine legale Freilassung nicht widerrufen werden.

Freigelassene Frauen


Wurde eine Sklavin frei, hatte ihr ehemaliger Herr die Vormundschaft über sie. Wenn die Freigelassene heiraten wollte, brauchte sie die Zustimmung ihres Patrons. Doch da dieser dadurch operaeund Vormundschaft verlor, dürfte eine Heirat relativ selten vorgekommen sein. Nach dem Tod ihres Ehemanns fiel die Vormundschaft automatisch wieder auf den ehemaligen Herrn zurück. Häufig war die Sklavin auch gleichzeitig Geliebte ihres Herrn. Dieser konnte sie nach der Freilassung zu seiner Konkubine machen. Bei einer Heirat und folgender Scheidung brauchte die Freigelassene die Erlaubnis ihres Herrn, wenn sie nochmals heiraten wollte. Ein männlicher Freigelassener konnte seine freigelassene Frau nicht vor Zugriffen seitens des früheren Herrn schützen.

Erbrecht


Das Erbrecht eines Freigelassenen war kompliziert und wurde von dem Recht der Freigeborenen unterschieden.
Ein Freigelassener konnte seinen Patron und dessen Nachkommen von seinem Erbe ausschließen und auf seine Frau, Kinder und sogar Adoptivkinder übertragen. Gegen Ende des 2. Jhd. v. Chr. wurde jedoch das Gesetz erlassen, welches die Hälfte des Vermögens eines Freigelassenem dem Patron übergibt, falls der ehem. Sklave keine Blutsverwandten hinterläßt.
Jeder Freigelassene, der wenigstens 100 000 Sesterzen besaß, mußte einen Teil seinem Herrn überlassen, wenn er nicht drei oder mehr Kinder gezeugt hatte. Freigelassene Frauen brauchten für ihr Testament die Einwilligung des Herrn. Deshalb dürfte sich das Problem einer Erbschaft, die der Patron nicht bekommen sollte, von selbst erledigt haben.

Integration


Der Freigelassene wurde von der Gesellschaft nicht vollständig angenommen. Diese behandelte ihn oft wie einen Sklaven (Freigelassene wurden manchmal mit servusbezeichnet, nicht mit libertus.) Der Status der Freigelassenen war nicht eindeutig definiert, denn obwohl er dem röm. Bürger zugeordnet wurde, bildete er dennoch eine eigene Klasse. Ein ehemaliger Sklave konnte die Gefangenschaft nicht vergessen, und so balancierte er zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Integration und Rückzug. Die Freigelassenen untereinander bildeten ebenfalls keine Einheit: Im Prinzip hatten sie nur gemeinsam, daß sie Sklaven gewesen und nicht von Geburt an frei waren. Bei diesen Unterschiedlichkeiten spielte das verschiedene Herkunftsland und der unterschiedliche, vom Herrn übernommene Status eine Rolle. Der Freigelassene entging dem Los der Armut nur durch Beziehung zu seinem Herrn. Förderte dieser ihn, konnte er zu Reichtum gelangen. Den Aufstieg zu erreichen, ohne Favorit seines Herrn zu sein, war unmöglich.

" Unkeuschheit ist für den Freigeborenen ein Verbrechen, für den Sklaven ein Zwang und eine Pflicht für den Freigelassenen " ~Seneca

Der Freigelassene wurde zwar in verschiedene Arbeitsarten eingeteilt, ihm blieb jedoch die völlige Integration in die Gesellschaft und der Bereich der Politik versagt. Er wurde in ein gesellschaftliches Umfeld verwiesen, das zu seiner wirtschaftlichen und beruflichen Rolle paßte. Doch es gab z.B. keine Beziehungen zwischen freigelassenen und freigeborenen Notablen. Die Gesellschaft hielt es für unangebracht, sich mit Freigelassenen und deren Herkunft oder Schicksal zu beschäftigen geschweige denn eine freundschaftliche Beziehung aufzubauen. Dem Freigelassenen selber blieb nur eine Mischung aus Nachahmung seines Umfeldes und schlechtem Geschmack (Siehe Trimalchio, ein berühmter Freigelassener.) Oft versuchten sie, Aristokraten zu imitieren. Ein Freigelassener, wie reich er auch gewesen sein mag, hatte keinen Zutritt zur herrschenden Aristokratie (siehe Callistus). Es wurde lediglich von ihm gefordert, seinem Patron Treue und Dankbarkeit zu beweisen.
Das Hauptinteresse eines Freigelassenen war es, sich vom Haus ihres ehemaligen Herrn zu lösen, um ein eigenes gesellschaftliches Leben zu führen. Doch das Milieu der Freigelassenen hinderte eine vollständige Integration.


Am kaiserlichen Hof


Ritter, Senatoren, Freigelassene und Sklaven wurden in der Verwaltung verwendet. Zum Verwaltungsbereich zog der Kaiser oft seine eigene familia heran. Zentrale Ämter am Hof wurden von Freigelassenen bekleidet (Minister, Prokuratoren). Seit Claudius bekleideten sie die höchsten Ämter in einer kaiserlichen Kanzlei. Freigelassene waren für den Kaiser durch ihre Abhängigkeit von ihm als Patron die am leichtesten zu lenkenden Personen. Ihre Absetzung/ Ersetzung/Beseitigung hatte aufgrund des geringen Sozialprestiges kaum öffentliche Resonanz.
Die Freilassung beinhaltete – wie bereits ausgeführt - durchaus nicht nur positives für den Sklaven. Durch die Freilassung geriet er in eine Gesellschaft, in der er als geringer erachtet und oftmals von früheren Herren ausgenutzt wurde. Zwar konnte der Freigelassene jeden Beruf ergreifen, den er sich wünschte und selbst in die Dienste des Kaisers treten, doch selbst dort war er – wie die folgenden drei Beispiele von berühmten Freigelassenen aufzeigen – weder seiner Arbeit noch seines Lebens sicher:

Wichtige Freigelassene unter Kaiser Claudius:

Callistus
Dieser Freigelassene hatte sich sämtliche Ämter und Zuständigkeiten auf alle möglichen (und unmöglichen) Weisen erschlichen und scheute nicht vor Unrecht zurück, solange es um seinen Vorteil oder sein Überleben ging. Er hatte unter den Palastsklaven Spitzel und war so über alles unterrichtet.
Callistus war zu Caligulas Zeiten an der Verschwörung beteiligt, die letztendlich zu dessen Tod führen sollte. Er wollte den Kaiser beseitigen, da dieser ein Auge auf seinen unermeßlichen Reichtum geworfen hatte und Callistus dadurch in Lebensgefahr schwebte. Denn, wie oben aufgeführt, waren die Freigelassenen nicht durch die Civitas Romanis geschützt und konnten jederzeit aus dem Dienst ihres patronus entlassen werden. Bei ihrem Tod fiel ihr gesamtes Vermögen ihrem früheren Herrn zu. So mischt sich Callistus in die Verschwören gegen Caligula ein, jedoch mit anderen Zielen: Er wollte die Monarchie erhalten, ganz im Gegenteil zu den anderen Verschwörern. Denn gäbe es keine Monarchie mehr, würde man auch keinen Kabinettchef mehr benötigen. Das würde das Ende seiner Karriere bedeuten. Er verbündete sich mit dem Haupt der Verschwörer: Cassius Charea. Er sah durch den Tod des Caligula seine Macht wachsen und hatte anscheinend schon lange im voraus geplant, denn durch einschmeichlerische Dienste hatte er Claudius‘ Gunst erworben. Er muß schon lange Zeit vorher geahnt haben, daß Caligula umgebracht werden würde. Und da Claudius der einzig mögliche Erbe des Thrones war, hatte er sich schon vorher bei diesem verdient gemacht.
Doch nicht nur Callistus war in die Verschwörung mit einbezogen. Bei Sueton heißt es: "Die einflußreichsten kaiserlichen Freigelassenen waren ebenfalls eingeweiht." Doch Callistus soll einer der Hauptverschwörer gewesen sein. Bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Callistus bzw. die Garde brachten die Wende nach Caligulas Tod und eine Republik kam nicht zustande.
Unter Claudius war er der Drahtzieher im Hintergrund. Er avancierte zum a libellis (Staatssekretär), und war somit zuständig für die Bittschriften an den Herrscher.
Er pflegte ebenfalls Verbindungen zu Herodes Agrippa, ebenfalls ein Vertrauter Claudius‘. Als es nach dessen Inthronisierung um die neue Machtverteilung ging, war ein Freigelassener nicht standesgemäß und Callistus mußte daher im Hintergrund der Macht bleiben. Doch Herodes erlangte Macht und sprach sich vor einer Entscheidung immer mit Callistus ab.

Pallas:
Er wuchs im Hause derAntonia mit deren Sohn Claudius zusammen auf. Antonia behandelte die Sklavenkinder fast wie ihre eigenen. Später ließ sie sie dann frei und die Freigelassenen hatten so ihr uneingeschränktes Vertrauen und blieben ihrer früheren Herrin treu ergeben. Da sie sie auch in allen Wissenschaften ausbilden ließ, ist es kein Wunder, daß Pallas und auch sein Bruder Felix im Kaiserlichen Haushalt auf höchster Ebene Karriere machten. Claudius holte Pallas an den Hof, als er Kaiser geworden war. Pallas gab später den Ausschlag für die neue Ehe des Claudius mit Agrippina (nach dem Tod der Messalina). Bein Tacitus heißt es sogar, er habe nach deren Heirat mit Claudius Ehebruch mit ihr begangen. Auf der Seite der Agrippina stand er gegen deren Sohn Nero, der ihn später vergiftete, "weil er zu alt wurde und ihm (Nero) sein unermeßliches Vermögen zu lange vorenthielt." Sein Vermögen soll sich auf 400 Millionen Sesterzen belaufen haben.

Felix:
Er wuchs wie sein Bruder Pallas im Hause der Antonia auf und trug wie sein Bruder den Namen der Familie und den Vornamen von Antonias Vater: Marcus Anonius Felix. Er avancierte 52 n. Chr. zum Prokurator von Judäa. Tacitus Urteil dazu ist vernichtend: "...überließ Claudius die Provinz Judäa römischen Rittern und Freigelassenen, unter denen Antonius Felix mit aller Grausamkeit herrschte." Er war mit drei königlichen Frauen verheiratet, wovon zwei bekannt sind: Drusilla, die Enkelin Cleopatras und Antonius‘ und mit Drusilla, der Tochter des Herodes Agrippa.
Die Freigelassenen spielten unter Claudius eine besondere Rolle insofern, als daß sich der Kaiser von ihnen sehr stark in seinen Entscheidungen beeinflussen ließ und auf ihre Ratschläge hörte. Diese hochgestellten Freigelassenen sahen darin eine Chance, ihn zu ihrem Vorteil zu beeinflussen, was auch meistens Erfolg hatte.

Nachsatz:

Diese einflußreichen Freigelassenen könnte man auch sinngemäß die "leitenden Angestellten" des DOMUS CAESARIS, des kaiserlichen Hauses nennen. Sie konnten nur solange Karriere machen, wie sie gebraucht wurden. Danach ließ man sie fallen.

Quellen

Hans Dieter Stöver "Die Prätorianer"
Karl-Wilhelm Weeder "Alltag im Alten Rom"
Andrea Giardina "Der Mensch im römischen Alltag"





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